Die EU-Kommission hat dazu aufgerufen, im EU-Programm für Bürger*innen, Gleichstellung, Rechte und Werte (CERV) Projektvorschläge im Bereich Städtepartnerschaften einzureichen.
Mit dem Programm fördert die EU-Kommission länderübergreifende Begegnungsprojekte auf kommunaler Ebene. Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen und Partnerschaftsvereine.
Antragsfrist ist der 17. September 2025. Die Projektdauer beträgt üblicherweise 6 bis 12 Monate. Die Projektförderung beträgt zwischen 8.455 und 50.745 Euro.
Die nationale Kontaktstelle (NKS CERV) berät im Vorfeld der Antragstellung. Die Beratung ist kostenlos. Eine Projektskizzenberatung wird dringend empfohlen.
Allgemeine Informationen zum EU-Programm CERV finden Sie auch im digitalen EU-Förderleitfaden Ruhr.