Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat im Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ einen neuen Förderaufruf veröffentlicht.
Gefördert werden überjährige investive Projekte von Kommunen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung (z.B. Kinos, Schwimmhallen und Sportstätten). Ein Schwerpunkt liegt auf der energetischen Sanierung.
Es ist ein zweistufiges Antragsverfahren vorgesehen. Frist für die Einreichung erster Projektskizzen ist der 15. September 2023. Antragsberechtigt sind Kommunen und Kreise. Die Ko-Finanzierung beträgt 45%, bzw. 75% bei Kommunen in Haushaltsnotlage. Der Bundesanteil sollte zwischen 1 und 6 Mio. Euro liegen. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist zulässig.
Rückfragen richten Sie bitte direkt an das mit der Umsetzung betraute Bundeinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).