ERASMUS+ Erwachsenen- und Berufsbildung

Auf einen Blick

Was wird gefördert:

Lernmobilität von Individuen und Gruppen, die Zusammenarbeit von Organisationen und Einrichtungen sowie die politische Zusammenarbeit in den Bereichen Erwachsenen- und Berufsbildung.

Wer wird gefördert:

Juristische Personen, also z.B. Kommunen, Kreise, Unternehmen oder Bildungseinrichtungen aus den Bereichen Erwachsenenbildung und berufliche Bildung.

Wie wird gefördert:

Zuschuss. Zuschüsse in den Leitaktionen 1 und 2 werden in der Regel als Pauschalen und Tagessätze gewährt.

Beratung

Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA BiBB)
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn

+49 (0) 228 107 1608
Kontakt: NA BiBB

Die Details

Ziele


Allgemeine Ziele:

  • Unterstützung der bildungsbezogenen, beruflichen und persönlichen Entwicklung von Menschen
  • Förderung von nachhaltigem Wachstum, hochwertiger Beschäftigung und sozialem Zusammenhalt sowie die Anregung von Innovationen in Europa
  • Stärkung der europäischen Identität und des bürgerschaftlichen Engagements

Spezifisches Ziel:

  • Förderung der Lernmobilität von Einzelpersonen und Gruppen in den Bereichen Erwachsenen- und Berufsbildung

    Struktur:

    • Erasmus+ umfasst mehrere Teilbereiche
    • Allgemeine und berufliche Bildung (Erwachsenen- und Berufsbildung, Hochschul- und Schulbildung)
    • Jugend
    • Sport

    Leitaktionen:

    • Erasmus+ wird in allen Teilbereichen über drei Leitaktionen umgesetzt
    • Leitaktion 1: Lernmobilität
    • Leitaktion 2: Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtungen
    • Leitaktion 3: Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit

    Maßnahmen


    Leitaktion 1 (Lernmobilität):

    • Lernmobilität von Lernenden und Personal in der beruflichen Bildung
    • Lernmobilität von Lernenden und Personal in der Erwachsenenbildung
    • Lernmobilität kann mit virtuellem Lernen und Maßnahmen wie Fremdsprachenförderung, vorbereitenden Besuchen, Schulungen und Formen der virtuellen Arbeit einhergehen

    Leitaktion 2 (Zusammenarbeit zwischen Organisationen):

    • Themenbezogene Kooperationspartnerschaften, einschließlich kleinerer Partnerschaften (z.B. in den Themenfeldern digitaler und grüner Wandel, Inklusion, Werte und Vielfalt oder Entwicklung von Schlüsselkompetenzen)
    • Exzellenzpartnerschaften (Netzwerke von Einrichtungen mit dem Ziel Exzellenz zu fördern, im Bereich Erwachsenen- und Berufsbildung insbesondere Zentren der beruflichen Exzellenz sowie Erasmus+ Lehrkräfteakademien)
    • Innovationspartnerschaften (Partnerschaften mit dem Ziel innovative Verfahren zu entwickeln), insbesondere Allianzen für Innovation (Kooperation des Hochschulbereichs mit dem Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Entwicklung neuer Kompetenzen)
    • Anwendungsfreundliche Onlineplattformen, einschließlich der elektronischen Plattform für Erwachsenenbildung in Europa


    Leitaktion 3 (politische Zusammenarbeit):

    • Umsetzung der bildungspolitischen Agenda der EU
    • Maßnahmen, die die Qualität, Transparenz und Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen verbessern
    • Politischer Dialog mit Interessenträgern

    Jean-Monnet-Maßnahmen:

    • Förderung von Lehre, Lernen, Forschen und Debatten zu Angelegenheiten der europäischen Integration im Teilprogramm allgemeine und berufliche Bildung
    • Im Bereich Erwachsenen- und Berufsbildung werden Ausbildungsmodule an Einrichtungen der Erst- und Weiterbildung von Lehrkräften gefördert

    Förderung


    Förderung:

    • Gefördert wird grundsätzlich in Form von Zuschüssen.
    • Die konkrete Förderhöhe variiert. Die Förderung erfolgt in den Leitaktionen 1 und 2 (Lernmobilität und Kooperationsprojekte) üblicherweise als Pauschale oder Tagessatz. Die Pauschale kann sich z.B. an der Aufenthaltsdauer und den Lebenshaltungskosten am Durchführungsort bemessen.
    • Einzelne Aufrufe können auch Ko-Finanzierungsraten (d.h. Eigenanteile) vorsehen.
    • Die genauen Bestimmungen sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.


    Budget:

    • Das Erasmus+ Gesamtbudget beträgt 26,27 Mrd. Euro

    Teilbudgets:

    • Allgemeine und berufliche Bildung: 21,8 Mrd. Euro (83%)
    • Jugend: 2,7 Mrd. Euro (10,3%)
    • Sport: 499 Mio. Euro (1,9%)
    • Betriebskosten der nationalen Agenturen und Programmunterstützung

    Antragsberechtigte


    Antragsberechtigte:

    • Antragsberechtigt sind grundsätzlich juristische Personen, also z.B. Kommunen, Kreise, Vereine, Bildungseinrichtungen oder Unternehmen aus den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung.
    • Die genauen Bestimmungen zu den Antragsberechtigten sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.


    Teilnahmeberechtigte Länder:

    • EU-Mitgliedstaaten
    • Assoziierte Drittstaaten

    Aktuelle Aufrufe


    Arbeitsprogramme:

    • Grundlage aller Aufrufe sind die einjährigen Arbeitsprogramme. Diese werden von der EU-Kommission verabschiedet.
    • In den Arbeitsprogrammen werden die geplanten Prioritäten, Aufrufe und Mittelzuweisungen festgelegt.

    Website: EU-Kommission


      Aktuelle Aufrufe:

      • Aufrufe werden über das EU Funding & Tenders Portal veröffentlicht.
      • Zur Antragstellung wird eine Registrierung im EU Funding & Tenders Portal benötigt.
      • Antragstellende Institutionen benötigen eine mehrstellige Identifikationsnummer, den sogenannten „Participant Identification Code“ (kurz: PIC).
      • Einzelpersonen bewerben sich über ihre Bildungseinrichtung für eine Förderung.

      Website: Antragstellung

      Weitere Informationen


      Verordnung:

      Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2021/817

      Website: EU-Kommission

      Programmwebsites:

      Programmwebsite der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA)

      Website: EACEA

      Programmwebsite der Nationalen Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA-BiBB)

      Website: NA-BiBB

      Newsletter:

      Website und Newsletter der NA-BiBB

      Website: NA-BiBB


      Verwaltung: 

      Erasmus+ wird von der EU-Kommission direkt verwaltet. Die Umsetzung erfolgt durch die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). In den Mitgliedstaaten wird die Umsetzung von Erasmus+ durch nationale Agenturen begleitet. Die nationalen Agenturen beraten umfassend zu den Fördermöglichkeiten im Programm. 

      Für Erasmus+ Erwachsenen- und Berufsbildung ist die Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA-BiBB) zuständig. Die NA-BiBB berät auch zur Antragstellung.

      Letzte Aktualisierung: 05.01.2023

      Weitere Service-Angebote

      EUROPA INFOS RUHR

      Der RVR informiert zu Aufrufen und Beteiligungsmöglichkeiten in der EU.

      Mehr dazu

      FÖRDERMITTELBILANZIERUNG

      Der RVR bilanziert die EU-Fördermittel für die Region, die Städte und Kreise.

      Mehr dazu

      ANSPRECHPERSONEN

      Der RVR weist Ansprechpersonen für Europa und Städtepartnerschaften aus.

      Mehr dazu

      EU-geförderte Projekte

      Der RVR hält eine exemplarische Auswahl EU-geförderter Projekte vor.

      mehr dazu

      Andrea Höber

      Andrea Höber

      Referatsleiterin und EU-Beauftragte
      Referat Europa

      hoeber@rvr.ruhr
      +49 (0) 201 2069 6362
      Kronprinzenstraße 6 45128 Essen

      Christoph Sebald

      Christoph Sebald

      Referat Europa

      sebald@rvr.ruhr
      +49 (0) 201 2069 350
      Kronprinzenstraße 6 45128 Essen