AMIF - Thematische Fazilität

Auf einen Blick

Was wird gefördert:

Stärkung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, legale Migration, Integration, Bekämpfung irregulärer Migration und Rückführung sowie Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und mit Drittstaaten.

Wer wird gefördert:

Juristische Personen, also z.B. Kommunen und Kreise.

Wie wird gefördert:

Zuschuss, Preisgelder und Vergaben. Bei von der EU-Kommission verwalteten Aufrufen: Ko-Finanzierung bis zu 90%. Üblicherweise werden Projektpartner benötigt.

Beratung

EU-Kommission
Generaldirektion für Migration und Inneres (DG HOME)

Rue du Luxembourg 46
1000 Bruxelles

Kontakt: EU-Kommission

Die Details

Ziele

    Allgemeine Ziele:

    • Effiziente Steuerung der Migrationsströme
    • Durchführung und Weiterentwicklung der gemeinsamen EU-Asylpolitik

    Spezifische Ziele (SpZ):

    • Stärkung und Entwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
    • Förderung legaler Migration und der wirksamen Integration von Drittstaatangehörigen
    • Bekämpfung irregulärer Migration und Förderung effektiver Rücküberführung
    • Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und mit Drittstaaten


    Allgemeine Grundsätze:

    • Der Fonds fördert nur Vorhaben mit grenzüberschreitender Dimension.
    • Der Fonds ergänzt Interventionen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene.
    • Der Fonds soll zu einem europäischen Mehrwert führen.
    • Der Einsatz des Fonds soll mit den Politiken und Prioritäten der EU kompatibel sein und andere EU-Programme (z.B. EFRE, ESF+) ergänzen.

    Struktur:

    • Der AMIF besteht aus zwei Teilen. Ein Teil wird durch die EU-Kommission verwaltet („thematische Fazilität“). Der zweite (größere) Teil wird unter geteilter Mittelverwaltung von den Behörden der Mitgliedstaaten umgesetzt.
    • Die Mittel aus der thematischen Fazilität werden zum Teil durch die EU-Kommission direkt oder indirekt verausgabt. Der andere Teil der Mittel aus der thematischen Fazilität wird von der EU-Kommission an die nationalen Verwaltungsbehörden weitergeleitet.
    • Die thematische Fazilität soll die Flexibilität des AMIF erhöhen.

    Maßnahmen


    Maßnahmen im SpZ „Stärkung des gemeinsamen Asylsystems“:

    • Einheitliche Anwendung des EU-Rechts
    • Stärkung der Infrastruktur und Dienstleistungen der Asylsysteme in den Mitgliedstaaten (auch auf regionaler und lokaler Ebene)
    • Stärkung der Zusammenarbeit mit Drittstaaten zur Migrationssteuerung
    • Technische und Operative Unterstützung

    Maßnahmen im SpZ „Legale Migration und Integration“:

    • Förderung der legalen Migration und der Umsetzung des EU-Rechts im Bereich Migration, einschließlich Familienzusammenführung
    • Maßnahmen zur Erleichterung der regulären Einreise und des regulären Aufenthalts
    • Stärkung der Zusammenarbeit mit Drittstaaten zur Migrationssteuerung
    • Förderung von Integrations- und Schutzmaßnahmen


    Maßnahmen im SpZ „Bekämpfung irregulärer Migration und Rückführung“:

    • Einheitliche Anwendung des EU-Rechts
    • Unterstützung eines koordinierten Rückkehrmanagements auf Unionsebene und auf Ebene der Mitgliedstaaten
    • Förderung der freiwilligen Rückkehr
    • Zusammenarbeit mit Drittländern und Stärkung ihrer Fähigkeit der Rückübernahme

    Maßnahmen im SpZ „Stärkung der Zusammenarbeit“:

    • Stärkung der Solidarität und der Zusammenarbeit mit den von Migrationsströmen betroffenen Drittländern
    • Unterstützung der Überstellung von Personen von einem Mitgliedstaat in einen anderen

    Förderung


    Budget:

    • Das Gesamtbudget des AMIF beträgt 9,88 Mrd. Euro.
    • Davon entfallen 6,27 Mrd. Euro auf die Nationalen Programme der Mitgliedstaaten und 3,61 Mrd. Euro auf die von der EU-Kommission verwaltete thematische Fazilität.
    • Auf Deutschland entfallen voraussichtlich rund 500 Mio. Euro aus der thematischen Fazilität.

    Ko-Finanzierung:

    • Die Ko-Finanzierungsrate für Aufrufe der EU-Kommission beträgt üblicherweise 90%.
    • Die Ko-Finanzierungsrate für jene Bereiche der thematischen Fazilität, die von den Mitgliedstaaten verausgabt werden, entsprechen den Ko-Finanzierungsraten der nationalen Programme.


    Förderinstrumente:

    • Spezifische Maßnahmen
    • Unionsmaßnahmen
    • Soforthilfe
    • Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen
    • Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Überstellung von Personen
    • Europäisches Migrationsnetzwerk

    Antragsberechtigte


    Antragsberechtigte:

    • Antragsberechtigt sind grundsätzlich juristische Personen, also z.B. Kommunen und Kreise.
    • Die genauen Bestimmungen zu den Antragsberechtigten sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.

    Teilnahmeberechtigte Länder:

    • EU-Mitgliedstaaten
    • Assoziierte Drittländer


    Projektpartner:

    • Bei Aufrufen der EU-Kommission werden üblicherweise mehrere Partnerorganisationen aus mehreren Programmländern benötigt.
    • Die Anzahl der benötigten Projektpartner wird in den einzelnen Aufrufen individuell festgelegt.
    • Für jene Bereiche der thematischen Fazilität, in denen die Mittel von den Mitgliedstaaten verausgabt werden, gelten die Vorgaben der nationalen Programme.

    Aktuelle Aufrufe


    Arbeitsprogramme:

    • Grundlage aller Aufrufe sind die mehrjährigen Arbeitsprogramme. Diese werden von der EU-Kommission verabschiedet.
    • In den Arbeitsprogrammen werden die geplanten Prioritäten, Aufrufe und Mittelzuweisungen festgelegt.

    Website: EU-Kommission


    Aktuelle Aufrufe:

    • Aufrufe der EU-Kommission werden auf dem EU Funding & Tenders Portal veröffentlicht.
    • Zur Antragstellung wird eine Registrierung im EU Funding & Tenders Portal benötigt.
    • Antragstellende Institutionen benötigen eine mehrstellige Identifikationsnummer, den sogenannten „Participant Identification Code“ (kurz: PIC).
    • In jenen Bereichen der thematischen Fazilität, in denen die Mittel von den Mitgliedstaaten verausgabt werden, sind die nationalen Verwaltungsbehörden für die Veröffentlichung der Aufrufe zuständig.

    Website: EU-Kommission

      Weitere Informationen


      Verordnung:

      Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2021/1147

      Website: EU-Kommission


      Programmwebsite:

      Programmwebsite der Generaldirektion Migration und Innere Angelegenheiten

      Website: EU-Kommission

      Letzte Aktualisierung: 23.06.2022

      Weitere Service-Angebote

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      Der RVR informiert zu Aufrufen und Beteiligungsmöglichkeiten in der EU.

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      Andrea Höber

      Andrea Höber

      Referatsleiterin und EU-Beauftragte
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      Referat Europa

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