AusbildungWeltweit
Auf einen Blick
Was wird gefördert:
Außereuropäische Lernmobilität von Auszubildenden und Ausbildungsverantwortlichen in der der beruflichen Bildung.
Wer wird gefördert:
Juristische Personen, also z.B. Ausbildungsbetriebe, öffentliche Verwaltungen, Berufsbildende Schulen und Kammern.
Wie wird gefördert:
Zuschuss. Zuschüsse werden als Pauschalen und Tagessätze gewährt.
Beratung
Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA BIBB)
Friedrich-Ebert-Allee 114 – 116
53113 Bonn
Die Details
Ziele
Allgemeine Ziele:
- Unterstützung der ausbildungsbezogenen, beruflichen und persönlichen Entwicklung
- Förderung von nachhaltigem Wachstum, hochwertiger Beschäftigung und sozialem Zusammenhalt sowie die Anregung von Innovationen in Deutschland
Politisches Ziel:
- Stärkung der deutschen Wirtschaft durch die Förderung des Kompetenzerwerbs beim Ausbildungspersonal und zukünftigen Fachkräften
Spezifisches Ziel:
- Förderung der internationalen Lernmobilität von Einzelpersonen im Bereich der beruflichen Bildung
Struktur:
- Das Programm AusbildungWeltweit ist eine Richtlinienförderung des Bundes.
- Die Richtlinie ergänzt das EU-Teilprogramm Erasmus+ Berufsbildung.
Maßnahmen
Maßnahmen:
- Praxisorientierte Auslandsaufenthalte von Personen in beruflicher Erstausbildung. Die Dauer des Aufenthalts beträgt mind. drei Wochen und max. 3 Monate.
- Auslandsaufenthalte von betrieblichem Ausbildungspersonal zur Qualifizierung für die eigene Ausbildungstätigkeit in Deutschland. Die Dauer des Aufenthalts beträgt mind. 2 und max. 12 Tage.
- Auslandsaufenthalte von Ausbildungs- und Lehrpersonal zur Vorbereitung der Lernmobilität von Auszubildenden. Die Dauer des Aufenthalts beträgt mind. 2 und max. 5 Tage.
Förderung
Förderung:
- Gefördert wird grundsätzlich in Form von Zuschüssen.
- Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Zielgruppe, der Zielregion und der Dauer des Auslandsaufenthalts.
Förderfähige Ausgaben:
- Förderfähig sind Reisekosten, Aufenthalt, die Organisation der Mobilität, Vor- und Nachbereitung sowie auslandsbedingte Mehrkosten für Stipendiatinnen und Stipendiaten mit besonderem Förderbedarf.
- Personalausgaben sind von der Förderung ausgeschlossen.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigte:
- Juristische Personen, also z.B. Ausbildungsbetriebe, öffentliche Verwaltungen, Berufsbildende Schulen und Kammern.
Gebietskulisse:
- Berücksichtigt werden alle Zielländer, die nicht Programmländer beim EU-Programm Erasmus+ sind.
Aktuelle Aufrufe
Programm:
- Grundlage aller Zuwendungen ist die Richtlinie des Bundes zur Einrichtung des Förderprogramms „AusbildungWeltweit“.
- In der Richtlinie werden die Ziele und Fördermodalitäten festgelegt.
- Die Richtlinie ist bis Ende 2028 gültig.
Aktuelle Aufrufe:
- Aufrufe werden mehrmals pro Jahr auf der Programmwebsite veröffentlicht.
- Zur Antragstellung wird eine Registrierung im Projektportal benötigt.
- Einzelpersonen bewerben sich über ihre Bildungseinrichtung für eine Förderung.
Weitere Informationen
Verordnungen:
Bundesanzeiger: Richtlinie
Programmwebsite:
Programmwebsite und Newsletter der NA-BiBB
Website: AusbildungWeltweit
Newsletter: NA-BiBB
Verwaltung:
- Das Förderprogramm AusbildungWeltweit wird im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von der Nationalen Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB) verwaltet.
Letzte Aktualisierung: 08.10.2024
Andrea Höber
Andrea Höber
Referatsleiterin und EU-Beauftragte
Referat Europa
hoeber@rvr.ruhr
+49 (0) 201 2069 6362
Kronprinzenstraße 6 45128 Essen