ESF+ NRW

Auf einen Blick

Was wird gefördert:

Anpassung von Arbeitskräften und Unternehmen, gesundes Altern und gesundes Arbeitsumfeld, Verbesserung der beruflichen Bildung, gleichberechtigter Zugang zu allgemeiner und beruflicher Bildung, lebenslanges Lernen, berufliche Übergänge, Inklusion und Chancengleichheit.

Wer wird gefördert:

Grundsätzlich alle natürlichen und juristischen Personen, soweit im jeweiligen Programmteil keine anderen Regelungen gelten.

Wie wird gefördert:

Zuschuss. Üblicherweise Pauschale für Personal- und Sachkosten. 

Beratung

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS)

Das MAGS hat mehrere Stellen mit der Umsetzung und Beratung zum Programm beauftragt. 

Website: MAGS NRW

Die Details

Ziele


Allgemeine Ziele des ESF+:

  • Unterstützung der beschäftigungs- und sozialpolitischen Ziele der EU
  • Unterstützung der nationalen arbeitsmarkt- und bildungspolitischen Maßnahmen
  • Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie lebenslanges Lernen
  • Ein hoher Beschäftigungsstand, Chancengleichheit und gute Arbeitsbedingungen
  • Soziale Inklusion und Bekämpfung der Armut

Spezifische Ziele des ESF+ in NRW:

  • Förderung der Anpassung von Arbeitskräften und Unternehmen, gesundes Altern und gesundes Arbeitsumfeld
  • Verbesserung der beruflichen Bildung, u.a. durch nichtformales und informales Lernen und durch die Förderung dualer Ausbildungssysteme
  • Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu allgemeiner und beruflicher Bildung, insbesondere für benachteiligte Gruppen
  • Förderung des lebenslangen Lernens, Erleichterung beruflicher Übergänge und Förderung beruflicher Mobilität
  • Förderung von aktiver Inklusion und Chancengleichheit, insbesondere von benachteiligten Gruppen


Struktur:

  • Der ESF+ besteht aus zwei Komponenten.
  • Die relativ kleine Komponente für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) wird durch die EU-Kommission direkt verwaltet.
  • Die ESF+ Hauptkomponente wird in Deutschland gleichzeitig durch die Bundesregierung (ESF+ Bundesprogramm) und die Länder (ESF+ Landesprogramme) verwaltet.
  • Das ESF+ Bundesprogramm und die ESF+ Programme der Länder sind so programmiert, dass sie sich in ihren Schwerpunkten ergänzen.
  • Der Schwerpunkt des ESF+ NRW liegt insbesondere auf den Themen Fachkräfte, Armutsbekämpfung und Jugendbeschäftigung.

Maßnahmen


Einzelprogramme (Auszug):

  • Förderung der betrieblichen Ausbildung im Verbund
  • Beratung von Unternehmen zur Fachkräftesicherung, Potenzialberatung
  • Kompetenzentwicklung von Beschäftigten durch Bildungsscheckverfahren
  • Perspektiven im Erwerbsleben (individuelle Beschäftigungsberatung)
  • Fachkräfte (Einzelprojekte unter der Thematik)
  • Beschäftigtentransfer (von Arbeitslosigkeit Bedrohter in neue Beschäftigung)
  • Transformationsberatung (Beratung von Unternehmen)
  • Förderung der überbetrieblichen Unterweisung von Auszubildenden in Industrie und Handel
  • Förderung der überbetrieblichen Unterweisung von Auszubildenden im Handwerk
  • Kommunale Koordinierung (von Übergangssystemen von der Schule in den Beruf)
  • KAoA STAR Koordinierung (von Übergangssystemen für Jugendliche mit einer Schwerbehinderung und/oder mit ausgewiesenem sonderpädagogischem Bedarf)
  • Teilzeitberufsausbildung – Einstieg begleiten – Perspektiven öffnen
  • Lebens- und erwerbsweltbezogene Weiterbildung in Einrichtungen der Weiterbildung
  • 100 zusätzliche Ausbildungsplätze für Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung in NRW
  • Werkstattjahr (berufsorientierte Maßnahmen mit betrieblichen Praxisphasen für von den Jobcentern zugewiesene Teilnehmende)
  • Ausbildungsprogramm NRW (Akquise von Ausbildungsplätzen und Matching von Auszubildenden)
  • Beratungsstellen Arbeit (für verschiedene Zielgruppen)
  • Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen

Förderung


Budget:

  • Das EU-weite Gesamtbudget des ESF+ beträgt rd. 88 Mrd. Euro.
  • Von diesen EU-Mitteln entfallen rd. 560 Mio. Euro auf den ESF+ NRW.
  • Das Gesamtvolumen des ESF+ NRW einschließlich der Ko-Finanzierung des Landes NRW und den Eigenanteilen beträgt rd. 1,3 Mrd. Euro.


Ko-Finanzierung:

  • Im ESF+ NRW erfolgt die Förderung üblicherweise in Pauschalen für Personal und Sachmittel.
  • Die genauen Bestimmungen zur Finanzierung sind den jeweiligen Förderrichtlinien und -aufrufen zu entnehmen.

Antragsberechtigte


Antragsberechtigte:

  • Grundsätzlich alle natürlichen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften, soweit im Programmteil keine anderen Regelungen getroffen sind.
  • Die genauen Bestimmungen zu den Antragsberechtigten sind den jeweiligen Förderrichtlinien und -aufrufen zu entnehmen.

Zielgruppe:

  • Insbesondere unterstützt das Programm Personen mit Migrationshintergrund und Geflüchtete, Frauen, Alleinerziehende, Familien, Ältere, benachteiligte jüngere Menschen, Menschen mit Behinderung, Geringqualifizierte sowie kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) und deren Beschäftigte.

    Gebietskulisse:

    • Förderfähig sind Vorhaben in NRW.

    Aktuelle Aufrufe


    Programm:

    • Grundlage aller Förderaufrufe ist das ESF Plus-Programm NRW 2021-2027.
    • Im Programm werden die Ziele, Zielgruppen, Fördermaßnahmen und Mittel festgelegt.

    Website: MAGS


    Aktuelle Aufrufe:

    • Aufrufe und Förderrichtlinien werden auf der Website der ESF-Verwaltungsbehörde veröffentlicht. 
    • Förderanträge werden über die zuständige Bezirksregierung gestellt.

    Website: MAGS

    Weitere Informationen


    Verordnungen:

    Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2021/1060

    Website: EU-Kommission

    Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2021/ 1057

    Website: EU-Kommission

    Website und Newsletter:

    Programmwebsite und Newsletter zum ESF Plus NRW 2021-2027

    Website: MAGS


    Struktur:

    • Die ESF-Verwaltungsbehörde ist im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) angesiedelt. Die ESF-Verwaltungsbehörde koordiniert die Erarbeitung und Umsetzung des ESF Plus Programms des Landes NRW. 
    • Die Bewilligung von ESF-Projekten ist auf die Dezernate 34 der fünf Bezirksregierungen des Landes übertragen worden. Für die Metropole Ruhr sind anteilig die Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster zuständig. 
    • Die Umsetzung der Vorhaben vor Ort wird durch 16 Regionalagenturen unterstützt. Diese informieren zu den Förderangeboten und beraten bei der Antragstellung. 
    • Zusätzlich informiert auch die landeseigene Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B.) zu den Förderangeboten im Rahmen des ESF Plus Programms. 

    Letzte Aktualisierung: 13.01.2023

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