LEADER NRW

Auf einen Blick

Was wird gefördert:

Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums, auf Basis regionaler Entwicklungsstrategien.

Wer wird gefördert:

Natürliche und juristische Personen in den regionalen Programmräumen.

Wie wird gefördert:

Selbstverwaltete Regionalbudgets. Daraus Zuschüsse. Ko-Finanzierung von max. 70% bis 80%.

Beratung

Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume (DVS)
in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn

+ 49 (0) 228 6845 3956
Kontakt: DVS

Die Details

Ziele


Allgemeine Ziele:

  • Sicherung und Weiterentwicklung ländlicher Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume.


Struktur:

  • LEADER ist Teil des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
  • Die Programmierung erfolgt in Deutschland auf Bundesebene im Rahmen des GAP-Strategieplans.
  • Umsetzung und Verwaltung erfolgen auf Länderebene.
  • LEADER-Gebiete sollen grundsätzlich nicht weniger als 30.000 und nicht mehr als 150.000 Einwohner*innen umfassen.
  • Für die Förderperiode 2023-2027 hat das Land NRW 45 LEADER-Regionen ausgewählt.
  • LEADER-Regionen erarbeiten eine regionale Entwicklungsstrategie (RES) mit spezifischen Zielen.
  • Zur Umsetzung der Strategie erhalten die einzelnen LEADER-Räume über den Programmzeitraum ein Budget von 2,3 bis 3,1 Mio. Euro. Diese Regionalbudgets werden durch die LEADER-Regionen eigenständig verwaltet.
  • Ehrenamtliche lokale Aktionsgruppen (LAGs) steuern den Prozess vor Ort und entscheiden über Projektförderungen. Sie setzen sich aus Vertreter*innen von Kommunen, der Wirtschaft oder dem Kultur- und Sozialbereich sowie engagierten Bürger*innen zusammen.
  • Die LAGs werden durch ein hauptamtliches Regionalmanagement unterstützt. Das Regionalmanagement begleitet den Prozess, berät zu Fördermöglichkeiten und begleitet die Projektumsetzung.
  • Die Bewilligung, Zahlung und Kontrolle von Mitteln erfolgt durch das Land NRW.
  • Zusätzlich haben LAGs die Möglichkeit, gemäß der Förderrichtlinie zur Strukturentwicklung des ländlichen Raums, jährlich ein Regionalbudget zur eigenständigen Förderung von Kleinprojekten zu beantragen.

Maßnahmen


Maßnahmen:

  • Aufwendungen der LAG
  • Vorhaben zur Umsetzung der regionalen Entwicklungsstrategie (RES)
  • Kooperationen, gebietsübergreifende und transnationale Zusammenarbeit
  • Sonstige Vorhaben im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“
  • Regionalbudget Kleinprojekte (sofern durch die LAG beantragt)


Vorhaben zur Umsetzung der RES:

  • Schaffung qualifizierter Arbeitsplätze
  • Sicherung oder Verbesserung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen
  • Stärkung der Selbstorganisation bei der Förderung der lokalen Entwicklung der Regionen
  • Identitätsstärkung, kulturelles und natürliches Erbe, Entwicklung von Dorf- und Ortskernen
  • Unterstützung des Ehrenamtes und des bürgerschaftlichen Engagements
  • Gleichstellung aller Geschlechter und sozialen Gruppen
  • Steigerung der Kooperations-, Service- und Innovationskultur im Tourismus
  • Stärkung von Beschäftigung, Wachstum, Stoffkreisläufen und lokaler Entwicklung durch Bioökonomie

Regionalbudget Kleinprojekte:

  • Gleichwertige Lebensverhältnisse, einschließlich erreichbare Grundversorgung, attraktive Ortskerne und Behebung von Gebäudeleerständen
  • Raumordnung, Anpassung an den Klimawandel, Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes
  • Reduzierung der Flächeninanspruchnahme
  • Demographische Entwicklung
  • Digitalisierung

Förderung


Budget:

  • Das Gesamtbudget für LEADER in NRW beträgt 120 Mio. Euro.
  • Auf die einzelnen LEADER-Räume entfallen, abhängig von der Einwohnerzahl, jeweils 2,3 bis 3,1 Mio. Euro.
  • Zusätzlich können LEADER-Regionen jährlich ein Regionalbudget von max. 180.000 Euro zur Förderung von Kleinprojekten beantragen.


Finanzierung:

  • Ko-Finanzierung grundsätzlich bis zu max. 70%
  • Max. Fördersumme 250.000 Euro
  • Abweichungen sind nach Zustimmung des zuständigen Landesministeriums möglich.

Finanzierung von Kleinprojekten aus dem Regionalbudget:

  • Ko-Finanzierung bis zu max. 80%
  • Fördersumme min. 2.000 und max. 20.000 Euro
  • Kleinprojekte müssen im Jahr der Beantragung umgesetzt werden.

Antragsberechtigte


Antragsberechtigte:

  • Grundsätzlich sowohl natürliche als auch juristische Personen, also z.B. Kommunen, Vereine, Initiativen, Unternehmen, Bildungs- und Kultureinrichtungen.


Gebietskulisse:

  • Förderfähig sind Akteure aus den LEADER-Programmräumen.
  • In der Förderperiode 2023-2027 werden in NRW 45 Programmräume gefördert.

Website: Land NRW

 

Aktuelle Aufrufe


Programm:

  • Grundlage der LEADER-Förderung in NRW bildet die Richtlinie zur Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien nach LEADER.

Website: Land NRW


Aktuelle Aufrufe:

  • Projektanträge für das LEADER-Programm sind über die örtliche LAG an die zuständige Bezirksregierung zu richten.
  • Vor der Antragstellung ist mit dem Regionalmanagement Kontakt aufzunehmen.
  • Förderanträge für Kleinprojekte können nach öffentlichem Aufruf der jeweiligen LEADER-Region eingereicht werden. In der Regel gibt es jährliche Antragsfristen, die der Website einer LEADER-Region entnommen werden können.

Weitere Informationen


Rechtsgrundlage:

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL): GAP Strategieplan für Deutschland

Website: BMEL

Recht NRW: Richtlinie zur Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien nach LEADER

Website: Recht NRW

Recht NRW: Richtlinie zur Förderung der Strukturentwicklung des ländlichen Raums

Website: Recht NRW

Programmwebsite:

Programmwebsite des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV)

Website: MLV


Newsletter:

  • Newsletter können über die Websites der LEADER-Regionen abonniert werden.
  • Einen guten Einstieg in das Thema LEADER bietet auch die Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume (DVS).

Website: DVS

Verwaltung: 

Die Verwaltung von LEADER erfolgt in NRW durch die Bezirksregierungen.

Website: BR Münster

Website: BR Arnsberg

Website: BR Düsseldorf

Letzte Aktualisierung: 16.02.2024

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