Interreg B: Nordwesteuropa

Auf einen Blick

Was wird gefördert:

Projekte der transnationalen Zusammenarbeit in den Bereichen Klima und Umwelt, Energiewende, Kreislaufwirtschaft, Innovation und Widerstandsfähigkeit, Inklusive Gesellschaft.

Wer wird gefördert:

Juristische Personen, also z.B. Kommunen, Kreise, Unternehmen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Vereine und Verbände.

Wie wird gefördert:

Zuschuss. Ko-Finanzierung von max. 60%.

Beratung

Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd
Deutsche Interreg NWE Kontaktstelle
Friedrich-Ebert-Str. 14
67433 Neustadt

+49 (0) 6321 99 – 2554 / 2553 / 2528
Kontakt: NWE Kontaktstelle
Website: Interreg-B-Nordwesteuropa

Die Details

Ziele


Ziel des Programmbereichs INTERREG B:

  • Förderung der transnationalen Zusammenarbeit nationaler, regionaler und lokaler Akteure in den Mitgliedstaaten, für ein höheres Maß an territorialer Integration

Struktur:

  • Das Programm Interreg gliedert sich in vier Programmbereiche
  • Interreg A: grenzüberschreitende Zusammenarbeit
  • Interreg B: transnationale Zusammenarbeit
  • Interreg C: interregionale Zusammenarbeit (Interreg Europe, Urbact, ESPON, Interact)
  • Interreg D: Zusammenarbeit der Gebiete in äußerster Randlage (trifft für Deutschland nicht zu)

Maßnahmen


Priorität 1, Klima und Umwelt:

  • Anpassung an den Klimawandel, Risikoprävention von Umwelt- und Klimakatastrophen, Steigerung der Widerstandsfähigkeit durch Ökosystem-basierte Lösungen
  • Verbesserung des Umweltschutzes, der Biodiversität und Reduktion aller Formen der Verschmutzung

Priorität 2, Energiewende:

  • Förderung der Energieeffizienz und Senkung von Treibhausgasemissionen
  • Förderung der erneuerbaren Energien

Priorität 3, Kreislaufwirtschaft:

  • Förderung des Übergangs hin zu einer kreisläufigen und ressourceneffizienten Wirtschaft


Priorität 4, Innovation und Widerstandsfähigkeit:

  • Entwicklung und Förderung der Forschungs- und Innovationskapazitäten

Priorität 5, Inklusive Gesellschaft:

  • Verbesserung der Effektivität und Inklusivität der Arbeitsmärkte durch die Entwicklung sozialer Infrastruktur und die Förderung der Sozialwirtschaft
  • Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zu Gesundheitsdienstleistungen und Stärkung der Gesundheitssysteme
  • Stärkung der Rolle von Kultur und nachhaltigem Tourismus für die wirtschaftliche Entwicklung, soziale Inklusion und soziale Innovation

Förderung


Förderinstrumente:

  • Reguläres Projekt: Flexible Antragssumme und Projektlaufzeit
  • Kleinprojekte: Antragssumme von 200.000 bis 800.000 € und max. Projektdauer von 18 Monaten

Budget:

  • Das Gesamtbudget des Interreg-Programms beträgt 8,05 Mrd. Euroo

Teilbudgets:

  • Davon entfallen auf Interreg B: 2,3 Mrd. Euro (18,2%)
  • Dem Programmraum Interreg B Nordwesteuropa sind davon wiederum 310 Mio. Euro zugewiesen


Ko-Finanzierung:

  • Die EU-Kofinanzierung beträgt max. 60%

Förderfähige Kosten:

  • Personalkosten
  • Büro und Verwaltung
  • Reise und Unterbringung
  • Kosten für externer Expertise und Dienstleistungen
  • Ausrüstung
  • Infrastruktur und Bauarbeiten

Antragsberechtigte


Antragsberechtigte:

  • Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle juristischen Personen, also z.B. Kommunen, Kreise, Unternehmen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Vereine und Verbände.
  • Die genauen Bestimmungen zu den Antragsberechtigten sind dem jeweiligen Förderaufruf zu entnehmen.

Teilnahmeberechtigte Länder:

  • Irland
  • Teile Nordfrankreichs
  • Schweiz
  • Belgien
  • Luxemburg
  • Niederlande
  • Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen und Baden-Württemberg sowie Teile Bayerns (Schwaben, Ober-, Mittel- und Unterfranken) und Teile Niedersachsens (Weser-Ems, Leine-Weser)


Projektpartner:

  • In aller Regel werden für Projekte mind. 3 Partner aus mind. 3 Ländern benötigt, wobei mind. 2 Partner aus dem Programmgebiet von Interreg B: Nordwesteuropa kommen müssen. 

Aktuelle Aufrufe


Programm:

  • Grundlage aller Aufrufe ist das Interreg Programm (IP).
  • Im Interreg Programm werden die geplanten Prioritäten, Aufrufe und Mittelzuweisungen festgelegt.

Website: Programmsekretariat


Aktuelle Aufrufe:

  • Die Förderaufrufe werden auf der Website des Programmsekretariats in Lille veröffentlicht.
  • Anträge müssen online über das elektronische Monitoringsystem "JEMS" beim Programmsekretariat eingereicht werden.
  • Die Antragssprache ist Englisch.

Website: Aktuelle Förderaufrufe

Weitere Informationen


Verordnung:

Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2021/1059

Website: EU-Kommission

Eur-Lex Datenbank: Durchführungsbeschluss (EU) 2022/74 zur Budgetverteilung

Website: EU-Kommission

Eur-Lex Datenbank: Durchführungsbeschluss (EU) 2022/75 zu den Interreg-Programmgebieten

Website: EU-Kommission

Programmwebsite:

Programmwebsite des Programmsekretariats

Website: Programmsekretariat

Programmwebsite für Deutschland auf der Website des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)

Website: BBSR

Newsletter:

Newsletter des Programmsekretariats

Website: Programmsekretariat

Beratung


Verwaltung:

Interreg B wird in geteilter Mittelverwaltung umgesetzt. Das Programm verteilt sich auf eine Reihe geographischer Teilräume in Europa. Verwaltungsbehörde für den Programmbereich Interreg B: Nordwesteuropa ist das Programmsekretariat in Lille.

NWE Secretariat
Rue de Tournai 45
59000 Lille
Frankreich

Fon: +33 (0) 320 78 55 00
Kontakt: Sekretariat

Das Programmsekretariat wird durch ein Netzwerk von Interreg Kontaktpunkten unterstützt. Für die Metropole Ruhr ist die deutsche Interreg NWE Kontaktstelle bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SDG) Süd in Rheinland-Pfalz zuständig.

Letzte Aktualisierung: 08.10.2024

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