Interreg B: Bundesprogramm

Auf einen Blick

Was wird gefördert:

Die Vorbereitung, Umsetzung und Ergänzung von Interreg B-Projekten mit deutscher Beteiligung.

Wer wird gefördert:

Juristische Personen aus Deutschland, also z.B. Kommunen, Kreise, Unternehmen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen.

Wie wird gefördert:

Zuschuss. Ko-Finanzierung von max. 75%.

Beratung

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
Referat RS 3 - Europäische Raum- und Stadtentwicklung
Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit
Deichmanns Aue 31 - 37
53179 Bonn

Kontakt: BBSR

Die Details

Ziele


Ziele:

  • Stärkere Beteiligung deutscher Akteure im EU-Programm Interreg B
  • Stärkung der Europakompetenz deutscher Akteure
  • Verstetigung von Projektergebnissen auf lokaler und regionaler Ebene


Struktur:

  • Das Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).
  • Die Bundesförderung ist an die Vorbereitung, Durchführung oder Ergänzung eines Projekts im EU-Programm Interreg B gekoppelt.

Mehr dazu

Maßnahmen


Allgemeines:

  • Gefördert werden ausgewählte Interreg B-Projekte in Themenbereichen von besonderem Bundesinteresse.
  • Ausgewählte Projekte müssen die Themenbereiche durch integrierte und raumwirksame Ansätze bearbeiten, also neben der ökonomischen Entwicklung der Region auch soziale und ökologische Aspekte in den Blick nehmen.


Themenbereiche:

  • resiliente, sektorenübergreifende Wirtschafts- und Verwaltungsstrukturen
  • Klimaanpassungsmaßnahmen in Städten und Regionen
  • regionale Ansätze in der Kreislaufwirtschaft
  • Inwertsetzung des natürlichen und kulturellen Erbes
  • nachhaltige Mobilität in Ballungsräumen und in dünner besiedelten Regionen
  • weitere Vorhaben mit Relevanz für die Regionalentwicklung

 

Förderung


Förderinstrumente:

  • Vorlauffinanzierung für die Erstellung eines Interreg B-Antrags
  • Zuschuss zur Ko-Finanzierung eines bestehenden Interreg B-Antrags
  • Andockvorhaben zur Ergänzung oder Vertiefung eines Interreg B-Projekts

Vorlauffinanzierung:

  • Vorbereitung eines Interreg B-Antrags als Lead-Partner
  • Reguläre Projekte erhalten bis zu 25.000 Euro
  • Kleine Projekte erhalten bis zu 20.000 Euro

Zuschuss zur Ko-Finanzierung:

  • Zuschuss zur nationalen Ko-Finanzierung bewilligter Interreg B-Anträge
  • Reguläre Projekte erhalten zwischen 50.000 und 100.000 Euro
  • Kleine Projekte erhalten eine Förderung zwischen 40.000 und 80.000 Euro


    Andockvorhaben:

    • Förderung von Maßnahmen, die eine Interreg B-Förderung ergänzen oder vertiefen
    • Förderung der Vernetzung deutscher Interreg-Projekte
    • Projekte erhalten bis zu 50.000 Euro.

    Hinweis:

    • Für eine Förderung in den Kategorien Vorlauffinanzierung und Ko-Finanzierung müssen Antragsteller entweder die Funktion des „Lead Partners“ oder eines Projektpartners mit „Schlüsselrolle“ in einem Interreg B-Projekt anstreben.

    Budget:

    • Das Bundesprogramm verfügt über ein jährliches Budget von 500.000 Euro.

    Ko-Finanzierung:

    • Die Ko-Finanzierung beträgt für Kommunen und Kreise max. 75%.

    Antragsberechtigte


    Antragsberechtigte:

    • Antragsberechtigt sind juristische Personen mit Sitz in Deutschland, also z.B. Kommunen, Kreise, Unternehmen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Vereine und Verbände.


    Gebietskulisse:

    • Das Bundesprogramm fördert transnationale Vorhaben aus den sechs Interreg B-Programmräumen mit deutscher Beteiligung: Alpenraum, Donauraum, Mitteleuropa, Nordseeraum, Nordwesteuropa und Ostseeraum.
    • Akteure aus der Metropole Ruhr können sich nur im Programmraum Nordwesteuropa bewerben.

    Aktuelle Aufrufe


    Programm:

    • Grundlage der Förderaufrufe ist das Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit
    • Im Programm werden die Ziele und Fördermodalitäten festgelegt.

    Website: BBSR


    Aktuelle Aufrufe:

    • In der Regel werden pro Jahr zwei Förderaufrufe veröffentlicht.
    • Neue Aufrufe werden auf der Interreg B Website des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung bekannt gegeben.

    Website: BBSR

    Weitere Informationen


    Programmwebsite:

    Interreg B-Programmwebsite und Newsletter des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung

    Website: BBSR


    Verwaltung:

    Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung ist für die Verwaltung des Bundesprogramms Transnationale Zusammenarbeit zuständig.

    Technische Hinweise:

    • Ein Antrag zur Kofinanzierung muss gestellt werden, bevor ein Vollantrag eingereicht wurde.
    • Bei Anträgen für Vorlauffinanzierungen wird dringend empfohlen, sich vor Antragstellung mit den deutschen Kontaktstellen des Interreg B-Programms und den Programmraumansprechpartnern im BBSR in Verbindung zu setzen.

    Letzte Aktualisierung: 22.12.2023

    Weitere Service-Angebote

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    Andrea Höber

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    Referatsleiterin und EU-Beauftragte
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