Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im Europäischen Sozialfonds (ESF) den 5. Aufruf des Programms „rückenwind³“ veröffentlicht.
Mit dem Programm rückenwind³ unterstützt das BMAS modellhafte Ansätze zur Fachkräftesicherung in sozialen Berufen, insbesondere durch Kompetenzförderung. Im 5. Aufruf sind Projektträger*innen aufgerufen, die Herausforderungen des ökologischen Wandels in sozialwirtschaftlichen Arbeitsfeldern in den Blick zu nehmen.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle gemeinnützigen Träger der Freien Wohlfahrtspflege. Antragsfrist ist der 30. August 2024. Die Förderung beträgt in der Regel bis zu 1,2 Mio. Euro. Je nach Zielgruppe wird eine Ko-Finanzierung von 50% bis 70% gewährt.
Das BMAS bietet am 4. Juli 2024, von 10:00 – 13:00 Uhr eine digitale Informationsveranstaltung zum Aufruf an. Anmeldungen sind online möglich. Die Teilnahme ist kostenlos.
Rückfragen zum Förderaufruf richten Sie bitte direkt an die ESF-Regiestelle.
Allgemeine Informationen zum ESF+ Bundesprogramm finden Sie im digitalen EU-Förderleitfaden Ruhr.