AusbildungWeltweit

Auf einen Blick

Was wird gefördert:

Außereuropäische Lernmobilität von Auszubildenden und Ausbildungsverantwortlichen in der der beruflichen Bildung.

Wer wird gefördert:

Juristische Personen, also z.B. Ausbildungsbetriebe, öffentliche Verwaltungen, Berufsbildende Schulen und Kammern.

Wie wird gefördert:

Zuschuss. Zuschüsse werden als Pauschalen und Tagessätze gewährt.

Beratung

Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA BIBB)
Friedrich-Ebert-Allee 114 – 116
53113 Bonn

Fon: +49 (0) 228 107 1611
Kontakt: NA BIBB

Die Details

Ziele


Allgemeine Ziele:

  • Unterstützung der ausbildungsbezogenen, beruflichen und persönlichen Entwicklung
  • Förderung von nachhaltigem Wachstum, hochwertiger Beschäftigung und sozialem Zusammenhalt sowie die Anregung von Innovationen in Deutschland

Politisches Ziel:

  • Stärkung der deutschen Wirtschaft durch die Förderung des Kompetenzerwerbs beim Ausbildungspersonal und zukünftigen Fachkräften


Spezifisches Ziel:

  • Förderung der internationalen Lernmobilität von Einzelpersonen im Bereich der beruflichen Bildung

Struktur:

  • Das Programm AusbildungWeltweit ist eine Richtlinienförderung des Bundes.
  • Die Richtlinie ergänzt das EU-Teilprogramm Erasmus+ Berufsbildung.

Maßnahmen


Maßnahmen:

  • Praxisorientierte Auslandsaufenthalte von Personen in beruflicher Erstausbildung. Die Dauer des Aufenthalts beträgt mind. drei Wochen und max. 3 Monate.
  • Auslandsaufenthalte von betrieblichem Ausbildungspersonal  zur Qualifizierung für die eigene Ausbildungstätigkeit in Deutschland. Die Dauer des Aufenthalts beträgt mind. 2 und max. 12 Tage.
  • Auslandsaufenthalte von Ausbildungs- und Lehrpersonal zur Vorbereitung der Lernmobilität von Auszubildenden. Die Dauer des Aufenthalts beträgt mind. 2 und max. 5 Tage.

 

Förderung


Förderung:

  • Gefördert wird grundsätzlich in Form von Zuschüssen.
  • Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Zielgruppe, der Zielregion und der Dauer des Auslandsaufenthalts.


Förderfähige Ausgaben:

  • Förderfähig sind Reisekosten, Aufenthalt, die Organisation der Mobilität, Vor- und Nachbereitung sowie auslandsbedingte Mehrkosten für Stipendiatinnen und Stipendiaten mit besonderem Förderbedarf.
  • Personalausgaben sind von der Förderung ausgeschlossen.

Antragsberechtigte


Antragsberechtigte:

  • Juristische Personen, also z.B. Ausbildungsbetriebe, öffentliche Verwaltungen, Berufsbildende Schulen und Kammern.


Gebietskulisse:

  • Berücksichtigt werden alle Zielländer, die nicht Programmländer beim EU-Programm Erasmus+ sind.

Aktuelle Aufrufe


Programm:

  • Grundlage aller Zuwendungen ist die Richtlinie des Bundes zur Einrichtung des Förderprogramms „AusbildungWeltweit“.
  • In der Richtlinie werden die Ziele und Fördermodalitäten festgelegt.
  • Die Richtlinie ist bis Ende 2028 gültig.

Website: NA-BIBB


Aktuelle Aufrufe:

  • Aufrufe werden mehrmals pro Jahr auf der Programmwebsite veröffentlicht.
  • Zur Antragstellung wird eine Registrierung im Projektportal benötigt.
  • Einzelpersonen bewerben sich über ihre Bildungseinrichtung für eine Förderung.

Website: NA-BiBB

Weitere Informationen


Verordnungen:

Bundesanzeiger: Richtlinie

Website: NA-BiBB

Programmwebsite:

Programmwebsite und Newsletter der NA-BiBB

Website: AusbildungWeltweit
Newsletter: NA-BiBB

 


Verwaltung:

  • Das Förderprogramm AusbildungWeltweit wird im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von der Nationalen Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB) verwaltet.

Letzte Aktualisierung: 08.10.2024

Andrea Höber

Andrea Höber

Referatsleiterin und EU-Beauftragte
Referat Europa

hoeber@rvr.ruhr
+49 (0) 201 2069 6362
Kronprinzenstraße 6 45128 Essen

Christoph Sebald

Christoph Sebald

Referat Europa

sebald@rvr.ruhr
+49 (0) 201 2069 350
Kronprinzenstraße 6 45128 Essen