Kreatives Europa MEDIA

Auf einen Blick

Was wird gefördert:

Unterstützung europäischer audiovisueller Werke (z.B. Filme, Serien, Videospiele, immersive Projekte) sowie Förderung von Fortbildungen, innovativen Geschäftsmodellen, Festivals, Kinonetzwerken, Video-on-Demand Plattformen und Filmbildungsprojekten.

Wer wird gefördert:

Juristische Personen, also z.B. Unternehmen der Film- und Videospielbranche.

Wie wird gefördert:

Zuschuss und Vergaben. Ko-Finanzierung in unterschiedlicher Höhe, teilweise Pauschalförderungen.

Beratung

Creative Europe Desk NRW
c/o Film- und Medienstiftung NRW GmbH
Kaistraße 14
40221 Düsseldorf

+49 (0) 211 930 50 14
Kontakt: CED

Die Details

Ziele


Allgemeine Ziele:

  • Wahrung, Entwicklung und Förderung der europäischen kulturellen und sprachlichen Vielfalt und des europäischen Kultur- und Spracherbes
  • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und des wirtschaftlichen Potenzials des Kultur- und Kreativsektors, insbesondere des audiovisuellen Sektors

Querschnittsziele:

  • Förderung von Inklusion, Gleichstellung, Vielfalt und Teilhabe
  • Beitrag zum Green Deal und dem Fokus der EU-Kommission auf Umwelt und Nachhaltigkeit


Aktionsbereiche:

  • „Aktionsbereich Kultur“ für den europäischen Kultur- und Kreativsektor mit Ausnahme des audiovisuellen Sektors
  • „Aktionsbereich MEDIA“ für den audiovisuellen Sektor
  • „sektorübergreifender Aktionsbereich“ für Projekte an der Schnittstelle zwischen Kultur und MEDIA

Spezifisches Ziel im Aktionsbereich MEDIA:

  • Förderung der Wettbewerbsfähigkeit, der Skalierbarkeit, der Zusammenarbeit, der Innovation und der Nachhaltigkeit im europäischen audiovisuellen Sektor

Maßnahmen


Thematische Prioritäten:

  • Förderung von Talenten, Kompetenzen und Fähigkeiten, grenzüberschreitender Zusammenarbeit und Innovation
  • Verbreitung von europäischen audiovisuellen Werken in der EU und auf internationaler Ebene im neuen digitalen Umfeld, auch durch innovative Geschäftsmodelle
  • Stärkung der Sichtbarkeit europäischer audiovisueller Werke und Unterstützung von Maßnahmen zur Publikumsbeteiligung und -erweiterung in allen Altersgruppen


Förderfähige Maßnahmen:

  • Entwicklung audiovisueller Werke durch europäische unabhängige Produktionsunternehmen (Filme, Serien, Videospiele, immersive Projekte)
  • Produktion von Filmen und Serien (mit hohem internationalem Potenzial) für eine Auswertung im TV oder auf Online-Plattformen durch europäische unabhängige Produktionsunternehmen
  • Europaweite Veröffentlichung nicht-nationaler europäischer Filme auf allen Plattformen
  • Internationale Branchenveranstaltungen und Märkte, sowie Vernetzungsaktivitäten der audiovisuellen Branche
  • Unterstützung der Sichtbarkeit und Reichweite europäischer Filme und audiovisueller Werke für ein breites europäisches Publikum
  • Initiativen zur Förderung der Filmbildung und Publikumsentwicklung
  • Fortbildungsprogramme und Mentoring-Aktivitäten zur Vermittlung von Know-how und zur Vernetzung der Teilnehmenden in verschiedenen Bereichen, wie z.B.: Stoffentwicklung, Produktion, Management, Finanzierung, Marketing & Vertrieb
  • Video-on-Demand-Plattformen oder Netzwerke europäischer VOD-Anbieter
  • Europäische Filmfestivals und Netzwerke europäischer Filmfestivals
  • Netzwerk europäischer Kinobetreiber mit großer geografischer Reichweite
  • Unterstützung des mehrsprachigen Online-Zugangs zu TV-Kulturprogrammen mithilfe von Untertiteln

Förderung


Budget:

  • Gesamtbudget von Creative Europe: 2,44 Mrd. Euro
  • Davon entfallen 1,42 Mrd. Euro (58%) auf den Bereich MEDIA


Ko-Finanzierung:

  • Die Ko-Finanzierungsraten werden in den einzelnen Aufrufen individuell festgelegt.
  • Einzelne Aufrufe sehen auch Pauschalförderungen vor.

Antragsberechtigte


Antragsberechtigte:

  • Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle juristischen Personen (also auch Kommunen, Kreise und Unternehmen der Film- und Videospielbranche).
  • Die genauen Bestimmungen zu den Antragsberechtigten sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.
  • Das Programm steht zudem internationalen Organisationen aus dem Kulturbereich offen.

Teilnahmeberechtigte Länder:

  • EU-Mitgliedstaaten
  • Assoziierte Drittstaaten


Projektpartner:

  • Für einige Aufrufe werden mehrere Partnerorganisationen aus mehreren Programmländern benötigt.
  • Die Anzahl der benötigten Partnerorganisationen wird in den jeweiligen Förderaufrufen individuell festgelegt.

Aktuelle Aufrufe


Arbeitsprogramme:

  • Grundlage aller Aufrufe sind die Arbeitsprogramme. Diese werden von der EU-Kommission jährlich verabschiedet.
  • In den Arbeitsprogrammen werden die geplanten Prioritäten, Aufrufe und Mittelzuweisungen festgelegt.

Website: EU-Kommission


Aktuelle Aufrufe:

  • Aufrufe werden über das EU Funding & Tenders Portal veröffentlicht.
  • Zur Antragstellung wird eine Registrierung im EU Funding & Tenders Portal benötigt.
  • Antragstellende Institutionen benötigen eine mehrstellige Identifikationsnummer, den sogenannten „Participant Identification Code“ (kurz: PIC).
  • Projekte sollen grundsätzlich einen europäischen Mehrwert generieren (u.a. länderübergreifender Charakter, grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Skaleneffekte).

Website: EU-Kommission

Weitere Informationen


Verordnung:

Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2021/818

Website: EU-Kommission

Programmwebsite:

Programmwebsite der European Education and Culture Executive Agency (EACEA)

Website: EACEA

Newsletter:

Website und Newsletter der nationalen Kontaktstelle Creative Europe Desk Media (CED)

Website: CED

 


Programmwebsite:

Programmwebsite der European Education and Culture Executive Agency (EACEA)

Website: EACEA

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Website und Newsletter der nationalen Kontaktstelle Creative Europe Desk Media (CED)

Website: CED

Letzte Aktualisierung: 04.01.2023

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