Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bereitet einen Förderaufruf im ESF-Teilprogramm Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EhAP) vor.
Mit dem EhAP fördert das BMAS niedrigschwellige flankierende Maßnahmen für besonders benachteiligte Zugewanderte, Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen sowie deren Kinder unter 18 Jahren.
Die Förderrichtlinie für den 2. Förderaufruf soll am 12. Dezember 2023 veröffentlicht werden. Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, Kreise sowie Träger der Wohlfahrtspflege und gemeinnützige Träger. Vorbehaltlich der Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinie ist von folgenden Rahmenbedingungen auszugehen:
- Projektlaufzeit max. 4 Jahre
- Max. Projektkosten von 500.000 bis 2 Mio. Euro
- Ko-Finanzierungsrate max. 95%
Die Einreichfristen sind aktuell noch nicht bekannt. Begleitend zum Förderaufruf sollen am 20. Dezember 2023 und am 8. Februar 2024 digitale Informationsveranstaltungen angeboten werden.
Rückfragen zum Förderaufruf richten Sie bitte direkt an das BMAS.
Allgemeine Informationen zum ESF Plus-Bundesprogramm finden Sie im digitalen EU-Förderleitfaden Ruhr.