Erasmus+ Sport

Auf einen Blick

Was wird gefördert:

Lernmobilität von Individuen und Gruppen, die Zusammenarbeit von Organisationen und Einrichtungen sowie die politische Zusammenarbeit im Bereich Sport.

Wer wird gefördert:

Juristische Personen, also z.B. Kommunen, Kreise, Vereine und Verbände aus dem Bereich Sport.

Wie wird gefördert:

Zuschuss. Zuschüsse werden in der Regel als Pauschalen und Tagessätze gewährt.

Beratung

JUGEND für Europa
Nationale Agentur Erasmus+ Jugend, Erasmus+ Sport und Europäisches Solidaritätskorps (JfE)

Godesberger Allee 142-148
53175 Bonn

+49 (0) 228 950 622 0
Kontakt: JfE

Die Details

Ziele


Allgemeine Ziele:

  • Unterstützung der bildungsbezogenen, beruflichen und persönlichen Entwicklung von Menschen
  • Förderung von nachhaltigem Wachstum, hochwertiger Beschäftigung und sozialem Zusammenhalt sowie die Anregung von Innovationen in Europa
  • Stärkung der europäischen Identität und des bürgerschaftlichen Engagements

Spezifisches Ziel:

  • Förderung der Lernmobilität von Personal und der Zusammenarbeit von Organisationen im Sportbereich

    Struktur:

    • Erasmus+ umfasst mehrere Teilbereiche
    • Allgemeine und berufliche Bildung (Erwachsenen- und Berufsbildung, Hochschul- und Schulbildung)
    • Jugend
    • Sport

    Leitaktionen:

    • Erasmus+ wird in allen Teilbereichen über drei Leitaktionen umgesetzt
    • Leitaktion 1: Lernmobilität
    • Leitaktion 2: Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtungen
    • Leitaktion 3: Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit

    Maßnahmen


    Leitaktion 1 (Lernmobilität):

    • Lernmobilität von Personal im Sportbereich
    • Lernmobilität kann mit virtuellem Lernen, Fremdsprachenförderung, vorbereitenden Besuchen, Schulungen und Formen der virtuellen Zusammenarbeit einhergehen
    • Für Personen, die nicht an einer Lernmobilität teilnehmen können, kann diese durch virtuelles Lernen ersetzt werden

    Leitaktion 2 (Zusammenarbeit zwischen Organisationen):

    • Kooperationspartnerschaften (einschließlich kleinere Partnerschaften) für den Austausch von Verfahren
    • Gemeinnützige Sportveranstaltungen (die Themen des Breitensports fördern und zur Entwicklung der europäischen Dimension des Sports beitragen)


    Leitaktion 3 (politische Zusammenarbeit):

    • Ausarbeitung und Durchführung der politischen Agenda der EU
    • Politischer Dialog und Zusammenarbeit mit Interessenträgern im Sportbereich
    • Maßnahmen zur Qualitätssicherung und im Bereich Inklusion

    Förderung


    Förderung:

    • Gefördert wird in aller Regel in Form von Zuschüssen.
    • Die konkrete Förderhöhe variiert. Die Förderung erfolgt in der Regel als Pauschale oder Tagessatz. Die Pauschale kann sich z.B. an der Aufenthaltsdauer und den Lebenshaltungskosten am Durchführungsort bemessen.
    • Einzelne Aufrufe können auch Ko-Finanzierungsraten (d.h. Eigenanteile) vorsehen.
    • Die genauen Bestimmungen sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.


    Budget:

    • Das Erasmus+ Gesamtbudget beträgt 26,27 Mrd. Euro

    Teilbudgets:

    • Allgemeine und berufliche Bildung: 21,8 Mrd. Euro (83%)
    • Jugend: 2,7 Mrd. Euro (10,3%)
    • Sport: 499 Mio. Euro (1,9%)
    • Betriebskosten der nationalen Agenturen und Programmunterstützung

    Antragsberechtigte


    Antragsberechtigte:

    • Antragsberechtigt sind grundsätzlich juristische Personen, also z.B. Kommunen, Kreise, Vereine und Verbände aus dem Bereich Sport.
    • Die genauen Bestimmungen zu den Antragsberechtigten sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.

    Zielgruppe:

    • Hauptamtlich Tätige im Breitensport (z.B. Trainer*in, Betreuer*in, Übungsleiter*in, Verwaltung)
    • Ehrenamtlich Tätige in Sportorganisationen
    • Personen, die mittelbar mit Sportorganisationen zu tun haben (z.B. in Dachverbänden oder fördernden Einrichtungen)


    Teilnahmeberechtigte Länder:

    • EU-Mitgliedstaaten
    • Assoziierte Drittstaaten

    Aktuelle Aufrufe


    Arbeitsprogramme:

    • Grundlage aller Aufrufe sind die einjährigen Arbeitsprogramme. Diese werden von der EU-Kommission verabschiedet.
    • In den Arbeitsprogrammen werden die geplanten Prioritäten, Aufrufe und Mittelzuweisungen festgelegt.

    Website: EU-Kommission


      Aktuelle Aufrufe:

      • Aufrufe werden über das EU Funding & Tenders Portal veröffentlicht.
      • Zur Antragstellung wird eine Registrierung im EU Funding & Tenders Portal benötigt.
      • Antragstellende Institutionen benötigen eine mehrstellige Identifikationsnummer, den sogenannten „Participant Identification Code“ (kurz: PIC).

      Website: EU-Kommission

      Weitere Informationen


      Verordnung:

      Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2021/817

      Website: EU-Kommission

      Programmwebsites:

      Programmwebsite der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA)

      Website: EACEA

      Deutsche Programmwebsite der Nationalen Agentur (NA-JfE)

      Website: NA-JfE

      Newsletter:

      Newsletter der NA-JfE

      Website: NA-JfE


      Verwaltung:

      Erasmus+ wird von der EU-Kommission direkt verwaltet. Die Umsetzung erfolgt durch die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). In den Mitgliedstaaten wird die Umsetzung von Erasmus+ durch nationale Agenturen begleitet. Die nationalen Agenturen beraten umfassend zu den Fördermöglichkeiten im Programm. 

      Für Erasmus+ Sport ist JUGEND für Europa, Nationale Agentur Erasmus+ Jugend, Erasmus+ Sport und Europäisches Solidaritätskorps (NA-JfE) zuständig. Die NA-JfE berät auch zur Antragstellung. 

      Letzte Aktualisierung: 05.01.2023

      Weitere Service-Angebote

      EUROPA INFOS RUHR

      Der RVR informiert zu Aufrufen und Beteiligungsmöglichkeiten in der EU.

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      FÖRDERMITTELBILANZIERUNG

      Der RVR bilanziert die EU-Fördermittel für die Region, die Städte und Kreise.

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      Andrea Höber

      Andrea Höber

      Referatsleiterin und EU-Beauftragte
      Referat Europa

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      +49 (0) 201 2069 6362
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      Christoph Sebald

      Referat Europa

      sebald@rvr.ruhr
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