LIFE
Auf einen Blick
Was wird gefördert:
Innovative Methoden und Pilotprojekte in den Bereichen Energiewende, Klimaanpassung, Kreislaufwirtschaft, Natur-, Umwelt- und Klimaschutz sowie Projekte, die Ziele des EU-Rechts im Bereich Umwelt und Klima umsetzen.
Wer wird gefördert:
Juristische Personen, also z.B. Kommunen, Kreise und Unternehmen.
Wie wird gefördert:
Zuschuss. Die Ko-Finanzierung beträgt grundsätzlich 60%, im Teilprogramm „Naturschutz und Biodiversität“ bis zu 75%, im Teilprogramm „Energiewende“ bis zu 95%. Im Teilprogramm „Energiewende“ werden üblicherweise Projektpartner benötigt.
Beratung
Nationale Beratungsstelle für das LIFE-Programm
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
Die Details
Ziele
Allgemeine Ziele:
- Unterstützung des Übergangs hin zu einer nachhaltigen, kreislauforientierten, ressourcen- und energieeffizienten, auf erneuerbare Energien gestützten, klimaneutralen und klimaresilienten Wirtschaft
- Schutz, Erhalt und Verbesserung des Naturkapitals der EU
Spezifische Ziele:
- Entwicklung und Demonstration innovativer Technologien, Methoden und Ansätze für die Verwirklichung der Ziele der EU im Bereich Umwelt und Klima
- Förderung der Entwicklung, Überwachung und Umsetzung des EU-Rechts in den Bereichen Umwelt und Klima
- Katalysatorfunktion für die großmaßstäbliche Anwendung erfolgreicher Lösungen in den Bereichen Umwelt und Klima
- Herstellung von Markt- und Regulierungsbedingungen für den Übergang hin zu sauberer Energie
Struktur:
Programmbereich Umwelt
- Teilprogramm „Naturschutz und Biodiversität“
- Teilprogramm „Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität“
Programmbereich Klimapolitik
- Teilprogramm „Klimaschutz und Klimaanpassung“
- Teilprogramm „Energiewende“
Maßnahmen
Prioritäten im Teilprogramm „Naturschutz und Biodiversität“:
- Maßnahmen zur Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie (Arten- und Lebensraumschutz)
- Beiträge zum Ausbau des Natura-2000-Netzwerks
- Maßnahmen gegen invasive gebietsfremde Arten
- Vorhaben zum Erreichen der Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie 2030:
- Wiederherstellung degradierter und kohlenstoffreicher Ökosysteme
- Maßnahmen zur Stärkung des Waldes
- Maßnahmen für Bestäuber
- Naturschutzmaßnahmen in landwirtschaftlich geprägten oder städtischen Gebieten
Der Erwerb von Flächen ist in diesem Teilprogramm möglich, wenn u.a. folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Der Erwerb trägt zur Integrität und besseren Verknüpfung des Natura-2000-Netzwerkes bei.
- Der Erwerb ist die einzige oder kostenwirksamste Möglichkeit, um Erhaltungsziele zu erreichen.
- Die Flächen sollen langfristig den Zielen des LIFE-Programms dienen.
- Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Flächen langfristig Naturschutzzwecken dienen.
- Auf den angekauften Flächen werden während der Projektlaufzeit Maßnahmen im Sinne des Projektes umgesetzt.
Prioritäten im Teilprogramm „Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität“:
- Luftqualität
- Boden
- Wasser
- Kreislaufwirtschaft und Abfälle
- Chemikalien
- Lärm
- Neues Europäisches Bauhaus
Prioritäten im Teilprogramm „Klimaschutz und Klimaanpassung“:
- Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels
- Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel
- Governance und Informationsmaßnahmen
Prioritäten im Teilprogramm „Energiewende“:
- Aufbau eines nationalen, regionalen und lokalen politischen Rahmens zur Unterstützung der Energiewende
- Unterstützung bei der Einführung neuer Technologien, der Digitalisierung, der Entwicklung neuer Dienstleistungen und Geschäftsmodelle sowie die Verbesserung beruflicher Qualifikationen in den Bereichen Energieeffizienz und Energiewende
- Aktivierung privater Finanzmittel für die Energiewende
- Entwicklung lokaler und regionaler Investitionsprojekte
- Unterstützung für Erzeugergemeinschaften und Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern
Förderung
Förderinstrumente:
- Standardaktionsprojekte (SAP) sind das Standardinstrument für Demonstrations- und Pilotprojekte in den Teilprogrammen Naturschutz und Biodiversität, Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität sowie Klimaschutz und Klimaanpassung
- Strategische integrierte Projekte (SIP) sind für ambitionierte, großräumige Vorhaben in den Teilprogrammen „Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität“ und „Klimaschutz und Klimaanpassung“ vorgesehen
- Strategische Naturschutzprojekte (SNAP) sind für ambitionierte, großräumige Vorhaben im Teilprogramm „Naturschutz und Biodiversität“ vorgesehen
- Projekte der technischen Hilfe
- Sonstige Maßnahmen, einschließlich Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen (CSA) und insbesondere themenspezifische Ausschreibungen im Teilprogramm Energiewende
Budget:
- Gesamtbudget: 5,4 Mrd. Euro
Teilbudgets:
- Naturschutz und Biodiversität: 2,1 Mrd. Euro
- Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität: 1,3 Mrd. Euro
- Klimaschutz und Klimaanpassung: 0,9 Mrd. Euro
- Energiewende: 1 Mrd. Euro
Ko-Finanzierung:
- Die Ko-Finanzierungsrate beträgt grundsätzlich max. 60%.
- Für Projekte im Teilprogramm „Naturschutz und Biodiversität“ beträgt die Ko-Finanzierungsrate max. 75%.
- Die Ko-Finanzierungsrate für Betriebskostenzuschüsse beträgt 70%.
- Für Koordinierungsmaßnahmen im Teilprogramm Energiewende beträgt die Ko-Finanzierungsrate aktuell 95%.
- Die genauen Bestimmungen zu den Ko-Finanzierungsraten sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigte:
- Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle juristischen Personen, also z.B. Kommunen und Kreise, Unternehmen, Hochschulen, Vereine und Verbände.
- Die genauen Bestimmungen zu den Antragsberechtigten sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.
Teilnahmeberechtigte Länder:
- EU-Mitgliedstaaten
- Assoziierte Drittstaaten
Projektpartner:
- Aufrufe im Teilprogramm „Energiewende“ setzen häufig ein Projektkonsortium voraus. Genaueres entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Aufruf.
- In den anderen Teilprogrammen sind in der Regel keine Projektpartner nötig.
Aktuelle Aufrufe
Arbeitsprogramme:
- Grundlage aller Aufrufe sind die mehrjährigen Arbeitsprogramme. Diese werden von der EU-Kommission beschlossen.
- In den Arbeitsprogrammen werden die geplanten Aufrufe, Prioritäten und Mittel festgelegt.
Aktuelle Aufrufe:
- Aufrufe der EU-Kommission werden auf dem EU Funding & Tenders Portal veröffentlicht.
- Zur Antragstellung wird eine Registrierung im EU Funding & Tenders Portal benötigt.
- Antragstellende Institutionen benötigen eine mehrstellige Identifikationsnummer, den sogenannten „Participant Identification Code“ (kurz: PIC).
Gewährungskriterien (Auswahl):
- Projekte müssen einen erheblichen Beitrag zu den Zielen des LIFE-Programms leisten.
- Projekten mit der größten Umweltwirkung ist Vorrang zu gewähren.
- Projekten mit dem größten Potenzial, repliziert und übernommen zu werden, ist Vorrang zu gewähren.
- Projekte in Gebieten mit besonderer Schutzbedürftigkeit oder besonderen ökologischen Herausforderungen müssen besonders berücksichtigt werden.
Weitere Informationen
Verordnung:
Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2021/783
Programmwebsite:
Programmwebsite der nationalen Kontaktstelle ZUG
Programmwebsite der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)
Newsletter:
Newsletter der CINEA zum LIFE-Programm
Verwaltung:
Das LIFE-Programm wird von der Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA) verwaltet.
Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)
Chaussée de Wavre 910
B-1040 Brussels, Belgium
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hat die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH als nationale Beratungsstelle für das LIFE-Programm benannt. Die ZUG berät zum Programm und im Vorfeld der Antragstellung.
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
Die Beratung zum Teilprogramm Energiewende ist beim Projektträger in Jülich (PTJ) angesiedelt.
Projektträger Jülich
Fon: +49 (0) 246 61 61 89 55
Kontakt: PTJ
Letzte Aktualisierung: 04.07.2022
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Der RVR bilanziert die EU-Fördermittel für die Region, die Städte und Kreise.
EU-geförderte Projekte
Der RVR hält eine exemplarische Auswahl EU-geförderter Projekte vor.
Andrea Höber
Andrea Höber
Referatsleiterin und EU-Beauftragte
Europäische und regionale Netzwerke Ruhr
hoeber@rvr.ruhr
+49 (0) 201 2069 6362
Kronprinzenstraße 6 45128 Essen
Christoph Sebald
Christoph Sebald
Europäische und regionale Netzwerke Ruhr
sebald@rvr.ruhr
+49 (0) 201 2069 350
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