Die EU-Kommission hat die diesjährigen Aufrufe im LIFE-Teilprogramm Natur und Biodiversität veröffentlicht.
Mit dem Teilprogramm Natur und Biodiversität fördert die EU Maßnahmen zum Schutz, zur Aufrechterhaltung und zur Wiederherstellung natürlicher Lebensräume. Der Fokus liegt auf der Förderung von Demonstrations- und Pilotprojekten sowie auf Maßnahmen, die zur Umsetzung von EU-Recht beitragen (u.a. Natura 2000-Gebiete). Zielgruppe sind u.a. Kommunen, Kreise, Einrichtungen und Unternehmen.
Von besonderem Interesse dürften die sogenannten Standardaktionsprojekte (SAP) sein. Antragsberechtigt sind einzelne juristische Personen, also z.B. Kommunen, Kreise, Einrichtungen und Unternehmen. Antragsfrist ist der 6. September 2023. Die EU-Ko-Finanzierungsrate beträgt in der Regel 60%. Die Antragssumme ist nicht begrenzt. Als Orientierungswert gibt die EU-Kommission ein Projektbudget von 2-13 Mio. € an. Es wird eine Vorfinanzierung von üblicherweise bis zu 30% der Projektgesamtkosten gewährt.
Rückfragen zu den Aufrufen richten Sie bitte direkt an die nationale LIFE-Beratungsstelle bei der ZUG. Die ZUG berät auch im Vorfeld der Antragstellung.
Allgemeine Informationen zum LIFE-Programm finden Sie im EU-Förderleitfaden Ruhr.