ERASMUS+ Hochschule

Auf einen Blick

Was wird gefördert:

Lernmobilität von Individuen und Gruppen, die Zusammenarbeit von Organisationen und Einrichtungen sowie die politische Zusammenarbeit im Bereich Hochschule.

Wer wird gefördert:

Hauptsächlich Studierende, Graduierte, Hochschulen und Mitarbeitende der Hochschulen.

Wie wird gefördert:

Zuschuss. Zuschüsse in den Leitaktionen 1 und 2 werden in der Regel als Pauschalen gewährt.

Beratung

Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V.
Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit (NA DAAD)

Kennedyallee 50
D-53175 Bonn

+49 (0) 228 882-180
Kontakt: DAAD

Die Details

Ziele


Allgemeine Ziele von Erasmus+:

  • Unterstützung der bildungsbezogenen, beruflichen und persönlichen Entwicklung von Menschen
  • Förderung von nachhaltigem Wachstum, hochwertiger Beschäftigung und sozialem Zusammenhalt sowie die Anregung von Innovationen in Europa
  • Stärkung der europäischen Identität und des bürgerschaftlichen Engagements

Spezifisches Ziel im Bereich Hochschulbildung:

  • Förderung der Lernmobilität von Einzelpersonen und Gruppen im Bereich der Hochschulbildung


Struktur:

Erasmus+ umfasst mehrere Teilbereiche:

Allgemeine und berufliche Bildung (Erwachsenen- und Berufsbildung, Hochschul- und Schulbildung)
Jugend
Sport

Leitaktionen:

  • Erasmus+ wird in allen Teilbereichen über drei Leitaktionen umgesetzt
  • Leitaktion 1: Lernmobilität von Studierenden, Graduierten und Hochschulpersonal
  • Leitaktion 2: Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen und anderen Organisationen mit Partnern in Europa und weltweit
  • Leitaktion 3: Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit

Maßnahmen


Leitaktion 1 (Lernmobilität):

  • Lernmobilität von Studierenden, Graduierten und Hochschulpersonal
  • Lernmobilität kann mit virtuellem Lernen und Maßnahmen wie Fremdsprachenförderung, vorbereitenden Besuchen, Schulungen und Formen der virtuellen Arbeit einhergehen

Leitaktion 2 (Zusammenarbeit zwischen Organisationen):

  • Themenbezogene Kooperationspartnerschaften (z.B. in den Themenfeldern digitaler und grüner Wandel, Inklusion, Werte und Vielfalt oder Entwicklung von Schlüsselkompetenzen)
  • Exzellenzpartnerschaften (Netzwerke von Einrichtungen mit dem Ziel Exzellenz zu fördern, insbesondere der Erasmus-Mundus-Aktion)
  • Innovationspartnerschaften (Partnerschaften mit dem Ziel innovative Verfahren zu entwickeln), insbesondere Allianzen für Innovation (Kooperation des Hochschulbereichs mit dem Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Entwicklung neuer Kompetenzen) sowie zukunftsorientierter Projekte
  • Kapazitätsaufbau im Bereich Hochschulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Jugend und Sport
  • Gemeinnützige Sportveranstaltungen


Leitaktion 3 (politische Zusammenarbeit):

  • Umsetzung der bildungspolitischen Agenda der EU
  • Maßnahmen, die die Qualität, Transparenz und Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen verbessern
  • Politischer Dialog mit Interessenträgern

Transversale Jean Monnet-Aktionen

  • Die Jean Monnet-Aktionen bieten Möglichkeiten im Bereich der Hochschulbildung sowie in anderen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung. Die Jean Monnet-Aktionen tragen zur Verbreitung von Wissen über Integrationsfragen in der Europäischen Union bei

Förderung


Förderung:

  • Gefördert wird grundsätzlich in Form von Zuschüssen.
  • Die konkrete Förderhöhe variiert. Die Förderung erfolgt in den Leitaktionen 1 und 2 (Lernmobilität und Kooperationsprojekte) üblicherweise als Pauschale. Die Pauschale kann sich z.B. an der Aufenthaltsdauer und den Lebenshaltungskosten am Durchführungsort bemessen.
  • Einzelne Aufrufe können auch Ko-Finanzierungsraten (d.h. Eigenanteile) vorsehen.
  • Die genauen Bestimmungen sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.


Budget:

  • Das Erasmus+ Gesamtbudget beträgt 26,27 Mrd. Euro für die Programmgeneration 2021 – 2027.
  • 70% des Budgets dienen der Förderung von Mobilitätsmöglichkeiten; 30% des Budgets werden in Kooperationsprojekte und Maßnahmen zur Politikentwicklung investiert.

Antragsberechtigte


Antragsberechtigte:

  • Die genauen Bestimmungen zu den Antragsberechtigten sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen, die entsprechenden Informationen werden auch auf unserer Website veröffentlicht. 


Teilnahmeberechtigte Länder:

  • EU-Mitgliedstaaten
  • Assoziierte Drittstaaten

Aktuelle Aufrufe


Arbeitsprogramme:

  • Grundlage aller Aufrufe sind die einjährigen Arbeitsprogramme. Diese werden von der EU-Kommission verabschiedet.
  • In den Arbeitsprogrammen werden die geplanten Prioritäten, Aufrufe und Mittelzuweisungen festgelegt.

Website: EU-Kommission


Aktuelle Aufrufe:

  • Über alle Aufrufe und Fristen informieren wir auf unserer Website.
  • Einzelpersonen bewerben sich über ihre Bildungseinrichtung für eine Förderung.

Website: EU-Kommission

Weitere Informationen


Verordnung:

Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2021/817

Website: EU-Kommission

Programmwebsites: 

Programmwebsite der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA)

Website: EACEA

Programmwebsite der NA DAAD

Website: NA-DAAD

Newsletter und Magazin:

Newsletter der NA DAAD

Website: NA-DAAD

Printmagazin DAADeuroletter: 

Website: DAADeuroletter

Digitale, zweisprachige Version DAADeuroletter: 

Website: daadeuroletter digital

Gemeinsame Website aller deutschen Nationalen Agenturen für Erasmus+:

www.erasmusplus.de


Verwaltung:

Erasmus+ wird von der EU-Kommission direkt verwaltet. Die Umsetzung erfolgt durch die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). In den Mitgliedstaaten wird die Umsetzung von Erasmus+ durch Nationale Agenturen begleitet. Die Nationalen Agenturen beraten umfassend zu den Fördermöglichkeiten im Programm. 

Für Erasmus+ Hochschulbildung ist die Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit im Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) zuständig. Die NA-DAAD berät auch zur Antragstellung. 

Letzte Aktualisierung:20.02.2025

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Referatsleiterin und EU-Beauftragte
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