Die EU-Kommission fördert die Planung und Umsetzung von grenzüberschreitenden Vorhaben der Energiewende aus dem EU-Infrastrukturprogramm (CEF Energie).
In zwei Aufrufen werden sowohl vorbereitende Studien (in allen Phasen der Projektentwicklung) als auch Umsetzungsmaßnahmen gefördert. Für beides stehen jeweils 80 Mio. Euro zur Verfügung. Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle juristischen Personen, also auch Städte und Kreise. Teilnahmevoraussetzung ist jedoch ein sogenannter CB RES Status (Cross-Border Renewable Energy Status), der vorab beantragt werden muss.
Die Antragssumme ist nicht begrenzt. Die EU-Ko-Finanzierungsrate beträgt max. 50%. Es wird eine Vorfinanzierung von bis zu 50% der Projektgesamtkosten gewährt. Antragsfrist ist der 16. Januar 2025.
Rückfragen richten Sie bitte an den nationalen Kontaktpunkt im Bundeswirtschaftsministerium (BMWK).
Allgemeine Informationen zum EU-Programm CEF Energie finden Sie im digitalen EU-Förderleitfaden Ruhr.