ERASMUS+ Erwachsenen- und Berufsbildung

Auf einen Blick

Was wird gefördert:

Lernmobilität von Individuen und Gruppen, die Zusammenarbeit von Organisationen und Einrichtungen sowie die politische Zusammenarbeit in den Bereichen Erwachsenen- und Berufsbildung.

Wer wird gefördert:

Juristische Personen, also z.B. Kommunen, Kreise, Unternehmen oder Bildungseinrichtungen aus den Bereichen Erwachsenenbildung und berufliche Bildung.

Wie wird gefördert:

Zuschuss. Zuschüsse in den Leitaktionen 1 und 2 werden in der Regel als Pauschalen und Tagessätze gewährt.

Beratung

Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA BiBB)
Friedrich-Ebert-Allee 114 – 116
53113 Bonn

+49 (0) 228 107 1608
Kontakt: NA BiBB

Die Details

Ziele


Allgemeine Ziele von Erasmus+:

  • Unterstützung der bildungsbezogenen, beruflichen und persönlichen Entwicklung von Menschen
  • Förderung von nachhaltigem Wachstum, hochwertiger Beschäftigung und sozialem Zusammenhalt sowie die Anregung von Innovationen in Europa
  • Stärkung der europäischen Identität und des bürgerschaftlichen Engagements

Spezifisches Ziel im Bereich der Erwachsenen- und Berufsbildung:

  • Förderung der Lernmobilität von Einzelpersonen und Gruppen in den Bereichen Erwachsenen- und Berufsbildung

Struktur:

Erasmus+ umfasst mehrere Teilbereiche:

Allgemeine und berufliche Bildung (Erwachsenen- und Berufsbildung, Hochschul- und Schulbildung)
Jugend
Sport

Leitaktionen:

  • Erasmus+ wird in allen Teilbereichen über drei Leitaktionen umgesetzt
  • Leitaktion 1: Lernmobilität
  • Leitaktion 2: Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtungen
  • Leitaktion 3: Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit

Maßnahmen


Leitaktion 1 (Lernmobilität):

  • Lernmobilität von Lernenden und Personal in der beruflichen Bildung
  • Lernmobilität von Lernenden und Personal in der Erwachsenenbildung
  • Lernmobilität kann mit virtuellem Lernen und Maßnahmen wie Fremdsprachenförderung, vorbereitenden Besuchen, Schulungen und Formen der virtuellen Arbeit einhergehen

Leitaktion 2 (Zusammenarbeit zwischen Organisationen):

  • Themenbezogene Kooperationspartnerschaften, einschließlich kleinerer Partnerschaften (z.B. in den Themenfeldern digitaler und grüner Wandel, Inklusion, Werte und Vielfalt oder Entwicklung von Schlüsselkompetenzen)
  • Exzellenzpartnerschaften (in der Berufsbildung: Zentren der beruflichen Exzellenz; in der Schulbildung: Erasmus+ Lehrkräfteakademien)
  • Innovationspartnerschaften (Partnerschaften mit dem Ziel, innovative Verfahren zu entwickeln), insbesondere Allianzen für Innovation (Kooperation des Hochschulbereichs mit dem Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Entwicklung neuer Kompetenzen)


Leitaktion 3 (politische Zusammenarbeit):

  • Umsetzung der bildungspolitischen Agenda der EU
  • Maßnahmen, die die Qualität, Transparenz und Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen verbessern
  • Politischer Dialog mit Interessenträgern

Jean-Monnet-Maßnahmen:

  • Förderung von Vorhaben zur Vermittlung von EU-Themen in Schulen und Berufsbildungseinrichtungen
  • Förderung von Schulungen für Lehrkräfte an Schulen und Berufsbildungseinrichtungen
  • Förderung von Jean Monnet-Netzwerken zum Wissensaustausch zwischen Lehrkräften über die Vermittlung von EU-Themen

Förderung


Förderung:

  • Gefördert wird grundsätzlich in Form von Zuschüssen.
  • Die konkrete Förderhöhe variiert. Die Förderung erfolgt in den Leitaktionen 1 und 2 (Lernmobilität und Partnerschaften für Zusammenarbeit) üblicherweise als Pauschale oder Tagessatz. Die Pauschale kann sich z.B. an der Aufenthaltsdauer und den Lebenshaltungskosten am Durchführungsort bemessen.
  • Einzelne Aufrufe können auch Ko-Finanzierungsraten (d.h. Eigenanteile) vorsehen.
  • Die genauen Bestimmungen sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.


Budget:

  • Das Erasmus+ Gesamtbudget beträgt 26,27 Mrd. Euro

Teilbudgets:

  • Allgemeine und berufliche Bildung: 21,8 Mrd. Euro (83%)
  • Jugend: 2,7 Mrd. Euro (10,3%)
  • Sport: 499 Mio. Euro (1,9%)
  • Betriebskosten der nationalen Agenturen und Programmunterstützung

Antragsberechtigte


Antragsberechtigte:

  • Antragsberechtigt sind grundsätzlich juristische Personen, also z.B. Kommunen, Kreise, Vereine, Bildungseinrichtungen oder Unternehmen aus den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung.
  • Die genauen Bestimmungen zu den Antragsberechtigten sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.


Teilnahmeberechtigte Länder:

  • EU-Mitgliedstaaten
  • Mit dem Programm assoziierte Drittstaaten (abhängig von der Aktion) 

Aktuelle Aufrufe


Arbeitsprogramme:

  • Grundlage aller Aufrufe sind die einjährigen Arbeitsprogramme. Diese werden von der EU-Kommission verabschiedet.
  • In den Arbeitsprogrammen werden die geplanten Prioritäten, Aufrufe und Mittelzuweisungen festgelegt.

Website: EU-Kommission


    Aktuelle Aufrufe:

    • Aufrufe werden über das EU Funding & Tenders Portal veröffentlicht.
    • Zur Antragstellung wird eine Registrierung im EU Funding & Tenders Portal benötigt.
    • Antragstellende Institutionen benötigen eine mehrstellige Identifikationsnummer, die sogenannte „Organisations-ID“ (kurz: OID).
    • Einzelpersonen bewerben sich über ihre Bildungseinrichtung für eine Förderung.

    Website: Antragstellung

    Weitere Informationen


    Verordnung:

    Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2021/817

    Website: EU-Kommission

    Programmwebsites:

    Programmwebsite der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA)

    Website: EACEA

    Programmwebsite der Nationalen Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA-BiBB)

    Website: NA-BiBB

    Newsletter:

    Website und Newsletter der NA-BiBB

    Website: NA-BiBB


    Verwaltung: 

    Erasmus+ wird von der Europäischen Kommission, der Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA), Nationalen Agenturen in den Programmländern und nationalen Büros in bestimmten Partnerländern verwaltet. 

    Für Erasmus+ Erwachsenen- und Berufsbildung in Deutschland ist die Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beimBIBB) zuständig. Die NA beim BIBB berät auch zur Antragstellung.

    Letzte Aktualisierung: 16.10.2024

    Weitere Service-Angebote

    EUROPA INFOS RUHR

    Der RVR informiert zu Aufrufen und Beteiligungsmöglichkeiten in der EU.

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    FÖRDERMITTELBILANZIERUNG

    Der RVR bilanziert die EU-Fördermittel für die Region, die Städte und Kreise.

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    Der RVR weist Ansprechpersonen für Europa und Städtepartnerschaften aus.

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    EU-geförderte Projekte

    Der RVR hält eine exemplarische Auswahl EU-geförderter Projekte vor.

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    Andrea Höber

    Andrea Höber

    Referatsleiterin und EU-Beauftragte
    Referat Europa

    hoeber@rvr.ruhr
    +49 (0) 201 2069 6362
    Kronprinzenstraße 6 45128 Essen

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    Christoph Sebald

    Referat Europa

    sebald@rvr.ruhr
    +49 (0) 201 2069 350
    Kronprinzenstraße 6 45128 Essen