ERASMUS+ Hochschule

Auf einen Blick

Was wird gefördert:

Lernmobilität von Individuen und Gruppen, die Zusammenarbeit von Organisationen und Einrichtungen sowie die politische Zusammenarbeit im Bereich Hochschule.

Wer wird gefördert:

Juristische Personen, insbesondere Hochschulen, teilweise aber auch Kommunen, Kreise, Unternehmen, Vereine und Verbände.

Wie wird gefördert:

Zuschuss. Zuschüsse in den Leitaktionen 1 und 2 werden in der Regel als Pauschalen und Tagessätze gewährt.

Beratung

Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V.
Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit (NA DAAD)
Kennedyallee 50
D-53175 Bonn

+49 (0) 228 882-180
Kontakt: DAAD

Die Details

Ziele


Allgemeine Ziele:

  • Unterstützung der bildungsbezogenen, beruflichen und persönlichen Entwicklung von Menschen
  • Förderung von nachhaltigem Wachstum, hochwertiger Beschäftigung und sozialem Zusammenhalt sowie die Anregung von Innovationen in Europa
  • Stärkung der europäischen Identität und des bürgerschaftlichen Engagements

Spezifisches Ziel:

  • Förderung der Lernmobilität von Einzelpersonen und Gruppen im Bereich der Hochschulbildung

    Struktur:

    • Erasmus+ umfasst mehrere Teilbereiche
    • Allgemeine und berufliche Bildung (Erwachsenen- und Berufsbildung, Hochschul- und Schulbildung)
    • Jugend
    • Sport

    Leitaktionen:

    • Erasmus+ wird in allen Teilbereichen über drei Leitaktionen umgesetzt
    • Leitaktion 1: Lernmobilität
    • Leitaktion 2: Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtungen
    • Leitaktion 3: Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit

    Maßnahmen


    Leitaktion 1 (Lernmobilität):

    • Lernmobilität von Studierenden und Hochschulpersonal
    • Lernmobilität kann mit virtuellem Lernen und Maßnahmen wie Fremdsprachenförderung, vorbereitenden Besuchen, Schulungen und Formen der virtuellen Arbeit einhergehen

    Leitaktion 2 (Zusammenarbeit zwischen Organisationen):

    • Themenbezogene Kooperationspartnerschaften, einschließlich kleinerer Partnerschaften (z.B. in den Themenfeldern digitaler und grüner Wandel, Inklusion, Werte und Vielfalt oder Entwicklung von Schlüsselkompetenzen)
    • Exzellenzpartnerschaften (Netzwerke von Einrichtungen mit dem Ziel Exzellenz zu fördern, insbesondere Europäische Hochschulen und Erasmus-Mundus-Masterabschlüsse)
    • Innovationspartnerschaften (Partnerschaften mit dem Ziel innovative Verfahren zu entwickeln), insbesondere Allianzen für Innovation (Kooperation des Hochschulbereichs mit dem Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Entwicklung neuer Kompetenzen)
    • Anwendungsfreundliche Onlineplattformen, einschließlich der Initiative für einen europäischen Studierendenausweis


    Leitaktion 3 (politische Zusammenarbeit):

    • Umsetzung der bildungspolitischen Agenda der EU
    • Maßnahmen, die die Qualität, Transparenz und Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen verbessern
    • Politischer Dialog mit Interessenträgern

    Förderung


    Budget:

    • Das Erasmus+ Gesamtbudget beträgt 26,27 Mrd. Euro

    Teilbudgets:

    • Allgemeine und berufliche Bildung: 21,8 Mrd. Euro (83%)
    • Jugend: 2,7 Mrd. Euro (10,3%)
    • Sport: 499 Mio. Euro (1,9%)
    • Betriebskosten der nationalen Agenturen und Programmunterstützung


    Förderung:

    • Gefördert wird grundsätzlich in Form von Zuschüssen.
    • Die konkrete Förderhöhe variiert. Die Förderung erfolgt in den Leitaktionen 1 und 2 (Lernmobilität und Kooperationsprojekte) üblicherweise als Pauschale oder Tagessatz. Die Pauschale kann sich z.B. an der Aufenthaltsdauer und den Lebenshaltungskosten am Durchführungsort bemessen.
    • Einzelne Aufrufe können auch Ko-Finanzierungsraten (d.h. Eigenanteile) vorsehen.
    • Die genauen Bestimmungen sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.

    Antragsberechtigte


    Antragsberechtigte:

    • Antragsberechtgit sind grundsätzlich juristische Personen, insbesondere Hochschulen, teilweise aber auch Kommunen, Kreise, Unternehmen, Vereine und Verbände.
    • Die genauen Bestimmungen zu den Antragsberechtigten sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.


    Teilnahmeberechtigte Länder:

    • EU-Mitgliedstaaten
    • Assoziierte Drittstaaten

    Beantragung


    Arbeitsprogramme:

    • Die EU-Kommission verabschiedet jährliche Arbeitsprogramme.
    • In den Arbeitsprogrammen werden die geplanten Aufrufe, Prioritäten und Mittel festgelegt.
    • Das Arbeitsprogramm 2023 ist veröffentlicht.


    Antragstellung:

    • Aufrufe werden über das EU Funding & Tenders Portal veröffentlicht.
    • Zur Antragstellung wird eine Registrierung im EU Funding & Tenders Portal benötigt.
    • Antragstellende Institutionen benötigen eine mehrstellige Identifikationsnummer, den sogenannten „Participant Identification Code“ (kurz: PIC).
    • Einzelpersonen bewerben sich über ihre Bildungseinrichtung für eine Förderung.

    Website: Antragstellung

    Weitere Informationen


    Verordnung:

    Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2021/817

    Website: EU-Kommission

    Arbeitsprogramm:

    Funding & Tenders Portal: Erasmus+ Dokumente

    Website: EU-Kommission

    Programmwebsite: 

    Programmwebsite der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA)

    Website: EACEA


    Verwaltung:

    Erasmus+ wird von der EU-Kommission direkt verwaltet. Die Umsetzung erfolgt durch die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). In den Mitgliedstaaten wird die Umsetzung von Erasmus+ durch nationale Agenturen begleitet. Die nationalen Agenturen beraten umfassend zu den Fördermöglichkeiten im Programm. 

    Für Erasmus+ Hochschulbildung ist die Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit im Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) zuständig. Die NA-DAAD berät auch zur Antragstellung. 

    Newsletter:

    Website und Newsletter der NA-DAAD

    Website: NA-DAAD

    Letzte Aktualisierung: 05.01.2023

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    Referatsleiterin und EU-Beauftragte
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