Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat neue Antragsfristen für die Förderrichtlinie „Bildungskommunen“ veröffentlicht.
Die Förderrichtlinie wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus 2021-2027 finanziert. Sie unterstützt Kreise und kreisfreie Städte bei der Weiterentwicklung ihrer Bildungslandschaft.
Gefördert werden:
- Auf- und Ausbau eines datenbasierten kommunalen Bildungsmanagements (DKBM)
- Etablierung analog-digital vernetzter Bildungslandschaften
- Erarbeitung eines ganzheitlichen Leitbildes, einer Bildungsstrategie sowie Aufbau kommunaler digitaler Bildungsportale
- Aufbau thematischer Schwerpunkte in der Bildungslandschaft: kulturelle Bildung, Demokratiebildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Integration durch Bildung und Inklusion, Fachkräftesicherung/Bildung im Strukturwandel
Zuwendungsfähig sind:
- Personalausgaben für wissenschaftliches Personal
- Ausgaben für IT-Technik und Support i.H.v. max. 14.000 Euro
- Ausgaben für Dienstreisen im Inland
- Ausgaben für die Vergabe von Aufträgen
Die Förderung ist zunächst auf 4 Jahre begrenzt. Die Ko-Finanzierungsrate beträgt 40% für stärker entwickelte Regionen und 60% für Übergangsregionen. Nächster Vorlagetermin ist der 31. Dezember 2023. Die Vorlagefrist ist keine Ausschlussfrist. Anträge können nach Verstreichen der Frist aber ggf. nicht mehr berücksichtigt werden.
Rückfragen zur Förderrichtlinie richten Sie bitte direkt an den DLR-Projektträger.
Allgemeine Informationen zum ESF Plus-Bundesprogramm finden Sie im digitalen EU-Förderleitfaden Ruhr.