ERASMUS+ Erwachsenen- und Berufsbildung
Auf einen Blick
Was wird gefördert:
Lernmobilität von Individuen und Gruppen, die Zusammenarbeit von Organisationen und Einrichtungen sowie die politische Zusammenarbeit in den Bereichen Erwachsenen- und Berufsbildung.
Wer wird gefördert:
Juristische Personen, also z.B. Kommunen, Kreise, Vereine oder Unternehmen, aus den Bereichen Erwachsenenbildung und berufliche Bildung.
Wie wird gefördert:
Zuschuss, Preisgelder und Vergaben. Zuschüsse in den Leitaktionen 1 und 2 werden in der Regel als Pauschalen und Tagessätze gewährt. Einzelne Aufrufe weisen auch Ko-Finanzierungssätze mit Eigenanteilen auf.
Beratung
Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA-BiBB)
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
Fon: +49 (0) 228 107 1608
Kontakt: NA-BiBB
Die Details
Ziele
Allgemeinen Ziele:
- Unterstützung der bildungsbezogenen, beruflichen und persönlichen Entwicklung von Menschen
- Förderung von nachhaltigem Wachstum, hochwertiger Beschäftigung und sozialem Zusammenhalt sowie die Anregung von Innovationen in Europa
- Stärkung der europäischen Identität und des bürgerschaftlichen Engagements
Spezifisches Ziel im Bildungsbereich:
- Förderung der Lernmobilität von Einzelpersonen und Gruppen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung
Teilprogramme:
- Allgemeine und berufliche Bildung (Erwachsenen- und Berufsbildung, Hochschul- und Schulbildung)
- Jugend
- Sport
Leitaktionen:
- Die Ziele werden in den Teilprogrammen mittels dreier Leitaktionen verfolgt. Darüber hinaus werden im Teilprogramm Allgemeine und berufliche Bildung sogenannte Jean-Monnet-Maßnahmen durchgeführt
- Leitaktion 1: Lernmobilität
- Leitaktion 2: Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtungen
- Leitaktion 3: Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit
- Jean-Monnet-Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen
Leitaktion 1 (Lernmobilität):
- Lernmobilität von Lernenden und Personal in der beruflichen Bildung
- Lernmobilität von Lernenden und Personal in der Erwachsenenbildung
- Lernmobilität kann mit virtuellem Lernen und Maßnahmen wie Fremdsprachenförderung, vorbereitenden Besuchen, Schulungen und Formen der virtuellen Arbeit einhergehen
- Für Personen, die nicht an einer Lernmobilität teilnehmen können, kann diese durch virtuelles Lernen ersetzt werden
Leitaktion 2 (Zusammenarbeit zwischen Organisationen):
- Themenbezogene Kooperationspartnerschaften, einschließlich kleinerer Partnerschaften (z.B. in den Themenfeldern digitaler und grüner Wandel, Inklusion, Werte und Vielfalt oder Entwicklung von Schlüsselkompetenzen)
- Exzellenzpartnerschaften (Netzwerke von Einrichtungen mit dem Ziel Exzellenz zu fördern, im Bereich Erwachsenen- und Berufsbildung insbesondere Zentren der beruflichen Exzellenz sowie Erasmus+ Lehrkräfteakademien)
- Innovationspartnerschaften (Partnerschaften mit dem Ziel innovative Verfahren zu entwickeln), insbesondere Allianzen für Innovation (Kooperation des Hochschulbereichs mit dem Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Entwicklung neuer Kompetenzen)
- Anwendungsfreundliche Onlineplattformen, einschließlich der elektronischen Plattform für Erwachsenenbildung in Europa
Leitaktion 3 (politische Zusammenarbeit):
- Umsetzung der bildungspolitischen Agenda der EU
- Maßnahmen, die die Qualität, Transparenz und Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen verbessern
- Politischer Dialog mit Interessenträgern
- Qualitätssicherung
- Zusammenarbeit mit anderen Instrumenten der EU
- Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung
Jean-Monnet-Maßnahmen:
- Förderung von Lehre, Lernen, Forschen und Debatten zu Angelegenheiten der europäischen Integration im Teilprogramm allgemeine und berufliche Bildung
- Im Bereich Erwachsenen- und Berufsbildung werden Ausbildungsmodule an Einrichtungen der Erst- und Weiterbildung von Lehrkräften gefördert
Förderung
Budget:
- Das Gesamtbudget beträgt 26,27 Mrd. Euro
Teilbudgets:
- Allgemeine und berufliche Bildung: 21,8 Mrd. Euro (83 %)
- Jugend: 2,7 Mrd. Euro (10,3 %)
- Sport: 499 Mio. Euro (1,9 %)
- Betriebskosten der nationalen Agenturen und Programmunterstützung
Förderung und Ko-Finanzierung:
- Gefördert wird in aller Regel in Form von Zuschüssen
- Die konkrete Förderhöhe variiert. Die Förderung erfolgt in den Leitaktionen 1 und 2 (Lernmobilität und Kooperationsprojekte) üblicherweise als Pauschale oder Tagessatz. Die Pauschale kann sich z.B. an der Aufenthaltsdauer und den Lebenshaltungskosten am Durchführungsort bemessen.
- Förderhöhe und Finanzierungsmodalitäten anderer Aufrufe können auch Ko-Finanzierungsraten (d.h. Eigenanteile) vorsehen. Die genauen Bestimmungen können den jeweiligen Aufrufen entnommen werden.
Kombination mit anderen Programmen:
- Projekte, die Mittel aus Erasmus+ erhalten, können durch Mittel aus anderen EU-Förderprogrammen ko-finanziert werden.
- Erhält ein Projekt, das durch Erasmus+ gefördert werden soll, ein Exzellenzsiegel, kann das Projekt ohne weitere Prüfung mit Mitteln aus den Strukturfonds (z.B. EFRE) finanziert werden.
- Mitgliedstaaten können Mittel aus Programmen unter geteilter Mittelverwaltung (d.h. den Strukturfonds) auf Erasmus+ übertragen. Die Mittel werden dann zugunsten des betreffenden Mitgliedsstaats verwaltet.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigte:
- Antragsberechtigt sind grundsätzlich juristische Personen, also z.B. Kommunen, Kreise, Vereine, Bildungseinrichtungen oder Unternehmen aus den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung.
- Die genauen Bestimmungen zu den Antragsberechtigten sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.
Beantragung
Arbeitsprogramme:
- Die EU-Kommission verabschiedet jährliche Arbeitsprogramme
- In den Arbeitsprogrammen werden die geplanten Aufrufe und Mittelzuweisungen dargelegt
- Das Arbeitsprogramm 2022 ist veröffentlicht
Antragstellung:
- Aufrufe werden über das EU Funding & Tenders Portal veröffentlicht
- Zur Antragstellung wird eine Registrierung im EU Funding & Tenders Portal benötigt
- Antragstellende Institutionen benötigen eine mehrstellige Identifikationsnummer, den sogenannten „Participant Identification Code“ (kurz: PIC)
- Projekte sollen grundsätzlich einen europäischen Mehrwert generieren (u.a. transnationale Dimension, Synergien mit nationalen, regionalen oder lokalen Programmen sowie einen Beitrag zu den Transparenz- und Anerkennungsinstrumenten der EU im Bildungsbereich)
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage:
Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2021/817
Arbeitsprogramm:
Funding & Tenders Portal: Erasmus+ Dokumente
Programmwebsites:
Programmwebsite der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA)
Programmwebsite der Nationalen Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA-BiBB)
Verwaltung:
Erasmus+ wird von der EU-Kommission direkt verwaltet. Die Umsetzung erfolgt teilweise unmittelbar durch die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). Teile von Erasmus+ in den Bereichen Bildung und Jugend werden hingegen durch nationale Agenturen umgesetzt. Erasmus+ Sport wird ausschließlich durch EACEA umgesetzt.
In Deutschland gibt es insgesamt vier nationale Agenturen:
- Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA-BiBB)
- Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit im Akademischen Austauschdienst (NA-DAAD)
- Jugend für Europa, Nationale Kontaktstelle Erasmus+ Jugend und Solidaritätskorps (JfE)
- Pädagogischer Austauschdienst der Kultusministerkonferenz, Nationale Agentur für EU-Programme im Schulbereich (PA)
Die nationalen Agenturen beraten umfassend zu den Fördermöglichkeiten im Programm.
Letzte Aktualisierung: 13.07.2022
Weitere Service-Angebote
FÖRDERMITTELBILANZIERUNG
Der RVR bilanziert die EU-Fördermittel für die Region, die Städte und Kreise.
EU-geförderte Projekte
Der RVR hält eine exemplarische Auswahl EU-geförderter Projekte vor.
Andrea Höber
Europäische und regionale Netzwerke Ruhr