Die EU-Kommission fördert Maßnahmen für Zugewanderte aus dem EU-Fonds für Asyl, Migration und Integration (AMIF).
Insgesamt hat die EU-Kommission fünf Aufrufe mit einem Gesamtvolumen von 34 Mio. EUR veröffentlicht. Inhaltlich liegt der Fokus auf neuen Ansätzen für Frauen, den Schutz von Kindern sowie den Zugang von Migrant*innen zu Bildung und Gesundheitsdienstleistungen.
Antragsfrist ist der 16. September 2025. Teilnahmeberechtigt sind Konsortien aus juristischen Personen, also z.B. Kommunen, Kreisen, Verbänden, Gesundheits- oder Bildungseinrichtungen. Je nach Aufruf werden mind. 3 bis 5 Projektpartner aus mind. 3 bis 5 verschiedenen Mitgliedstaaten benötigt.
Die Projektdauer beträgt max. 36 Monate. Die EU-Förderung beträgt zwischen 400.000 EUR und 3 Mio. EUR je Projekt. Die EU-Ko-Finanzierungsrate beträgt 90%. Es wird eine Vorfinanzierung i.H.v. 80% gewährt.
Am 14. Mai 2025 fand eine Informationsveranstaltung zu den Förderaufrufen statt. Die Aufzeichnungen können digital abgerufen werden.
Fragen zum Förderaufruf richten Sie bitte direkt an die EU-Kommission.
Allgemeine Informationen zum AMIF finden Sie im digitalen EU-Förderleitfaden Ruhr.