Erasmus+ Sport
Auf einen Blick
Was wird gefördert:
Lernmobilität von Individuen und Gruppen, die Zusammenarbeit von Organisationen und Einrichtungen sowie die politische Zusammenarbeit im Bereich Sport.
Wer wird gefördert:
Juristische Personen, also z.B. Kommunen, Kreise, Vereine und Verbände aus dem Bereich Sport.
Wie wird gefördert:
Zuschuss. Zuschüsse werden in der Regel als Pauschalen und Tagessätze gewährt.
Beratung
JUGEND für Europa
Nationale Agentur Erasmus+ Jugend, Erasmus+ Sport und Europäisches Solidaritätskorps (JfE)
Godesberger Allee 142-148
53175 Bonn
Die Details
Ziele
Allgemeine Ziele:
- Unterstützung der bildungsbezogenen, beruflichen und persönlichen Entwicklung von Menschen
- Förderung von nachhaltigem Wachstum, hochwertiger Beschäftigung und sozialem Zusammenhalt sowie die Anregung von Innovationen in Europa
- Stärkung der europäischen Identität und des bürgerschaftlichen Engagements
Spezifisches Ziel:
- Förderung der Lernmobilität von Personal und der Zusammenarbeit von Organisationen im Sportbereich
Struktur:
- Erasmus+ umfasst mehrere Teilbereiche
- Allgemeine und berufliche Bildung (Erwachsenen- und Berufsbildung, Hochschul- und Schulbildung)
- Jugend
- Sport
Leitaktionen:
- Erasmus+ wird in allen Teilbereichen über drei Leitaktionen umgesetzt
- Leitaktion 1: Lernmobilität
- Leitaktion 2: Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtungen
- Leitaktion 3: Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit
Maßnahmen
Leitaktion 1 (Lernmobilität):
- Lernmobilität von Personal im Sportbereich
- Lernmobilität kann mit virtuellem Lernen, Fremdsprachenförderung, vorbereitenden Besuchen, Schulungen und Formen der virtuellen Zusammenarbeit einhergehen
- Für Personen, die nicht an einer Lernmobilität teilnehmen können, kann diese durch virtuelles Lernen ersetzt werden
Leitaktion 2 (Zusammenarbeit zwischen Organisationen):
- Kooperationspartnerschaften (einschließlich kleinere Partnerschaften) für den Austausch von Verfahren
- Gemeinnützige Sportveranstaltungen (die Themen des Breitensports fördern und zur Entwicklung der europäischen Dimension des Sports beitragen)
Leitaktion 3 (politische Zusammenarbeit):
- Ausarbeitung und Durchführung der politischen Agenda der EU
- Politischer Dialog und Zusammenarbeit mit Interessenträgern im Sportbereich
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung und im Bereich Inklusion
Förderung
Förderung:
- Gefördert wird in aller Regel in Form von Zuschüssen.
- Die konkrete Förderhöhe variiert. Die Förderung erfolgt in der Regel als Pauschale oder Tagessatz. Die Pauschale kann sich z.B. an der Aufenthaltsdauer und den Lebenshaltungskosten am Durchführungsort bemessen.
- Einzelne Aufrufe können auch Ko-Finanzierungsraten (d.h. Eigenanteile) vorsehen.
- Die genauen Bestimmungen sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.
Budget:
- Das Erasmus+ Gesamtbudget beträgt 26,27 Mrd. Euro
Teilbudgets:
- Allgemeine und berufliche Bildung: 21,8 Mrd. Euro (83%)
- Jugend: 2,7 Mrd. Euro (10,3%)
- Sport: 499 Mio. Euro (1,9%)
- Betriebskosten der nationalen Agenturen und Programmunterstützung
Antragsberechtigte
Antragsberechtigte:
- Antragsberechtigt sind grundsätzlich juristische Personen, also z.B. Kommunen, Kreise, Vereine und Verbände aus dem Bereich Sport.
- Die genauen Bestimmungen zu den Antragsberechtigten sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.
Zielgruppe:
- Hauptamtlich Tätige im Breitensport (z.B. Trainer*in, Betreuer*in, Übungsleiter*in, Verwaltung)
- Ehrenamtlich Tätige in Sportorganisationen
- Personen, die mittelbar mit Sportorganisationen zu tun haben (z.B. in Dachverbänden oder fördernden Einrichtungen)
Teilnahmeberechtigte Länder:
- EU-Mitgliedstaaten
- Assoziierte Drittstaaten
Aktuelle Aufrufe
Arbeitsprogramme:
- Grundlage aller Aufrufe sind die einjährigen Arbeitsprogramme. Diese werden von der EU-Kommission verabschiedet.
- In den Arbeitsprogrammen werden die geplanten Prioritäten, Aufrufe und Mittelzuweisungen festgelegt.
Aktuelle Aufrufe:
- Aufrufe werden über das EU Funding & Tenders Portal veröffentlicht.
- Zur Antragstellung wird eine Registrierung im EU Funding & Tenders Portal benötigt.
- Antragstellende Institutionen benötigen eine mehrstellige Identifikationsnummer, den sogenannten „Participant Identification Code“ (kurz: PIC).
Weitere Informationen
Verordnung:
Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2021/817
Programmwebsites:
Programmwebsite der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA)
Deutsche Programmwebsite der Nationalen Agentur (NA-JfE)
Newsletter:
Newsletter der NA-JfE
Verwaltung:
Erasmus+ wird von der EU-Kommission direkt verwaltet. Die Umsetzung erfolgt durch die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). In den Mitgliedstaaten wird die Umsetzung von Erasmus+ durch nationale Agenturen begleitet. Die nationalen Agenturen beraten umfassend zu den Fördermöglichkeiten im Programm.
Für Erasmus+ Sport ist JUGEND für Europa, Nationale Agentur Erasmus+ Jugend, Erasmus+ Sport und Europäisches Solidaritätskorps (NA-JfE) zuständig. Die NA-JfE berät auch zur Antragstellung.
Letzte Aktualisierung: 05.01.2023
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Andrea Höber
Andrea Höber
Referatsleiterin und EU-Beauftragte
Referat Europa
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