AMIF - Thematische Fazilität
Auf einen Blick
Was wird gefördert:
Stärkung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, legale Migration, Integration, Bekämpfung irregulärer Migration und Rückführung sowie Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und mit Drittstaaten.
Wer wird gefördert:
Juristische Personen, also z.B. Kommunen und Kreise.
Wie wird gefördert:
Zuschuss, Preisgelder und Vergaben. Bei von der EU-Kommission verwalteten Aufrufen: Ko-Finanzierung bis zu 90%. Üblicherweise werden Projektpartner benötigt.
Beratung
EU-Kommission
Generaldirektion für Migration und Inneres (DG HOME)
Rue du Luxembourg 46
1000 Bruxelles
Die Details
Ziele
Allgemeine Ziele:
- Effiziente Steuerung der Migrationsströme
- Durchführung und Weiterentwicklung der gemeinsamen EU-Asylpolitik
Spezifische Ziele (SpZ):
- Stärkung und Entwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
- Förderung legaler Migration und der wirksamen Integration von Drittstaatangehörigen
- Bekämpfung irregulärer Migration und Förderung effektiver Rücküberführung
- Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und mit Drittstaaten
Allgemeine Grundsätze:
- Der Fonds fördert nur Vorhaben mit grenzüberschreitender Dimension.
- Der Fonds ergänzt Interventionen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene.
- Der Fonds soll zu einem europäischen Mehrwert führen.
- Der Einsatz des Fonds soll mit den Politiken und Prioritäten der EU kompatibel sein und andere EU-Programme (z.B. EFRE, ESF+) ergänzen.
Struktur:
- Der AMIF besteht aus zwei Teilen. Ein Teil wird durch die EU-Kommission verwaltet („thematische Fazilität“). Der zweite (größere) Teil wird unter geteilter Mittelverwaltung von den Behörden der Mitgliedstaaten umgesetzt.
- Die Mittel aus der thematischen Fazilität werden zum Teil durch die EU-Kommission direkt oder indirekt verausgabt. Der andere Teil der Mittel aus der thematischen Fazilität wird von der EU-Kommission an die nationalen Verwaltungsbehörden weitergeleitet.
- Die thematische Fazilität soll die Flexibilität des AMIF erhöhen.
Maßnahmen
Maßnahmen im SpZ „Stärkung des gemeinsamen Asylsystems“:
- Einheitliche Anwendung des EU-Rechts
- Stärkung der Infrastruktur und Dienstleistungen der Asylsysteme in den Mitgliedstaaten (auch auf regionaler und lokaler Ebene)
- Stärkung der Zusammenarbeit mit Drittstaaten zur Migrationssteuerung
- Technische und Operative Unterstützung
Maßnahmen im SpZ „Legale Migration und Integration“:
- Förderung der legalen Migration und der Umsetzung des EU-Rechts im Bereich Migration, einschließlich Familienzusammenführung
- Maßnahmen zur Erleichterung der regulären Einreise und des regulären Aufenthalts
- Stärkung der Zusammenarbeit mit Drittstaaten zur Migrationssteuerung
- Förderung von Integrations- und Schutzmaßnahmen
Maßnahmen im SpZ „Bekämpfung irregulärer Migration und Rückführung“:
- Einheitliche Anwendung des EU-Rechts
- Unterstützung eines koordinierten Rückkehrmanagements auf Unionsebene und auf Ebene der Mitgliedstaaten
- Förderung der freiwilligen Rückkehr
- Zusammenarbeit mit Drittländern und Stärkung ihrer Fähigkeit der Rückübernahme
Maßnahmen im SpZ „Stärkung der Zusammenarbeit“:
- Stärkung der Solidarität und der Zusammenarbeit mit den von Migrationsströmen betroffenen Drittländern
- Unterstützung der Überstellung von Personen von einem Mitgliedstaat in einen anderen
Förderung
Budget:
- Das Gesamtbudget des AMIF beträgt 9,88 Mrd. Euro.
- Davon entfallen 6,27 Mrd. Euro auf die Nationalen Programme der Mitgliedstaaten und 3,61 Mrd. Euro auf die von der EU-Kommission verwaltete thematische Fazilität.
- Auf Deutschland entfallen voraussichtlich rund 500 Mio. Euro aus der thematischen Fazilität.
Ko-Finanzierung:
- Die Ko-Finanzierungsrate für Aufrufe der EU-Kommission beträgt üblicherweise 90%.
- Die Ko-Finanzierungsrate für jene Bereiche der thematischen Fazilität, die von den Mitgliedstaaten verausgabt werden, entsprechen den Ko-Finanzierungsraten der nationalen Programme.
Förderinstrumente:
- Spezifische Maßnahmen
- Unionsmaßnahmen
- Soforthilfe
- Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen
- Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Überstellung von Personen
- Europäisches Migrationsnetzwerk
Antragsberechtigte
Antragsberechtigte:
- Antragsberechtigt sind grundsätzlich juristische Personen, also z.B. Kommunen und Kreise.
- Die genauen Bestimmungen zu den Antragsberechtigten sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.
Teilnahmeberechtigte Länder:
- EU-Mitgliedstaaten
- Assoziierte Drittländer
Projektpartner:
- Bei Aufrufen der EU-Kommission werden üblicherweise mehrere Partnerorganisationen aus mehreren Programmländern benötigt.
- Die Anzahl der benötigten Projektpartner wird in den einzelnen Aufrufen individuell festgelegt.
- Für jene Bereiche der thematischen Fazilität, in denen die Mittel von den Mitgliedstaaten verausgabt werden, gelten die Vorgaben der nationalen Programme.
Aktuelle Aufrufe
Arbeitsprogramme:
- Grundlage aller Aufrufe sind die mehrjährigen Arbeitsprogramme. Diese werden von der EU-Kommission verabschiedet.
- In den Arbeitsprogrammen werden die geplanten Prioritäten, Aufrufe und Mittelzuweisungen festgelegt.
Aktuelle Aufrufe:
- Aufrufe der EU-Kommission werden auf dem EU Funding & Tenders Portal veröffentlicht.
- Zur Antragstellung wird eine Registrierung im EU Funding & Tenders Portal benötigt.
- Antragstellende Institutionen benötigen eine mehrstellige Identifikationsnummer, den sogenannten „Participant Identification Code“ (kurz: PIC).
- In jenen Bereichen der thematischen Fazilität, in denen die Mittel von den Mitgliedstaaten verausgabt werden, sind die nationalen Verwaltungsbehörden für die Veröffentlichung der Aufrufe zuständig.
Weitere Informationen
Programmwebsite:
Programmwebsite der Generaldirektion Migration und Innere Angelegenheiten
Letzte Aktualisierung: 23.06.2022
Weitere Service-Angebote
FÖRDERMITTELBILANZIERUNG
Der RVR bilanziert die EU-Fördermittel für die Region, die Städte und Kreise.
EU-geförderte Projekte
Der RVR hält eine exemplarische Auswahl EU-geförderter Projekte vor.
Andrea Höber
Andrea Höber
Referatsleiterin und EU-Beauftragte
Referat Europa
hoeber@rvr.ruhr
+49 (0) 201 2069 6362
Kronprinzenstraße 6 45128 Essen