Die EU-Kommission hat dazu aufgerufen, im Programm Erasmus+ Projektvorschläge für das Jahr 2023 einzureichen.
Über Erasmus+ fördert die EU Maßnahmen in den Bereichen Schulbildung, Hochschul- und Erwachsenenbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung sowie Jugend und Sport.
Erste Antragsfrist für Mobilitätsmaßahmen ist der 23. Februar 2023.
Erste Antragsfrist für Kooperationspartnerschaften ist der 22. März 2023.
Der Aufruf sieht weitere Fördermöglichkeiten vor, u.a. für:
- Virtuelle Austausche in den Bereichen Hochschulbildung und Jugend
- Innovationsallianzen im Bildungsbereich
- Nichtkommerzielle europäische Sportveranstaltungen
Weitergehende Informationen zu den einzelnen Aufrufen entnehmen Sie bitte dem Programmleitfaden.
Die aktuellen Aufrufe und Unterlagen zum Programm finden Sie auch im EU Funding & Tenders Portal.
Beratung:
Rückfragen zu den Aufrufen richten Sie bitte an die nationalen Kontaktstellen. Die nationalen Kontaktstellen bieten üblicherweise auch Projektskizzenberatungen und Informationsveranstaltungen an. Beratungen und Fachveranstaltungen sind kostenlos.
Nationale Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA-BIBB): für den Bereich Erwachsenen- und Berufsbildung.
Nationale Agentur im Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD): für den Bereich Hochschule.
JUGEND für Europa (JFE). Nationale Agentur Erasmus+ JUGEND IN AKTION und Europäisches Solidaritätskorps, für den Bereich Jugend und ab 2023 auch für den Bereich Sport.
Nationale Agentur beim Pädagogischen Austauschdienst (KMK-PAD): für den Bereich Schule.
Förderleitfaden:
Einen allgemeinen Überblick zum EU-Programm Erasmus+ bietet Ihnen der digitale EU-Förderleitfaden des RVR.