Erasmus+ Jugend

Auf einen Blick

Was wird gefördert:

Lernmobilität von Individuen und Gruppen, die Zusammenarbeit von Organisationen und Einrichtungen sowie die politische Zusammenarbeit im Bereich Jugend.

Wer wird gefördert:

Juristische Personen, also z.B. Kommunen, Kreise, Vereine, Verbände und Einrichtungen aus dem Jugendbereich.

Wie wird gefördert:

Zuschuss. Zuschüsse in den Leitaktionen 1 und 2 werden in der Regel als Pauschalen und Tagessätze gewährt.

Beratung

JUGEND für Europa
Nationale Agentur Erasmus+ Jugend, Erasmus+ Sport und Europäisches Solidaritätskorps (JfE)

Godesberger Allee 142-148
53175 Bonn

+49 (0) 228 950 622 0
Kontakt: JfE

Die Details

Ziele


Allgemeine Ziele von Erasmus+:

  • Unterstützung der bildungsbezogenen, beruflichen und persönlichen Entwicklung von Menschen
  • Förderung von nachhaltigem Wachstum, hochwertiger Beschäftigung und sozialem Zusammenhalt sowie die Anregung von Innovationen in Europa
  • Stärkung der europäischen Identität und des bürgerschaftlichen Engagements

Spezifisches Ziel im Bereich Jugendbildung:

  • Förderung der nichtformalen und informellen Lernmobilität und der aktiven Teilhabe junger Menschen

 

Struktur:

Erasmus+ umfasst mehrere Teilbereiche:

Allgemeine und berufliche Bildung (Erwachsenen- und Berufsbildung, Hochschul- und Schulbildung)
Jugend
Sport

Leitaktionen:

  • Erasmus+ wird in allen Teilbereichen über drei Leitaktionen umgesetzt
  • Leitaktion 1: Lernmobilität
  • Leitaktion 2: Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtungen
  • Leitaktion 3: Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit

Maßnahmen


Leitaktion 1 (Lernmobilität):

  • Lernmobilität von jungen Menschen und Personal im Jugendbereich
  • Jugendaktivitäten
  • Aktivitäten im Rahmen von DiscoverEU und DiscoverEU Inklusion (Reisegutscheine für 18-jährige)
  • Lernmobilität kann mit virtuellem Lernen, Fremdsprachenförderung, vorbereitenden Besuchen, Schulungen und Formen der virtuellen Zusammenarbeit einhergehen
  • Für Personen, die nicht an einer Lernmobilität teilnehmen können, kann diese durch virtuelles Lernen ersetzt werden

Leitaktion 2 (Zusammenarbeit zwischen Organisationen):

  • Kooperationspartnerschaften, einschließlich kleineren Partnerschaften
  • Innovationspartnerschaften (Partnerschaften mit dem Ziel innovative Verfahren zu entwickeln)
  • Anwendungsfreundliche Onlineplattformen


Leitaktion 3 (politische Zusammenarbeit):

  • Umsetzung der jugendpolitischen Agenda der EU, einschließlich der Förderung transnationaler Netzwerke von Vereinen und Verbänden im Jugendbereich („Die europäische Jugend vereint“, Ziel ist u.a. die Befassung mit den EU-Jugendzielen und dem EU-Jugenddialog)
  • Maßnahmen, die die Qualität, Transparenz und Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen verbessern
  • Politischer Dialog mit Interessenträgern, insbesondere Umsetzung des EU-Jugenddialogs

Förderung


Förderung:

  • Gefördert wird grundsätzlich in Form von Zuschüssen.
  • Die konkrete Förderhöhe variiert. Die Förderung erfolgt in den Leitaktionen 1 und 2 (Lernmobilität und Kooperationsprojekte) üblicherweise als Pauschale oder Tagessatz. Die Pauschale kann sich z.B. an der Aufenthaltsdauer und den Lebenshaltungskosten am Durchführungsort bemessen.
  • Einzelne Aufrufe können auch Ko-Finanzierungsraten (d.h. Eigenanteile) vorsehen.
  • Die genauen Bestimmungen sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.


Budget:

  • Das Erasmus+ Gesamtbudget beträgt 26,27 Mrd. Euro

Teilbudgets:

  • Allgemeine und berufliche Bildung: 21,8 Mrd. Euro (83%)
  • Jugend: 2,7 Mrd. Euro (10,3%)
  • Sport: 499 Mio. Euro (1,9%)
  • Betriebskosten der nationalen Agenturen und Programmunterstützung

Antragsberechtigte


Antragsberechtigte:

  • Antragsberechtigt sind grundsätzlich juristische Personen, also z.B. Kommunen, Kreise, Vereine, Verbände und Einrichtungen aus dem Jugendbereich.
  • Die genauen Bestimmungen zu den Antragsberechtigten sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.


Teilnahmeberechtigte Länder:

  • EU-Mitgliedstaaten
  • Assoziierte Drittstaaten

Aktuelle Aufrufe


Arbeitsprogramme:

  • Grundlage aller Aufrufe sind die einjährigen Arbeitsprogramme. Diese werden von der EU-Kommission verabschiedet.
  • In den Arbeitsprogrammen werden die geplanten Prioritäten, Aufrufe und Mittelzuweisungen festgelegt.

Website: EU-Kommission


    Aktuelle Aufrufe:

    • Aufrufe werden über das EU Funding & Tenders Portal veröffentlicht.
    • Zur Antragstellung wird eine Registrierung im EU Funding & Tenders Portal benötigt.
    • Antragstellende Institutionen benötigen eine mehrstellige Identifikationsnummer, den sogenannten „Participant Identification Code“ (kurz: PIC).

    Website: EU-Kommission

    Weitere Informationen


    Verordnung:

    Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2021/817

    Website: EU-Kommission

    Programmwebsites:

    Programmwebsite der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA)

    Website: EACEA

    Programmwebsite der NA-JfE

    Website: NA-JfE

    Newsletter:

    Newsletter der NA-JfE

    Website: NA-JfE


    Verwaltung:

    Erasmus+ wird von der EU-Kommission direkt verwaltet. Die Umsetzung erfolgt durch die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). In den Mitgliedstaaten wird die Umsetzung von Erasmus+ durch nationale Agenturen begleitet. Die nationalen Agenturen beraten umfassend zu den Fördermöglichkeiten im Programm. 

    Für Erasmus+ Jugend ist JUGEND für Europa, Nationale Agentur Erasmus+ Jugend, Erasmus+ Sport und Europäisches Solidaritätskorps (NA-JfE) zuständig. Die NA-JfE berät auch zur Antragstellung. 

    Letzte Aktualisierung: 05.01.2023

    Weitere Service-Angebote

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