Die EU-Kommission hat im EU-Programm für Forschung und Innovation fünf Förderaufrufe für nachhaltige Innovationen im Gebäudebereich veröffentlicht.
Mit dem Förderaufruf werden Maßnahmen im Gebäudesektor gefördert, die darauf abzielen den Energieverbrauch zu senken, Emissionen zu reduzieren und Lösungen zur Anpassung an den Klimawandel zu erproben. Eine gute Übertragbarkeit auf andere Regionen wird vorausgesetzt.
Die Förderung erfolgt in fünf Themenfeldern:
- Nachhaltige, widerstandsfähige und inklusive Transformation von Quartieren für einen niedrigen CO2-Fußabdruck
- Smart-Grid und Smart-Network-fähige Gebäude, die als aktive Energieknotenpunkte dienen
- Lösungen zur besseren Anpassung von Gebäuden an den Klimawandel
- Nachhaltige und ressourceneffiziente Lösungen für ein inklusives, widerstandsfähiges und emissionsarmes Kulturerbe
- Nachhaltigere Gebäude mit geringem Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen sowie geringen Lebenszykluskosten
Antragsberechtigt sind u.a. Kommunen, Kreise, Unternehmen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen. Anträge können online eingereicht werden. Es muss eine Projektpartnerschaft aus mindestens drei Partnern aus mindestens drei verschiedenen Programmstaaten gebildet werden. Die Ko-Finanzierung beträgt bis zu 100%. Antragsfrist ist einheitlich der 24. Januar 2023.
Rückfragen richten Sie bitte direkt an die EU-Kommission.
Allgemeine Informationen zu Horizont Europa finden Sie im digitalen EU-Förderleitfaden Ruhr.