Horizont Europa

Auf einen Blick

Was wird gefördert:

Wissenschaftliche Exzellenz, Forschung und Innovation, technologische Entwicklung und Technologietransfer, Pilot- und Demonstrationsvorhaben für resiliente Gesellschaften sowie den grünen und digitalen Wandel.

Wer wird gefördert:

Juristische und natürliche Personen, also z.B. Kommunen, Kreise, Unternehmen, Hochschulen, Forschende und Forschungseinrichtungen.

Wie wird gefördert:

Zuschuss, Preise und Vergaben. Die Ko-Finanzierung bei Zuschüssen beträgt grundsätzlich bis zu 100% und bis zu 70% für Innovationsvorhaben. Üblicherweise werden Projektpartner benötigt.

Beratung

EU-Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR)

Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn

+49 (0) 228 382 120 20
Kontakt: E-Mail

Die Details

Ziele


Allgemeines Ziel:

  • Durch Investitionen in Forschung und Innovation sollen die wissenschaftlich-technischen Grundlagen der Union und ihre Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden. Der Schwerpunkt liegt auf Maßnahmen, die von den Mitgliedstaaten nicht allein verwirklicht werden können.

Spezifische Ziele:

  • Förderung wissenschaftlicher Exzellenz, einschließlich Grundlagenforschung sowie Ausbildung und Mobilität von Forschenden
  • Stärkung der Wirkung von Forschung und Innovation zur Unterstützung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit und zur Bewältigung globaler Herausforderungen
  • Förderung von Innovation, technologischer Entwicklung und Technologietransfer
  • Steigerung der Wirkung und Ausweitung der Beteiligung


Programmstruktur:

Säule I: Wissenschaftsexzellenz

  • Europäischer Forschungsrat (ERC)
  • Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen
  • Forschungsinfrastrukturen

Säule II: Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas

  • Cluster: Gesundheit
  • Cluster: Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft
  • Cluster: Zivile Sicherheit für die Gesellschaft
  • Cluster: Digitalisierung, Industrie und Raumfahrt
  • Cluster: Klima, Energie und Mobilität
  • Cluster: Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt
  • Missionen: innovative, transdisziplinäre und partizipative Projekte von europäischem Interesse zur Erreichung der globalen Nachhaltigkeitsziele
  • Direkte Maßnahmen der gemeinsamen Forschungsstelle außerhalb des Nuklearbereichs

Säule III: Innovatives Europa

  • Europäischer Innovationsrat (EIC)
  • Europäische Innovationssysteme
  • Europäisches Institut für Innovation und Technologie (EIT)

Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des Europäischen Forschungsraums

Spezifisches Programm im Bereich Verteidigungsforschung

Maßnahmen


Maßnahmen in Säule 1 „Wissenschaftsexzellenz“ (Auszug):

  • Pionierforschung einzelner Forscher*innen und ihrer Teams
  • Förderung von grenz-, fachbereichs- und sektorübergreifender Mobilität von Forscher*innen, Förderung der Personalentwicklung
  • Ausbau und Vernetzung europäischer Forschungsinfrastrukturen

Maßnahmen in Säule 2 „Globale Herausforderungen“ (Auszug):

  • Forschungs- und Innovationstätigkeiten zur Hervorbringung und Verbreitung neuer Erkenntnisse in sechs thematischen Clustern

Maßnahmen in Säule 3 „Innovatives Europa“ (Auszug):

  • Förderung bahnbrechender, marktschaffender und technologieintensiver Innovationen, Förderung der Markteinführung
  • Vernetzung und Stärkung europäischer Innovationssysteme und Hochschuleinrichtungen
  • Stärkung von Kompetenzen und unternehmerischen Fähigkeiten


Missionen:

  • Anpassung an den Klimawandel: Unterstützung für mind. 150 Regionen, um bis 2030 klimaresilient zu werden
  • Krebs: Verbesserung der Lebenssituation von 3 Mio. Menschen bis 2030 durch Prävention, Genesung und bessere Versorgung
  • Gesunde Ozeane und Gewässer: Wiederherstellung der Meere und Gewässer bis 2030
  • Klimaneutrale und intelligente Städte: 100 klimaneutrale und intelligente Städte bis 2030
  • Ein „Boden-Deal“ für Europa: 100 Reallabore und Leuchtturmprojekte, um den Übergang zu gesunden Böden bis 2030 voranzutreiben

Förderung


Budget:

  • Das Gesamtbudget von Horizont Europa beträgt 95,5 Mrd. Euro.
  • Das Gesamtbudget enthält auch Mittel i.H.v. 5,4 Mrd. Euro aus dem EU-Aufbauinstrument. Diese Mittel müssen bis 31. Dezember 2023 gebunden und bis 31. Dezember 2026 ausgezahlt werden.
  • Für das Programm im Bereich der Verteidigungsforschung ist ein separates Budget von 8 Mrd. Euro vorgesehen.

Teilbudgets:

Säule I: Wissenschaftsexzellenz: 25 Mrd. Euro

  • Europäischer Forschungsrat (ERC): 16 Mrd. Euro
  • Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen: 6,6 Mrd. Euro
  • Forschungsinfrastrukturen: 2,4 Mrd. Euro

Säule II: Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas: 53,3 Mrd. Euro

  • Cluster: Gesundheit: 8,2 Mrd. Euro
  • Cluster: Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft: 2,3 Mrd. Euro
  • Cluster: Zivile Sicherheit für die Gesellschaft: 1,6 Mrd. Euro
  • Cluster: Digitalisierung, Industrie und Raumfahrt: 15,3 Mrd. Euro
  • Cluster: Klima, Energie und Mobilität: 15,1 Mrd. Euro
  • Cluster: Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt: 9 Mrd. Euro
  • Direkte Maßnahmen der gemeinsamen Forschungsstelle außerhalb des Nuklearbereichs: 2 Mrd. Euro

Säule III: Innovatives Europa: 13,6 Mrd. Euro

  • Europäischer Innovationsrat (EIC): 10,1 Mrd. Euro
  • Europäische Innovationssysteme: 0,5 Mrd. Euro
  • Europäisches Institut für Innovation und Technologie (EIT): 3 Mrd. Euro

Teil: Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des Europäischen Forschungsraums: 3,4 Mrd. Euro

Spezifisches Programm im Bereich Verteidigungsforschung: 8 Mrd. Euro

Für den Zeitraum 2021-2023 sind 1,9 Mrd. Euro der Mittel in Säule II für die Umsetzung der Missionen reserviert.


Ko-Finanzierung:

  • Grundsätzlich können bis zu 100% der förderfähigen Kosten erstattet werden.
  • Bei Innovationsmaßnahmen werden max. 70% der förderfähigen Kosten erstattet. Ausgenommen sind gemeinnützige Rechtsträger, bei denen 100% der förderfähigen Kosten erstattet werden.
  • Bei Ko-Finanzierungsmaßnahmen werden mindestens 30% und höchstens 70% der förderfähigen Kosten erstattet.

Kombination mit anderen Programmen:

  • Maßnahmen, die mit einem Exzellenzsiegel ausgezeichnet werden, aber keine Förderung über Horizont Europa erhalten, können durch einen Strukturfonds gefördert werden.
  • Maßnahmen dürfen Beiträge aus verschiedenen EU-Programmen kombinieren, sofern die Beträge nicht dieselben Kosten decken und die Gesamtkosten der Maßnahme nicht überschritten werden.
  • Ein Mitgliedstaat kann Mittel aus Fonds in geteilter Mittelverwaltung auf Horizont Europa übertragen. Diese Mittel werden zugunsten des betreffenden Mitgliedsstaats verwendet. Diese Mittel können auf Antrag des Mitgliedsstaats rückübertragen werden.

Antragsberechtigte


Förderfähige Rechtsträger:

  • Antragsberechtigt sind grundsätzlich juristische Personen aus einem EU-Mitgliedsstaat oder einem assoziierten Drittstaat, also z.B. Kommunen, Kreise, Hochschulen, Unternehmen und Forschungseinrichtungen aus Deutschland.
  • Die genauen Bestimmungen zu den Antragsberechtigten sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.
  • Rechtsträger mit Sitz in einem nicht assoziierten Drittstaat tragen die Kosten ihrer Teilnahme grundsätzlich selbst. 

Teilnahmeberechtigte Rechtsträger:

  • Alle Rechtsträger aus allen Ländern sind grundsätzlich teilnahmeberechtigt.
  • Teilnahmevoraussetzung ist die Bildung eines Konsortiums. 
  • Jedes Konsortium besteht aus:
    • Mindestens einem unabhängigen Rechtsträger mit Sitz in der EU.
    • Mindestens zwei weiteren unabhängigen Rechtsträgern, die Ihren Sitz in der EU oder einem assoziierten Drittstaat haben.
  • ERC-Pionierforschung, EIC-Maßnahmen, Maßnahmen für Ausbildung und Mobilität oder Ko-Finanzierungsmaßnahmen des Programms können von einem oder mehreren Rechtsträgern durchgeführt werden, wenn einer der Rechtsträger seinen Sitz in der EU oder einem assoziierten Drittstaat hat.
  • Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen können von einem oder mehreren Rechtsträgern durchgeführt werden, die Ihren Sitz in der EU, einem assoziierten Drittstaat oder – in Ausnahmefällen – in einem Drittstaat haben.
  • Im Arbeitsprogramm können weitere Teilnahmekriterien festgelegt werden.


Projektpartner:

  • In weiten Teilen des Programms müssen für einen Antrag Projektpartnerschaften (sog. Konsortien) gebildet werden.
  • Jedes Konsortium besteht aus:
    • Mindestens einem unabhängigen Rechtsträger mit Sitz in der EU.
    • Mindestens zwei weiteren unabhängigen Rechtsträgern, die Ihren Sitz in der EU oder einem assoziierten Drittstaat haben.
  • In manchen Teilen des Programms ist eine Einzelförderung möglich.

 

 

Aktuelle Aufrufe


Strategische Planung:

  • Die EU-Kommission veröffentlicht sukzessive zwei strategische Pläne.
  • Der erste strategische Plan gilt für den Zeitraum 2021-2024.
  • Der strategische Plan legt die strategischen Prioritäten für Horizont Europa fest. Er bildet die Grundlage für die Arbeitsprogramme und Ausschreibungen.
  • Schwerpunkte des Strategischen Plans 2021-2024 sind insbesondere der ökologische und der digitale Wandel.

Arbeitsprogramme:

  • Die EU-Kommission veröffentlich zweijährige Haupt-Arbeitsprogramme. Diese bilden die Grundlage für die Förderaufrufe.
  • In den Arbeitsprogrammen werden die geplanten Aufrufe, Prioritäten und Mittel festgelegt.
  • Für den Innovationsrat (EIC) und den Forschungsrat (ERC) veröffentlicht die EU-Kommission zudem jährliche Arbeitsprogramme.

Website: EU-Kommission


Aktuelle Aufrufe:

  • Aufrufe der EU-Kommission werden auf dem EU Funding & Tenders Portal veröffentlicht.
  • Zur Antragstellung wird eine Registrierung im EU Funding & Tenders Portal benötigt.
  • Antragstellende Institutionen benötigen eine mehrstellige Identifikationsnummer, den sogenannten „Participant Identification Code“ (kurz: PIC).

Website: EU-Kommission

Zuschlagskriterien:

  • Exzellenz
  • Wirkung
  • Qualität und Effizienz der Durchführung
  • Weitere Einzelheiten werden im Arbeitsprogramm festgelegt

Grundsätze des Programms (Auszug):

  • Im Hauptprogramm werden nur zivile Anwendungen gefördert.
  • Mit dem Programm wird ein multidisziplinärer Ansatz sichergestellt.
  • Das Programm fördert die Zusammenarbeit mit Dritt- und Erweitungsländern.
  • Das Programm fördert Chancengleichheit und die Gleichstellung von Mann und Frau.
  • Bei der Durchführung werden Synergien mit anderen Programmen genutzt.
  • Das Programm trägt dazu bei, dass mindestens 3% des BIP der EU in Forschung und Innovation investiert wird.
  • Mindestens 35% der Mittel sind für Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele vorgesehen.
  • Das Programm fördert die Einbeziehung der Bürger*innen und der Zivilgesellschaft.
  • Das Programm fördert die offene Wissenschaft, die auf kooperativer Arbeit und der Verbreitung von Wissen beruht.

Weitere Informationen


Verordnung:

Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2021/695

Website: EU-Kommission

Programmwebsites:

Programmwebsite der EU-Kommission

Website: EU-Kommission

Programmwebsite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Website: BMBF

Newsletter:

Newsletter des EU-Büro des BMBF

Website: BMBF


Verwaltung:

In Deutschland wird das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation durch das EU-Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) begleitet. Zur Information und Beratung hat das BMBF ein Netzwerk nationaler Kontaktstellen eingerichtet.

Eine Übersicht zu den nationalen Kontaktstellen finden Sie auf dem Portal der Bundesregierung zu Horizont Europa.

Website: BMBF

Letzte Aktualisierung: 09.01.2023

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