Erasmus+ Sport

Auf einen Blick

Was wird gefördert:

Lernmobilität von Individuen und Gruppen, die Zusammenarbeit von Organisationen und Einrichtungen sowie die politische Zusammenarbeit im Bereich Sport.

Wer wird gefördert:

Juristische Personen, also z.B. Kommunen, Kreise, Vereine und Verbände aus dem Bereich Sport.

Wie wird gefördert:

Zuschuss. Zuschüsse werden in der Regel als Pauschalen und Tagessätze gewährt.

Beratung

JUGEND für Europa (Leitaktion 1)
Nationale Agentur Erasmus+ Jugend, Erasmus+ Sport und Europäisches Solidaritätskorps (JfE)
Godesberger Allee 142-148
53175 Bonn

+49 (0) 228 950 622 0
Kontakt: Erasmus+ Sport

Die Details

Ziele


Allgemeine Ziele von Erasmus+:

  • Unterstützung der bildungsbezogenen, beruflichen und persönlichen Entwicklung von Menschen
  • Förderung von nachhaltigem Wachstum, hochwertiger Beschäftigung und sozialem Zusammenhalt sowie die Anregung von Innovationen in Europa
  • Stärkung der europäischen Identität und des bürgerschaftlichen Engagements


Spezifisches Ziel im Bereich Sportbildung:

  • Förderung der Lernmobilität von Personal und der Zusammenarbeit von Organisationen im Sportbereich

Struktur:

Erasmus+ umfasst mehrere Teilbereiche:

Allgemeine und berufliche Bildung (Erwachsenen- und Berufsbildung, Hochschul- und Schulbildung)
Jugend
Sport

Leitaktionen:

  • Erasmus+ wird in allen Teilbereichen über drei Leitaktionen umgesetzt
  • Leitaktion 1: Lernmobilität
  • Leitaktion 2: Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtungen
  • Leitaktion 3: Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit

Maßnahmen


Leitaktion 1 (Lernmobilität):

  • Lernmobilität von haupt- und ehrenamtlich engagierten Personen im Breitensport (ohne Altersbeschränkung)
  • Job-Shadowings und Coaching-/Praxis-Einsätze bei europäischen Partnerorganisationen für ein bis zehn Personen.
  • Erweiterung der Kompetenzen von Fachkräften im Sport zu allen Themen der täglichen Arbeit
  • Schaffung europäischer Partnerschaften und Netzwerke im Breitensport
  • Ergänzt werden können die Projekte durch Vorbereitungsbesuche und virtuelle Treffen.

 


Leitaktion 2 (Zusammenarbeit zwischen Organisationen):

  • Partnerschaften für Zusammenarbeit, einschließlich Kooperationspartnerschaften und kleinerer Partnerschaften
  • Kapazitätsaufbau im Bereich Sport
  • Gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen (die Themen des Breitensports fördern und zur Entwicklung der europäischen Dimension des Sports beitragen)


Leitaktion 3 (politische Zusammenarbeit):

  • Ausarbeitung und Durchführung der politischen Agenda der EU
  • Politischer Dialog und Zusammenarbeit mit Interessenträgern im Sportbereich
  • Maßnahmen zur Qualitätssicherung und im Bereich Inklusion
  • Keine öffentlichen Ausschreibungen

Förderung


Förderung Leitaktion 1:

  • Gefördert wird in aller Regel in Form von Zuschüssen.
  • Die konkrete Förderhöhe variiert. Die Förderung erfolgt in der Regel als Pauschale oder Tagessatz. Die Pauschale kann sich z.B. an der Aufenthaltsdauer und den Lebenshaltungskosten am Durchführungsort bemessen.
  • In einzelnen Aufrufen erhalten inklusiv gestaltete Projekte eine dem Bedarf angepasste Förderung.
  • Einzelne Aufrufe können auch Ko-Finanzierungsraten (d.h. Eigenanteile) vorsehen.
  • Die genauen Bestimmungen sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.


Förderung Leitaktion 2:

  • Gefördert wird in Form von Zuschüssen (Pauschalen).
  • Die konkrete Förderhöhe hängt von der Aktivität ab (z.B. Kooperationspartnerschaft oder gemeinnützige europäische Sportveranstaltung). Je nach Aktivität gibt es mehrere Pauschalen, die bei der Antragstellung ausgewählt werden können.
  • Es sind Pauschalen zwischen 30 Tsd. Euro (kleinere Partnerschaft) und 450 Tsd. Euro (gemeinnützige europäische Sportveranstaltung) möglich.
  • Die genauen Bestimmungen sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.


Budget:

  • Das Erasmus+ Gesamtbudget beträgt 26,27 Mrd. Euro


Teilbudgets:

  • Allgemeine und berufliche Bildung: 21,8 Mrd. Euro (83%)
  • Jugend: 2,7 Mrd. Euro (10,3%)
  • Sport: 499 Mio. Euro (1,9%)
  • Betriebskosten der nationalen Agenturen und Programmunterstützung
  • Erasmus+ Sport Leitaktion 1 (2025): 1,74 Mio. Euro. 

Antragsberechtigte


Antragsberechtigte Leitaktion 1:

  • Antragsberechtigt sind grundsätzlich juristische Personen, also z.B. Kommunen, Kreise, Vereine und Verbände aus dem Bereich Sport.
  • Nicht im Breitensport tätige Organisationen, wenn die Teilnahme ihres Personals dem Breitensport zugutekommt.
  • Die genauen Bestimmungen zu den Antragsberechtigten sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.


Antragsberechtigte Leitaktion 2:

  • Sportorganisationen, Institutionen, Verbände oder Vereine….


Zielgruppe Leitaktion 1:

  • Mitarbeiter*innen in Sportorganisationen, Institutionen, Verbänden oder Vereinen.
  • Hauptamtlich und ehrenamtlich Tätige im Breitensport (z.B. Trainer*in, Betreuer*in, Übungsleiter*in, Verwaltungspersonal)
  • Personen, die mittelbar mit Sportorganisationen zu tun haben (z.B. in Dachverbänden oder fördernden Einrichtungen)


Zielgruppe Leitaktion 2:

  • Sportorganisationen, Institutionen, Verbände oder Vereine


Teilnahmeberechtigte Länder:

  • EU-Mitgliedstaaten
  • Assoziierte Drittstaaten

Aktuelle Aufrufe


Arbeitsprogramme:

  • Grundlage aller Aufrufe sind die einjährigen Arbeitsprogramme. Diese werden von der EU-Kommission verabschiedet.
  • In den Arbeitsprogrammen werden die geplanten Prioritäten, Aufrufe und Mittelzuweisungen festgelegt.

Website: EU-Kommission


Aktuelle Aufrufe:

  • Der jährlich erscheinende Programmleitfaden enthält alle wichtigen Informationen, Förderkriterien und Antragsfristen zu allen drei Leitaktionen. 

 

Leitaktion 1:

  • Es können zweimal im Jahr Projektanträge eingereicht werden. Die Fristen sind dem Programmleitfaden  zu entnehmen.
  • Projektanträge werden über das Organisations-Registrierungssystem für Erasmus+ und das Europäische Solidaritätskorps eingereicht.
  • Die beantragenden Organisationen müssen sich vorab dort registrieren und erhalten eine Organisations-ID.
  • JUGEND für Europa bietet hier Beratung und Unterstützung an. 


Leitaktion 2:

  • Aufrufe werden über das EU Funding & Tenders Portal veröffentlicht.
  • Zur Antragstellung wird eine Registrierung im EU Funding & Tenders Portal benötigt.
  • Antragstellende Institutionen benötigen eine mehrstellige Identifikationsnummer, den sogenannten „Participant Identification Code“ (kurz: PIC).
  • In Leitaktion 3 gibt es keine öffentlichen Aufrufe.

Website: EU-Kommission

Leitaktion 3:

  • In Leitaktion 3 gibt es keine öffentlichen Aufrufe.

Weitere Informationen


Verordnung:

Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2021/817

Website: EU-Kommission

Programmwebsites:

Programmwebsite der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA)

Website: EACEA

Erasmus+ Programmleitfaden

WEBSITE: Erasmus+ Programmleitfaden

Deutsche Programmwebsite der Nationalen Agentur JUGEND für Europa (NA-JfE)

Website: NA-JfE

Newsletter:

Newsletter der NA-JfE

Website: NA-JfE


Verwaltung:

Erasmus+ wird von der EU-Kommission direkt verwaltet. Die Umsetzung erfolgt durch die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). In den Mitgliedstaaten wird die Umsetzung von Erasmus+ durch Nationale Agenturen begleitet. Die Nationalen Agenturen beraten umfassend zu den Fördermöglichkeiten im Programm. 

  • Für Erasmus+ Sport Leitaktion 1 ist JUGEND für Europa, Nationale Agentur Erasmus+ Jugend, Erasmus+ Sport und Europäisches Solidaritätskorps (NA-JfE) zuständig.  Die Nationale Agentur unterstützt alle Interessierten von der Idee bis zur Antragstellung sowie bei Herausforderungen in der Projektdurchführung.
  • Erasmus+ Sport Leitaktion 2 wird zentral in Brüssel von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) verwaltet und umgesetzt.

Letzte Aktualisierung: 03.02.2025

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