LIFE

Auf einen Blick

Was wird gefördert:

Innovative Methoden und Pilotprojekte in den Bereichen Energiewende, Klimaanpassung, Kreislaufwirtschaft, Natur-, Umwelt- und Klimaschutz sowie Projekte, die Ziele des EU-Rechts im Bereich Umwelt und Klima umsetzen.

Wer wird gefördert:

Juristische Personen, also z.B. Kommunen, Kreise und Unternehmen.

Wie wird gefördert:

Zuschuss. Die Ko-Finanzierung beträgt grundsätzlich 60%, im Teilprogramm „Naturschutz und Biodiversität“ bis zu 75%, im Teilprogramm „Energiewende“ bis zu 95%. Im Teilprogramm „Energiewende“ werden üblicherweise Projektpartner benötigt.

Beratung

Nationale Beratungsstelle für das LIFE-Programm
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn

+49 (0) 228 99 305 4363
Kontakt: ZUG

Die Details

Ziele


Allgemeine Ziele:

  • Unterstützung des Übergangs hin zu einer nachhaltigen, kreislauforientierten, ressourcen- und energieeffizienten, auf erneuerbare Energien gestützten, klimaneutralen und klimaresilienten Wirtschaft
  • Schutz, Erhalt und Verbesserung des Naturkapitals der EU

Spezifische Ziele:

  • Entwicklung und Demonstration innovativer Technologien, Methoden und Ansätze für die Verwirklichung der Ziele der EU im Bereich Umwelt und Klima
  • Förderung der Entwicklung, Überwachung und Umsetzung des EU-Rechts in den Bereichen Umwelt und Klima
  • Katalysatorfunktion für die großmaßstäbliche Anwendung erfolgreicher Lösungen in den Bereichen Umwelt und Klima
  • Herstellung von Markt- und Regulierungsbedingungen für den Übergang hin zu sauberer Energie


Struktur:

Programmbereich Umwelt

  • Teilprogramm „Naturschutz und Biodiversität“
  • Teilprogramm „Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität“

Programmbereich Klimapolitik

  • Teilprogramm „Klimaschutz und Klimaanpassung“
  • Teilprogramm „Energiewende“

Maßnahmen


Prioritäten im Teilprogramm „Naturschutz und Biodiversität“:

  • Maßnahmen zur Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie (Arten- und Lebensraumschutz)
  • Beiträge zum Ausbau des Natura-2000-Netzwerks
  • Maßnahmen gegen invasive gebietsfremde Arten
  • Vorhaben zum Erreichen der Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie 2030:
    • Wiederherstellung degradierter und kohlenstoffreicher Ökosysteme
    • Maßnahmen zur Stärkung des Waldes
    • Maßnahmen für Bestäuber
    • Naturschutzmaßnahmen in landwirtschaftlich geprägten oder städtischen Gebieten

Der Erwerb von Flächen ist in diesem Teilprogramm möglich, wenn u.a. folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Erwerb trägt zur Integrität und besseren Verknüpfung des Natura-2000-Netzwerkes bei.
  • Der Erwerb ist die einzige oder kostenwirksamste Möglichkeit, um Erhaltungsziele zu erreichen.
  • Die Flächen sollen langfristig den Zielen des LIFE-Programms dienen.
  • Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Flächen langfristig Naturschutzzwecken dienen.
  • Auf den angekauften Flächen werden während der Projektlaufzeit Maßnahmen im Sinne des Projektes umgesetzt.

Prioritäten im Teilprogramm „Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität“:

  • Luftqualität
  • Boden
  • Wasser
  • Kreislaufwirtschaft und Abfälle
  • Chemikalien
  • Lärm
  • Neues Europäisches Bauhaus


Prioritäten im Teilprogramm „Klimaschutz und Klimaanpassung“:

  • Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels
  • Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel
  • Governance und Informationsmaßnahmen

Prioritäten im Teilprogramm „Energiewende“:

  • Aufbau eines nationalen, regionalen und lokalen politischen Rahmens zur Unterstützung der Energiewende
  • Unterstützung bei der Einführung neuer Technologien, der Digitalisierung, der Entwicklung neuer Dienstleistungen und Geschäftsmodelle sowie die Verbesserung beruflicher Qualifikationen in den Bereichen Energieeffizienz und Energiewende
  • Aktivierung privater Finanzmittel für die Energiewende
  • Entwicklung lokaler und regionaler Investitionsprojekte
  • Unterstützung für Erzeugergemeinschaften und Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern

Förderung


Förderinstrumente:

  • Standardaktionsprojekte (SAP) sind das Standardinstrument für Demonstrations- und Pilotprojekte in den Teilprogrammen Naturschutz und Biodiversität, Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität sowie Klimaschutz und Klimaanpassung
  • Strategische integrierte Projekte (SIP) sind für ambitionierte, großräumige Vorhaben in den Teilprogrammen „Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität“ und „Klimaschutz und Klimaanpassung“ vorgesehen
  • Strategische Naturschutzprojekte (SNAP) sind für ambitionierte, großräumige Vorhaben im Teilprogramm „Naturschutz und Biodiversität“ vorgesehen
  • Projekte der technischen Hilfe
  • Sonstige Maßnahmen, einschließlich Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen (CSA) und insbesondere themenspezifische Ausschreibungen im Teilprogramm Energiewende 

Budget:

  • Gesamtbudget: 5,4 Mrd. Euro

Teilbudgets:

  • Naturschutz und Biodiversität: 2,1 Mrd. Euro
  • Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität: 1,3 Mrd. Euro
  • Klimaschutz und Klimaanpassung: 0,9 Mrd. Euro
  • Energiewende: 1 Mrd. Euro


Ko-Finanzierung:

  • Die Ko-Finanzierungsrate beträgt grundsätzlich max. 60%.
  • Für Projekte im Teilprogramm „Naturschutz und Biodiversität“ beträgt die Ko-Finanzierungsrate max. 75%.
  • Die Ko-Finanzierungsrate für Betriebskostenzuschüsse beträgt 70%.
  • Für Koordinierungsmaßnahmen im Teilprogramm Energiewende beträgt die Ko-Finanzierungsrate aktuell 95%.
  • Die genauen Bestimmungen zu den Ko-Finanzierungsraten sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.

Antragsberechtigte


Antragsberechtigte:

  • Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle juristischen Personen, also z.B. Kommunen und Kreise, Unternehmen, Hochschulen, Vereine und Verbände.
  • Die genauen Bestimmungen zu den Antragsberechtigten sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.


Teilnahmeberechtigte Länder:

  • EU-Mitgliedstaaten
  • Assoziierte Drittstaaten

Projektpartner:

  • Aufrufe im Teilprogramm „Energiewende“ setzen häufig ein Projektkonsortium voraus. Genaueres entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Aufruf.
  • In den anderen Teilprogrammen sind in der Regel keine Projektpartner nötig.

Aktuelle Aufrufe


Arbeitsprogramme:

  • Grundlage aller Aufrufe sind die mehrjährigen Arbeitsprogramme. Diese werden von der EU-Kommission beschlossen.
  • In den Arbeitsprogrammen werden die geplanten Aufrufe, Prioritäten und Mittel festgelegt.

Website: EU-Kommission

Aktuelle Aufrufe:

  • Aufrufe der EU-Kommission werden auf dem EU Funding & Tenders Portal veröffentlicht.
  • Zur Antragstellung wird eine Registrierung im EU Funding & Tenders Portal benötigt.
  • Antragstellende Institutionen benötigen eine mehrstellige Identifikationsnummer, den sogenannten „Participant Identification Code“ (kurz: PIC).

Website: EU-Kommission


      Gewährungskriterien (Auswahl):

      • Projekte müssen einen erheblichen Beitrag zu den Zielen des LIFE-Programms leisten.
      • Projekten mit der größten Umweltwirkung ist Vorrang zu gewähren.
      • Projekten mit dem größten Potenzial, repliziert und übernommen zu werden, ist Vorrang zu gewähren.
      • Projekte in Gebieten mit besonderer Schutzbedürftigkeit oder besonderen ökologischen Herausforderungen müssen besonders berücksichtigt werden.

       

       

      Weitere Informationen


      Verordnung:

      Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2021/783

      Website: EU-Kommission

      Programmwebsite:

      Programmwebsite der nationalen Kontaktstelle ZUG

      Website: ZUG

      Programmwebsite der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)

      Website: CINEA

      Newsletter:

      Newsletter der CINEA zum LIFE-Programm

      Website: CINEA


      Verwaltung:

      Das LIFE-Programm wird von der Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA) verwaltet.

      Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)
      Chaussée de Wavre 910
      B-1040 Brussels, Belgium

      Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hat die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH als nationale Beratungsstelle für das LIFE-Programm benannt. Die ZUG berät zum Programm und im Vorfeld der Antragstellung. 

      Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
      Robert-Schuman-Platz 3
      53175 Bonn

      Die Beratung zum Teilprogramm Energiewende ist beim Projektträger in Jülich (PTJ) angesiedelt.

      Projektträger Jülich
      Fon: +49 (0) 246 61 61 89 55
      Kontakt: PTJ

      Letzte Aktualisierung: 04.07.2022

      Weitere Service-Angebote

      EUROPA INFOS RUHR

      Der RVR informiert zu Aufrufen und Beteiligungsmöglichkeiten in der EU.

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      FÖRDERMITTELBILANZIERUNG

      Der RVR bilanziert die EU-Fördermittel für die Region, die Städte und Kreise.

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      EU-geförderte Projekte

      Der RVR hält eine exemplarische Auswahl EU-geförderter Projekte vor.

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      Andrea Höber

      Andrea Höber

      Referatsleiterin und EU-Beauftragte
      Referat Europa

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      Referat Europa

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