LEADER NRW
Auf einen Blick
Was wird gefördert:
Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums, auf Basis regionaler Entwicklungsstrategien.
Wer wird gefördert:
Natürliche und juristische Personen in den regionalen Programmräumen.
Wie wird gefördert:
Selbstverwaltete Regionalbudgets. Daraus Zuschüsse. Ko-Finanzierung von max. 70% bis 80%.
Beratung
Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume (DVS)
in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Die Details
Ziele
Allgemeine Ziele:
- Sicherung und Weiterentwicklung ländlicher Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume.
Struktur:
- LEADER ist Teil des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
- Die Programmierung erfolgt in Deutschland auf Bundesebene im Rahmen des GAP-Strategieplans.
- Umsetzung und Verwaltung erfolgen auf Länderebene.
- LEADER-Gebiete sollen grundsätzlich nicht weniger als 30.000 und nicht mehr als 150.000 Einwohner*innen umfassen.
- Für die Förderperiode 2023-2027 hat das Land NRW 45 LEADER-Regionen ausgewählt.
- LEADER-Regionen erarbeiten eine regionale Entwicklungsstrategie (RES) mit spezifischen Zielen.
- Zur Umsetzung der Strategie erhalten die einzelnen LEADER-Räume über den Programmzeitraum ein Budget von 2,3 bis 3,1 Mio. Euro. Diese Regionalbudgets werden durch die LEADER-Regionen eigenständig verwaltet.
- Ehrenamtliche lokale Aktionsgruppen (LAGs) steuern den Prozess vor Ort und entscheiden über Projektförderungen. Sie setzen sich aus Vertreter*innen von Kommunen, der Wirtschaft oder dem Kultur- und Sozialbereich sowie engagierten Bürger*innen zusammen.
- Die LAGs werden durch ein hauptamtliches Regionalmanagement unterstützt. Das Regionalmanagement begleitet den Prozess, berät zu Fördermöglichkeiten und begleitet die Projektumsetzung.
- Die Bewilligung, Zahlung und Kontrolle von Mitteln erfolgt durch das Land NRW.
- Zusätzlich haben LAGs die Möglichkeit, gemäß der Förderrichtlinie zur Strukturentwicklung des ländlichen Raums, jährlich ein Regionalbudget zur eigenständigen Förderung von Kleinprojekten zu beantragen.
Maßnahmen
Maßnahmen:
- Aufwendungen der LAG
- Vorhaben zur Umsetzung der regionalen Entwicklungsstrategie (RES)
- Kooperationen, gebietsübergreifende und transnationale Zusammenarbeit
- Sonstige Vorhaben im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“
- Regionalbudget Kleinprojekte (sofern durch die LAG beantragt)
Vorhaben zur Umsetzung der RES:
- Schaffung qualifizierter Arbeitsplätze
- Sicherung oder Verbesserung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen
- Stärkung der Selbstorganisation bei der Förderung der lokalen Entwicklung der Regionen
- Identitätsstärkung, kulturelles und natürliches Erbe, Entwicklung von Dorf- und Ortskernen
- Unterstützung des Ehrenamtes und des bürgerschaftlichen Engagements
- Gleichstellung aller Geschlechter und sozialen Gruppen
- Steigerung der Kooperations-, Service- und Innovationskultur im Tourismus
- Stärkung von Beschäftigung, Wachstum, Stoffkreisläufen und lokaler Entwicklung durch Bioökonomie
Regionalbudget Kleinprojekte:
- Gleichwertige Lebensverhältnisse, einschließlich erreichbare Grundversorgung, attraktive Ortskerne und Behebung von Gebäudeleerständen
- Raumordnung, Anpassung an den Klimawandel, Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes
- Reduzierung der Flächeninanspruchnahme
- Demographische Entwicklung
- Digitalisierung
Förderung
Budget:
- Das Gesamtbudget für LEADER in NRW beträgt 120 Mio. Euro.
- Auf die einzelnen LEADER-Räume entfallen, abhängig von der Einwohnerzahl, jeweils 2,3 bis 3,1 Mio. Euro.
- Zusätzlich können LEADER-Regionen jährlich ein Regionalbudget von max. 180.000 Euro zur Förderung von Kleinprojekten beantragen.
Finanzierung:
- Ko-Finanzierung grundsätzlich bis zu max. 70%
- Max. Fördersumme 250.000 Euro
- Abweichungen sind nach Zustimmung des zuständigen Landesministeriums möglich.
Finanzierung von Kleinprojekten aus dem Regionalbudget:
- Ko-Finanzierung bis zu max. 80%
- Fördersumme min. 2.000 und max. 20.000 Euro
- Kleinprojekte müssen im Jahr der Beantragung umgesetzt werden.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigte:
- Grundsätzlich sowohl natürliche als auch juristische Personen, also z.B. Kommunen, Vereine, Initiativen, Unternehmen, Bildungs- und Kultureinrichtungen.
Gebietskulisse:
- Förderfähig sind Akteure aus den LEADER-Programmräumen.
- In der Förderperiode 2023-2027 werden in NRW 45 Programmräume gefördert.
Aktuelle Aufrufe
Programm:
- Grundlage der LEADER-Förderung in NRW bildet die Richtlinie zur Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien nach LEADER.
Aktuelle Aufrufe:
- Projektanträge für das LEADER-Programm sind über die örtliche LAG an die zuständige Bezirksregierung zu richten.
- Vor der Antragstellung ist mit dem Regionalmanagement Kontakt aufzunehmen.
- Förderanträge für Kleinprojekte können nach öffentlichem Aufruf der jeweiligen LEADER-Region eingereicht werden. In der Regel gibt es jährliche Antragsfristen, die der Website einer LEADER-Region entnommen werden können.
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage:
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL): GAP Strategieplan für Deutschland
Recht NRW: Richtlinie zur Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien nach LEADER
Recht NRW: Richtlinie zur Förderung der Strukturentwicklung des ländlichen Raums
Programmwebsite:
Programmwebsite des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV)
Newsletter:
- Newsletter können über die Websites der LEADER-Regionen abonniert werden.
- Einen guten Einstieg in das Thema LEADER bietet auch die Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume (DVS).
Verwaltung:
Die Verwaltung von LEADER erfolgt in NRW durch die Bezirksregierungen.
Letzte Aktualisierung: 16.02.2024
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Andrea Höber
Andrea Höber
Referatsleiterin und EU-Beauftragte
Referat Europa
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