Interreg B: Bundesprogramm
Auf einen Blick
Was wird gefördert:
Die Vorbereitung, Umsetzung und Ergänzung von Interreg B-Projekten mit deutscher Beteiligung.
Wer wird gefördert:
Juristische Personen aus Deutschland, also z.B. Kommunen, Kreise, Unternehmen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen, die als Leadpartner oder Träger wesentlicher Projektbausteine auftreten
Wie wird gefördert:
Zuschuss.
Beratung
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
Referat RS 3 - Europäische Raum- und Stadtentwicklung
Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit
Deichmanns Aue 31 - 37
53179 Bonn
Die Details
Ziele
Ziele:
- Stärkere Beteiligung deutscher Akteure im EU-Programm Interreg B
- Stärkung der Europakompetenz deutscher Akteure
- Verstetigung von Projektergebnissen auf lokaler und regionaler Ebene
Struktur:
- Das Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).
- Die Bundesförderung ist an die Vorbereitung, Durchführung oder Ergänzung eines Projekts im EU-Programm Interreg B gekoppelt.
Maßnahmen
Allgemeines:
- Gefördert werden ausgewählte Interreg B-Projekte in Themenbereichen von besonderem Bundesinteresse.
- Ausgewählte Projekte müssen die Themenbereiche durch integrierte und raumwirksame Ansätze bearbeiten, also neben der ökonomischen Entwicklung der Region auch soziale und ökologische Aspekte in den Blick nehmen.
Themenbereiche:
- resiliente, sektorenübergreifende Wirtschafts- und Verwaltungsstrukturen
- Klimaanpassungsmaßnahmen in Städten und Regionen
- regionale Ansätze in der Kreislaufwirtschaft
- Inwertsetzung des natürlichen und kulturellen Erbes
- nachhaltige Mobilität in Ballungsräumen und in dünner besiedelten Regionen
- weitere Vorhaben mit Relevanz für die Regionalentwicklung
Förderung
Förderinstrumente:
- Vorlauffinanzierung für die Erstellung eines Interreg B-Antrags
- Zuschuss zur Ko-Finanzierung eines bestehenden Interreg B-Antrags
- Andockvorhaben zur Ergänzung oder Vertiefung eines Interreg B-Projekts
Vorlaufvorhaben:
- Vorbereitung eines Interreg B-Antrags als Lead-Partner
- Reguläre Projekte erhalten bis zu 25.000 Euro
- Kleine Projekte erhalten bis zu 20.000 Euro
Ko-Finanzierungsvorhaben:
- Zuschuss zur nationalen Ko-Finanzierung bewilligter Interreg B-Anträge
- Zuschuss zur Ko-Finanzierung von max. 75%.
- Reguläre Projekte erhalten zwischen 50.000 und 100.000 Euro
- Kleine Projekte erhalten eine Förderung zwischen 40.000 und 80.000 Euro
Andockvorhaben:
- Förderung von Maßnahmen, die eine Interreg B-Förderung ergänzen oder vertiefen
- Förderung der Vernetzung deutscher Interreg-Projekte
- Projekte erhalten bis zu 50.000 Euro.
Hinweis:
- Für eine Förderung in den Kategorien Vorlauffinanzierung und Ko-Finanzierung müssen Antragsteller entweder die Funktion des „Lead Partners“ oder eines Projektpartners mit „Schlüsselrolle“ in einem Interreg B-Projekt anstreben.
Budget:
- Das Bundesprogramm verfügt über ein jährliches Budget von 500.000 Euro.
Ko-Finanzierung:
- Die Ko-Finanzierung beträgt für Kommunen und Kreise max. 75%.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigte:
- Antragsberechtigt sind juristische Personen mit Sitz in Deutschland, also z.B. Kommunen, Kreise, Unternehmen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Vereine und Verbände.
Gebietskulisse:
- Das Bundesprogramm fördert transnationale Vorhaben aus den sechs Interreg B-Programmräumen mit deutscher Beteiligung: Alpenraum, Donauraum, Mitteleuropa, Nordseeraum, Nordwesteuropa und Ostseeraum.
- Akteure aus der Metropole Ruhr können sich nur im Programmraum Nordwesteuropa bewerben.
Aktuelle Aufrufe
Programm:
- Grundlage der Förderaufrufe ist das Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit
- Im Programm werden die Ziele und Fördermodalitäten festgelegt.
Aktuelle Aufrufe:
- In der Regel werden pro Jahr zwei Förderaufrufe veröffentlicht.
- Neue Aufrufe werden auf der Interreg B Website des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung bekannt gegeben.
Weitere Informationen
Programmwebsite:
Interreg B-Programmwebsite und Newsletter des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung
Verwaltung:
Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung ist für die Verwaltung des Bundesprogramms Transnationale Zusammenarbeit zuständig.
Technische Hinweise:
- Ein Antrag zur Kofinanzierung muss gestellt werden, bevor ein Vollantrag eingereicht wurde.
- Bei Anträgen für Vorlauffinanzierungen wird dringend empfohlen, sich vor Antragstellung mit den deutschen Kontaktstellen des Interreg B-Programms und den Programmraumansprechpartnern im BBSR in Verbindung zu setzen.
Letzte Aktualisierung: 22.12.2023
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Andrea Höber
Andrea Höber
Referatsleiterin und EU-Beauftragte
Referat Europa
hoeber@rvr.ruhr
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Kronprinzenstraße 6 45128 Essen