Erasmus+ Jugend

Auf einen Blick

Was wird gefördert:

Lernmobilität von Individuen und Gruppen, die Zusammenarbeit von Organisationen und Einrichtungen sowie die politische Zusammenarbeit im Bereich Jugend.

Wer wird gefördert:

Juristische Personen, also z.B. Kommunen, Kreise, Vereine, Verbände und Einrichtungen aus dem Jugendbereich.

Wie wird gefördert:

Zuschuss. Zuschüsse in den Leitaktionen 1 und 2 werden in der Regel als Pauschalen und Tagessätze gewährt.

Beratung

JUGEND für Europa
Nationale Agentur Erasmus+ Jugend, Erasmus+ Sport und Europäisches Solidaritätskorps (JfE)
Godesberger Allee 142-148
53175 Bonn

+49 (0) 228 950 622 0
Kontakt: JfE

Die Details

Ziele


Allgemeine Ziele:

  • Unterstützung der bildungsbezogenen, beruflichen und persönlichen Entwicklung von Menschen
  • Förderung von nachhaltigem Wachstum, hochwertiger Beschäftigung und sozialem Zusammenhalt sowie die Anregung von Innovationen in Europa
  • Stärkung der europäischen Identität und des bürgerschaftlichen Engagements

Spezifisches Ziel:

  • Förderung der nichtformalen und informellen Lernmobilität und der aktiven Teilhabe junger Menschen

      Struktur:

      • Erasmus+ umfasst mehrere Teilbereiche
      • Allgemeine und berufliche Bildung (Erwachsenen- und Berufsbildung, Hochschul- und Schulbildung)
      • Jugend
      • Sport

      Leitaktionen:

      • Erasmus+ wird in allen Teilbereichen über drei Leitaktionen umgesetzt
      • Leitaktion 1: Lernmobilität
      • Leitaktion 2: Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtungen
      • Leitaktion 3: Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit

      Maßnahmen


      Leitaktion 1 (Lernmobilität):

      • Lernmobilität von jungen Menschen und Personal im Jugendbereich
      • Jugendaktivitäten
      • Aktivitäten im Rahmen von DiscoverEU und DiscoverEU Inklusion (Reisegutscheine für 18-jährige)
      • Lernmobilität kann mit virtuellem Lernen, Fremdsprachenförderung, vorbereitenden Besuchen, Schulungen und Formen der virtuellen Zusammenarbeit einhergehen
      • Für Personen, die nicht an einer Lernmobilität teilnehmen können, kann diese durch virtuelles Lernen ersetzt werden

      Leitaktion 2 (Zusammenarbeit zwischen Organisationen):

      • Kooperationspartnerschaften, einschließlich kleineren Partnerschaften
      • Innovationspartnerschaften (Partnerschaften mit dem Ziel innovative Verfahren zu entwickeln)
      • Anwendungsfreundliche Onlineplattformen


      Leitaktion 3 (politische Zusammenarbeit):

      • Umsetzung der jugendpolitischen Agenda der EU, einschließlich der Förderung transnationaler Netzwerke von Vereinen und Verbänden im Jugendbereich („Die europäische Jugend vereint“, Ziel ist u.a. die Befassung mit den EU-Jugendzielen und dem EU-Jugenddialog)
      • Maßnahmen, die die Qualität, Transparenz und Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen verbessern
      • Politischer Dialog mit Interessenträgern, insbesondere Umsetzung des EU-Jugenddialogs

      Förderung


      Budget:

      • Das Erasmus+ Gesamtbudget beträgt 26,27 Mrd. Euro

      Teilbudgets:

      • Allgemeine und berufliche Bildung: 21,8 Mrd. Euro (83%)
      • Jugend: 2,7 Mrd. Euro (10,3%)
      • Sport: 499 Mio. Euro (1,9%)
      • Betriebskosten der nationalen Agenturen und Programmunterstützung


      Förderung:

      • Gefördert wird grundsätzlich in Form von Zuschüssen.
      • Die konkrete Förderhöhe variiert. Die Förderung erfolgt in den Leitaktionen 1 und 2 (Lernmobilität und Kooperationsprojekte) üblicherweise als Pauschale oder Tagessatz. Die Pauschale kann sich z.B. an der Aufenthaltsdauer und den Lebenshaltungskosten am Durchführungsort bemessen.
      • Einzelne Aufrufe können auch Ko-Finanzierungsraten (d.h. Eigenanteile) vorsehen.
      • Die genauen Bestimmungen sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.

      Antragsberechtigte


      Antragsberechtigte:

      • Antragsberechtigt sind grundsätzlich juristische Personen, also z.B. Kommunen, Kreise, Vereine, Verbände und Einrichtungen aus dem Jugendbereich.
      • Die genauen Bestimmungen zu den Antragsberechtigten sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.


      Teilnahmeberechtigte Länder:

      • EU-Mitgliedstaaten
      • Assoziierte Drittstaaten

      Beantragung


      Arbeitsprogramme:

      • Die EU-Kommission verabschiedet jährliche Arbeitsprogramme.
      • In den Arbeitsprogrammen werden die geplanten Aufrufe, Prioritäten und Mittel festgelegt.
      • Das Arbeitsprogramm 2023 ist veröffentlicht.


      Antragstellung:

      • Aufrufe werden über das EU Funding & Tenders Portal veröffentlicht.
      • Zur Antragstellung wird eine Registrierung im EU Funding & Tenders Portal benötigt.
      • Antragstellende Institutionen benötigen eine mehrstellige Identifikationsnummer, den sogenannten „Participant Identification Code“ (kurz: PIC).

      Website: Antragstellung

      Weitere Informationen


      Verordnung:

      Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2021/817

      Website: EU-Kommission

      Arbeitsprogramm:

      Funding & Tenders Portal: Erasmus+ Dokumente

      Website: EU-Kommission

      Programmwebsite:

      Programmwebsite der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA)

      Website: EACEA


      Verwaltung:

      Erasmus+ wird von der EU-Kommission direkt verwaltet. Die Umsetzung erfolgt durch die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). In den Mitgliedstaaten wird die Umsetzung von Erasmus+ durch nationale Agenturen begleitet. Die nationalen Agenturen beraten umfassend zu den Fördermöglichkeiten im Programm. 

      Für Erasmus+ Jugend ist JUGEND für Europa, Nationale Agentur Erasmus+ Jugend, Erasmus+ Sport und Europäisches Solidaritätskorps (NA-JfE) zuständig. Die NA-JfE berät auch zur Antragstellung. 

      Newsletter:

      Website und Newsletter der NA-JfE

      Website: NA-JfE

      Letzte Aktualisierung: 05.01.2023

      Weitere Service-Angebote

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      Referatsleiterin und EU-Beauftragte
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