CERV

Auf einen Blick

Was wird gefördert:

Werte der Europäischen Union, Gleichstellung, Anti-Diskriminierung, Kinderrechte, Bürgerbeteiligung, Geschichtsbewusstsein, Gewaltprävention, Opferschutz, Städtepartnerschaften und Städtenetzwerke.

Wer wird gefördert:

Juristische Personen, also z.B. Kommunen, Kreise, Vereine und Verbände, auch Bildungseinrichtungen, Forschungsinstitute, Stiftungen, Gewerkschaften und NGOs.

Wie wird gefördert:

Zuschuss, Preise und Vergaben. Grundsätzlich Ko-Finanzierungsrate von 90% oder Pauschalförderung. Üblicherweise werden Projektpartner benötigt.

Beratung

Kontaktstelle CERV Deutschland
Irmintrudisstraße 17
53111 Bonn

+49 (0) 228 965 00 296
Kontakt: CERV Deutschland

Die Details

Ziele


Allgemeine Ziele:

  • Das Förderprogramm CERV zielt auf die Stärkung europäischer Rechte und Werte ab.
  • Es fördert die Weiterentwicklung einer rechtebasierten, offenen und demokratischen Gesellschaft, insbesondere durch die Stärkung bürgerschaftlicher und demokratischer Teilhabe.


Aktionsbereiche:

  • Werte der Union: Projekte zum Schutz und zur Förderung von Unionswerten
  • Gleichstellung, Rechte und Geschlechtergleichstellung: Projekte im Bereich Gleichstellung, Nicht-Diskriminierung, Gleichstellung der Geschlechter[SI(1]  oder Datenschutz
  • Bürgerbeteiligung und Teilhabe: Projekte im Bereich Bürger*innenbeteiligung, europäisches Geschichtsbewusstsein, Städtepartnerschaften und Städtenetzwerke sowie Kinderrechte und Beteiligung von Kindern
  • Daphne: Projekte im Bereich Gewaltprävention, geschlechterspezifische Gewalt, Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sowie Opferschutz

     

Maßnahmen


Maßnahmen (Auszug):

  • Sensibilisierung, Förderung und Verbreitung von Informationen
  • gegenseitiges Lernen und Austausch bewährter Verfahren
  • analytische und Überwachungstätigkeiten, z.B. Erhebung von Daten und Statistiken, Studien
  • Schulungen
  • Entwicklung und Pflege von Instrumenten der Informations- und Kommunikationstechnologie
  • Unterstützung von Organisationen der Zivilgesellschaft und gemeinnützigen Akteuren
  • Steigerung des Bewusstseins der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere junger Menschen, für die Kultur, das Kulturerbe, die Identität und die Geschichte Europas
  • Begegnungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger verschiedener Nationalitäten und aus unterschiedlichen Kulturen durch Ermöglichung der Teilnahme an städtepartnerschaftlichen Aktivitäten und Projekten der Zivilgesellschaft
  • europäische Städtenetzwerke
  • technische und organisatorische Unterstützung bei Bürgerinitiativen

Förderung


Budget:

  • Gesamtbudget: 1,44 Mrd. Euro

Teilbudgets:

  • Die 1,44 Mrd. Euro verteilen sich wie folgt auf die vier Aktionsbereiche:
    • Werte der Union: 641,4 Mio. Euro
    • Gleichstellung, Rechte und Geschlechtergleichstellung: 201,970 Mio. Euro
    • Bürgerbeteiligung und Teilhabe: 366,4 Mio. Euro
    • Daphne: 151,368 Mio. Euro
  • Hinzu kommt eine Flexibilitätsreserve von 80 Mio. Euro.
  • Es gibt keine fixe Zuweisung für Deutschland. Projektvorschläge stehen im gesamteuropäischen Wettbewerb. Es erfolgt eine Förderung der besten Ideen.


Ko-Finanzierung:

  • Im Aktionsbereich Bürgerbeteiligung und Teilhabe erfolgt die Förderung in der Regel als Pauschalbetrag.
  • Im Aktionsbereich Gleichstellung, Rechte und Geschlechtergleichstellung sowie Daphne beträgt der EU-Zuschuss zu den Gesamtprojektkosten in der Regel 90 %. Die Förderung erfolgt seit 2023 als Pauschalsumme (Typ 2). Diese wird auf Basis der realen Projektkosten festgelegt, die in einer vorgegebenen Pauschalsummentabelle eingetragen werden müssen.
  • Im Aktionsbereich Werte der Union beträgt die Ko-Finanzierungsrate in der Regel 90%, basierend auf den realen Projektkosten. 

Antragsberechtigte


Antragsberechtigte:

  • Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle juristischen Personen, also z.B. Kommunen, Kreise, Vereine, Verbände, Stiftungen, Gewerkschaften, Bildungs- und Forschungseinrichtungen.
  • Grundsätzlich nicht antragsberechtigt sind Einzelpersonen und Unternehmen, die einen wirtschaftlichen Zweck verfolgen.
  • In einzelnen Aufrufen können gewinnorientierte Unternehmen an einer Projektpartnerschaft teilnehmen, allerdings nicht als Koordinator. 
  • Die genauen Bestimmungen zu den Antragsberechtigten sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.

Zielgruppen:

  • Insbesondere unterstützt das Programm Organisationen der Zivilgesellschaft und andere Akteure auf lokaler, regionaler, nationaler und transnationaler Ebene.


Teilnahmeberechtigte Länder:

  • EU-Mitgliedstaaten
  • Assoziierte Drittstaaten (Link)

Projektpartner:

  • In der Regel wird mindestens eine nationale und/oder europäische Partnerorganisation benötigt, im Aktionsbereich Bürgerbeteiligung und Teilhabe teilweise mehr. 

Aktuelle Aufrufe


Arbeitsprogramme:

  • Grundlage aller Aufrufe sind die mehrjährigen Arbeitsprogramme. Diese werden von der EU-Kommission verabschiedet.
  • In den Arbeitsprogrammen werden die geplanten Prioritäten, Aufrufe und Mittelzuweisungen festgelegt.

Website: EU-Kommission


Aktuelle Aufrufe:

  • Aufrufe werden über das EU Funding & Tenders Portal veröffentlicht.
  • Zur Antragstellung wird eine Registrierung im EU Funding & Tenders Portal benötigt.
  • Antragstellende Institutionen benötigen eine mehrstellige Identifikationsnummer, den sogenannten „Participant Identification Code“ (kurz: PIC).

Website: EU-Kommission

Weitere Informationen


Verordnung:

Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2021/692

Website: EU-Kommission

Programmwebsite:

Programmwebsite der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA)

Website: EACEA

Newsletter:

Website und Newsletter der Kontaktstelle CERV Deutschland

Website: CERV Deutschland


Verwaltung: 

CERV wird von der EU-Kommission direkt verwaltet. Die Umsetzung erfolgt durch die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) sowie die Generaldirektion Justiz. In den Mitgliedstaaten wird die Umsetzung von CERV durch nationale Agenturen begleitet. Die nationalen Agenturen beraten umfassend zu den Fördermöglichkeiten im Programm. 

Für CERV ist die Kontaktstelle CERV Deutschland zuständig. Die Kontaktstelle berät auch zur Antragstellung. 

Letzte Aktualisierung: 14.10.2023

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Andrea Höber

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Referatsleiterin und EU-Beauftragte
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Christoph Sebald

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