Kreatives Europa MEDIA
Auf einen Blick
Was wird gefördert:
Unterstützung europäischer audiovisueller Werke (z.B. Filme, Serien, Videospiele, immersive Projekte) sowie Förderung von Fortbildungen, innovativen Geschäftsmodellen, Festivals, Kinonetzwerken, Video-on-Demand Plattformen und Filmbildungsprojekten.
Wer wird gefördert:
Juristische Personen, also z.B. Unternehmen der Film- und Videospielbranche.
Wie wird gefördert:
Zuschuss und Vergaben. Ko-Finanzierung in unterschiedlicher Höhe, teilweise Pauschalförderungen.
Beratung
Creative Europe Desk NRW
c/o Film- und Medienstiftung NRW GmbH
Kaistraße 14
40221 Düsseldorf
Die Details
Ziele
Allgemeine Ziele:
- Wahrung, Entwicklung und Förderung der europäischen kulturellen und sprachlichen Vielfalt und des europäischen Kultur- und Spracherbes
- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und des wirtschaftlichen Potenzials des Kultur- und Kreativsektors, insbesondere des audiovisuellen Sektors
Querschnittsziele:
- Förderung von Inklusion, Gleichstellung, Vielfalt und Teilhabe
- Beitrag zum Green Deal und dem Fokus der EU-Kommission auf Umwelt und Nachhaltigkeit
Aktionsbereiche:
- „Aktionsbereich Kultur“ für den europäischen Kultur- und Kreativsektor mit Ausnahme des audiovisuellen Sektors
- „Aktionsbereich MEDIA“ für den audiovisuellen Sektor
- „sektorübergreifender Aktionsbereich“ für Projekte an der Schnittstelle zwischen Kultur und MEDIA
Spezifisches Ziel im Aktionsbereich MEDIA:
- Förderung der Wettbewerbsfähigkeit, der Skalierbarkeit, der Zusammenarbeit, der Innovation und der Nachhaltigkeit im europäischen audiovisuellen Sektor
Maßnahmen
Thematische Prioritäten:
- Förderung von Talenten, Kompetenzen und Fähigkeiten, grenzüberschreitender Zusammenarbeit und Innovation
- Verbreitung von europäischen audiovisuellen Werken in der EU und auf internationaler Ebene im neuen digitalen Umfeld, auch durch innovative Geschäftsmodelle
- Stärkung der Sichtbarkeit europäischer audiovisueller Werke und Unterstützung von Maßnahmen zur Publikumsbeteiligung und -erweiterung in allen Altersgruppen
Förderfähige Maßnahmen:
- Entwicklung audiovisueller Werke durch europäische unabhängige Produktionsunternehmen (Filme, Serien, Videospiele, immersive Projekte)
- Produktion von Filmen und Serien (mit hohem internationalem Potenzial) für eine Auswertung im TV oder auf Online-Plattformen durch europäische unabhängige Produktionsunternehmen
- Europaweite Veröffentlichung nicht-nationaler europäischer Filme auf allen Plattformen
- Internationale Branchenveranstaltungen und Märkte, sowie Vernetzungsaktivitäten der audiovisuellen Branche
- Unterstützung der Sichtbarkeit und Reichweite europäischer Filme und audiovisueller Werke für ein breites europäisches Publikum
- Initiativen zur Förderung der Filmbildung und Publikumsentwicklung
- Fortbildungsprogramme und Mentoring-Aktivitäten zur Vermittlung von Know-how und zur Vernetzung der Teilnehmenden in verschiedenen Bereichen, wie z.B.: Stoffentwicklung, Produktion, Management, Finanzierung, Marketing & Vertrieb
- Video-on-Demand-Plattformen oder Netzwerke europäischer VOD-Anbieter
- Europäische Filmfestivals und Netzwerke europäischer Filmfestivals
- Netzwerk europäischer Kinobetreiber mit großer geografischer Reichweite
- Unterstützung des mehrsprachigen Online-Zugangs zu TV-Kulturprogrammen mithilfe von Untertiteln
Förderung
Budget:
- Gesamtbudget von Creative Europe: 2,44 Mrd. Euro
- Davon entfallen 1,42 Mrd. Euro (58%) auf den Bereich MEDIA
Ko-Finanzierung:
- Die Ko-Finanzierungsraten werden in den einzelnen Aufrufen individuell festgelegt.
- Einzelne Aufrufe sehen auch Pauschalförderungen vor.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigte:
- Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle juristischen Personen (also auch Kommunen, Kreise und Unternehmen der Film- und Videospielbranche).
- Die genauen Bestimmungen zu den Antragsberechtigten sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.
- Das Programm steht zudem internationalen Organisationen aus dem Kulturbereich offen.
Teilnahmeberechtigte Länder:
- EU-Mitgliedstaaten
- Assoziierte Drittstaaten
Projektpartner:
- Für einige Aufrufe werden mehrere Partnerorganisationen aus mehreren Programmländern benötigt.
- Die Anzahl der benötigten Partnerorganisationen wird in den jeweiligen Förderaufrufen individuell festgelegt.
Aktuelle Aufrufe
Arbeitsprogramme:
- Grundlage aller Aufrufe sind die Arbeitsprogramme. Diese werden von der EU-Kommission jährlich verabschiedet.
- In den Arbeitsprogrammen werden die geplanten Prioritäten, Aufrufe und Mittelzuweisungen festgelegt.
Aktuelle Aufrufe:
- Aufrufe werden über das EU Funding & Tenders Portal veröffentlicht.
- Zur Antragstellung wird eine Registrierung im EU Funding & Tenders Portal benötigt.
- Antragstellende Institutionen benötigen eine mehrstellige Identifikationsnummer, den sogenannten „Participant Identification Code“ (kurz: PIC).
- Projekte sollen grundsätzlich einen europäischen Mehrwert generieren (u.a. länderübergreifender Charakter, grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Skaleneffekte).
Weitere Informationen
Verordnung:
Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2021/818
Programmwebsite:
Programmwebsite der European Education and Culture Executive Agency (EACEA)
Newsletter:
Website und Newsletter der nationalen Kontaktstelle Creative Europe Desk Media (CED)
Programmwebsite:
Programmwebsite der European Education and Culture Executive Agency (EACEA)
Newsletter:
Website und Newsletter der nationalen Kontaktstelle Creative Europe Desk Media (CED)
Letzte Aktualisierung: 04.01.2023
Weitere Service-Angebote
FÖRDERMITTELBILANZIERUNG
Der RVR bilanziert die EU-Fördermittel für die Region, die Städte und Kreise.
EU-geförderte Projekte
Der RVR hält eine exemplarische Auswahl EU-geförderter Projekte vor.
Andrea Höber
Andrea Höber
Referatsleiterin und EU-Beauftragte
Referat Europa
hoeber@rvr.ruhr
+49 (0) 201 2069 6362
Kronprinzenstraße 6 45128 Essen