Die EU-Kommission hat die diesjährigen Aufrufe im LIFE-Teilprogramm Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität veröffentlicht.
Mit dem Teilprogramm Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität fördert die EU Maßnahmen im Bereich der Kreislaufwirtschaft, des neuen Europäischen Bauhauses sowie in den Bereichen Wasser-, Boden-, Luft-, Lärm-, und Chemikalienmanagement. Der Fokus liegt auf innovativen Projekten unter marktnahen Bedingungen, Pilotprojekten und Maßnahmen zur Umsetzung des EU-Umweltrechts.
Von besonderem Interesse dürften die sogenannten Standardaktionsprojekte (SAP) sein. Antragsberechtigt sind einzelne juristische Personen, also z.B. Kommunen, Kreise und Unternehmen. Antragsfrist ist der 6. September 2023. Die EU-Ko-Finanzierungsrate beträgt 60%. Die Antragssumme ist nicht begrenzt. Als Orientierungswert gibt die EU-Kommission ein Projektbudget von 2-10 Mio. € an. Es wird eine Vorfinanzierung von üblicherweise bis zu 30% der Projektgesamtkosten gewährt.
Rückfragen zu den Aufrufen richten Sie bitte direkt an die nationale LIFE-Beratungsstelle bei der ZUG. Die ZUG berät auch im Vorfeld der Antragstellung.
Allgemeine Informationen zum LIFE-Programm finden Sie im EU-Förderleitfaden Ruhr.