Erasmus+ Schule

Auf einen Blick

Was wird gefördert:

Auslandsaufenthalte zu Lernzwecken für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und pädagogisches Personal, europäische Zusammenarbeit von Organisationen und Einrichtungen im Bereich schulische und vorschulische Bildung.

Wer wird gefördert:

Juristische Personen, insbesondere Schulen und Kindertagesstätten, aber z.B. auch Kommunen, Kreise, Vereine und Träger aus dem Bildungsbereich.

Wie wird gefördert:

Zuschuss. Zuschüsse in den Leitaktionen 1 und 2 werden in der Regel als Pauschalen und Tagessätze gewährt.

Beratung

Pädagogischer Austauschdienst der Kultusministerkonferenz
Nationale Agentur Erasmus+ Schulbildung (PAD)
Graurheindorfer Straße 157
53117 Bonn

+49 (0) 800 372 7687
Kontakt: PAD

Die Details

Ziele


Allgemeine Ziele:

  • Unterstützung der bildungsbezogenen, beruflichen und persönlichen Entwicklung von Menschen
  • Förderung von nachhaltigem Wachstum, hochwertiger Beschäftigung und sozialem Zusammenhalt sowie die Anregung von Innovationen in Europa
  • Stärkung der europäischen Identität und des bürgerschaftlichen Engagements

Spezifisches Ziel:

  • Förderung der Lernmobilität von Einzelpersonen und Gruppen im Bereich der Schulbildung


Struktur:

  • Erasmus+ umfasst mehrere Teilbereiche
  • Allgemeine und berufliche Bildung (Erwachsenen- und Berufsbildung, Hochschul- und Schulbildung)
  • Jugend
  • Sport

Leitaktionen:

  • Erasmus+ wird in allen Teilbereichen über drei Leitaktionen umgesetzt
  • Leitaktion 1: Lernmobilität
  • Leitaktion 2: Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtungen
  • Leitaktion 3: Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit

Maßnahmen


Leitaktion 1 (Lernmobilität):

  • Lernmobilität von Schülerinnen und Schülern sowie Schulpersonal
  • Lernmobilität kann mit virtuellem Lernen und Maßnahmen wie Fremdsprachenförderung, vorbereitenden Besuchen, Schulungen und Formen der virtuellen Arbeit einhergehen

Leitaktion 2 (Zusammenarbeit zwischen Organisationen):

  • Themenbezogene Kooperationspartnerschaften, einschließlich kleinerer Partnerschaften (z.B. in den Themenfeldern digitaler und grüner Wandel, Inklusion und Partizipation)
  • Exzellenzpartnerschaften (Netzwerke von Einrichtungen mit dem Ziel Exzellenz zu fördern, im Schulbereich insbesondere Erasmus+ Lehrkräfteakademien)
  • Innovationspartnerschaften (Partnerschaften mit dem Ziel Innovation, Modernisierung und Kreativität zu fördern)
  • Anwendungsfreundliche Onlineplattformen


Leitaktion 3 (politische Zusammenarbeit):

  • Umsetzung der bildungspolitischen Agenda der EU
  • Maßnahmen, die die Qualität, Transparenz und Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen verbessern
  • Politischer Dialog mit Interessenträgern

Jean-Monnet-Maßnahmen:

  • Förderung von Lehre, Lernen, Forschen und Debatten zu Angelegenheiten der europäischen Integration 
  • Im Bereich Schule werden Ausbildungsmodule an Einrichtungen der Erst- und Weiterbildung von Lehrkräften gefördert

Förderung


Budget:

  • Das Erasmus+ Gesamtbudget beträgt 26,27 Mrd. Euro

Teilbudgets:

  • Allgemeine und berufliche Bildung: 21,8 Mrd. Euro (83%)
  • Jugend: 2,7 Mrd. Euro (10,3%)
  • Sport: 499 Mio. Euro (1,9%)
  • Betriebskosten der nationalen Agenturen und Programmunterstützung


Förderung:

  • Gefördert wird grundsätzlich in Form von Zuschüssen.
  • Die konkrete Förderhöhe variiert. Die Förderung erfolgt in den Leitaktionen 1 und 2 (Lernmobilität und Kooperationsprojekte) üblicherweise als Pauschale oder Tagessatz. Die Pauschale kann sich z.B. an der Aufenthaltsdauer und den Lebenshaltungskosten am Durchführungsort bemessen.
  • Einzelne Aufrufe können auch Ko-Finanzierungsraten (d.h. Eigenanteile) vorsehen.
  • Die genauen Bestimmungen sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.

Antragsberechtigte


Antragsberechtigte:

  • Antragsberechtigt sind grundsätzlich juristische Personen, insbesondere Schulen und Kindertagesstätten, aber z.B. auch Kommunen, Kreise, Vereine oder Verbände aus dem Bildungsbereich.
  • Die genauen Bestimmungen zu den Antragsberechtigten sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.


Teilnahmeberechtigte Länder:

  • EU-Mitgliedstaaten
  • Assoziierte Drittstaaten

Beantragung


Arbeitsprogramme:

  • Die EU-Kommission verabschiedet jährliche Arbeitsprogramme.
  • In den Arbeitsprogrammen werden die geplanten Aufrufe, Prioritäten und Mittel festgelegt.
  • Das Arbeitsprogramm 2023 ist veröffentlicht.


Antragstellung:

  • Aufrufe werden über das EU Funding & Tenders Portal veröffentlicht.
  • Zur Antragstellung wird eine Registrierung im EU Funding & Tenders Portal benötigt.
  • Antragstellende Institutionen benötigen eine mehrstellige Identifikationsnummer, den sogenannten „Participant Identification Code“ (kurz: PIC).

Website: Antragstellung

Weitere Informationen


Verordnung:

Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2021/817

Website: EU-Kommission

Arbeitsprogramm:

Funding & Tenders Portal: Erasmus+ Dokumente

Website: EU-Kommission

Programmwebsite:

Programmwebsite der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA)

Website: EACEA


Verwaltung:

Erasmus+ wird von der EU-Kommission direkt verwaltet. Die Umsetzung erfolgt durch die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). In den Mitgliedstaaten wird die Umsetzung von Erasmus+ durch nationale Agenturen begleitet. Die nationalen Agenturen beraten umfassend zu den Fördermöglichkeiten im Programm. 

Für Erasmus+ Schule ist der Pädagogische Austauschdienst der Kultusministerkonferenz, Nationale Agentur für EU-Programme im Schulbereich (PA) zuständig. Der PA berät auch zur Antragstellung. 

Newsletter:

Website und Newsletter des PA

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Website: PA Newsletter

Letzte Aktualisierung: 05.01.2023

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