CEF Energie
Auf einen Blick
Was wird gefördert:
Integration des europäischen Energiebinnenmarkts, Interoperabilität der Netze, Dekarbonisierung der Wirtschaft, Energieeffizienz und Versorgungssicherheit sowie grenzüberschreitende Projekte, Letztere auch im Bereich erneuerbare Energien.
Wer wird gefördert:
Juristische Personen, also z.B. Kommunen und Kreise. Anträge mit deutscher Beteiligung bedürfen einer Zustimmung durch die Bundesregierung.
Wie wird gefördert:
Zuschuss. Ko-Finanzierung zwischen 50% und 75%.
Beratung
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Referat IIIC1
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
+49 (0) 30 186 156 367
Kontakt: BMWK
Die Details
Ziele
Allgemeines Ziel der CEF:
- Aufbau, Ausbau, Modernisierung und Vollendung der transeuropäischen Netze in den Bereichen Verkehr, Energie und Digitales
Teilprogramme:
- CEF im Verkehrssektor
- CEF im Energiesektor
- CEF im Digitalsektor
Ziele der CEF im Energiesektor:
- Weitere Integration des Energiebinnenmarkts, die grenz- und sektorübergreifende Interoperabilität der Netze, die Förderung der Dekarbonisierung der Wirtschaft, der Energieeffizienz und der Versorgungssicherheit
- Erleichterung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, einschließlich im Bereich erneuerbare Energien
Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen:
- Vorhaben von gemeinsamem Interesse
- Unterstützung grenzüberschreitender Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien, einschließlich innovativer Lösungen
Bestimmungen für grenzüberschreitende Projekte im Bereich erneuerbare Energien (Auszug):
- Tragen zur Dekarbonisierung, zur Vollendung des Energiebinnenmarkts und zur Erhöhung der Versorgungssicherheit bei. Sie sind Gegenstand eines Kooperationsabkommens zwischen zwei oder mehr Mitgliedsstaaten
- Studien zur Entwicklung grenzüberschreitender Projekte
- Für eine Förderung grenzüberschreitender Projekte müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Eine Kosten-Nutzen-Analyse
- Ein Nachweis, dass das Projekt ohne EU-Förderung nicht umgesetzt wird
- Die Höhe der Förderung:
- Muss in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen stehen
- Darf den Betrag nicht überschreiten, der erforderlich ist, um das Projekt kommerziell tragfähig zu machen
Förderung
Budget:
- Gesamtbudget der Connecting Europe Facility: 33,7 Mrd. Euro
- Davon entfallen auf CEF Energie: rd. 5,8 Mrd. Euro
- Mindestens 15% davon sind für grenzüberschreitende Projekte im Bereich erneuerbare Energien vorgesehen
Ko-Finanzierung:
- Der Ko-Finanzierungssatz liegt grundsätzlich bei 50%. Bei Vorhaben von gemeinsamem Interesse kann der Ko-Finanzierungssatz unter bestimmten Bedingungen auf maximal 75% angehoben werden
- Bei Studien maximal 50%
Antragsberechtigte
Antragsberechtigte:
- Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle juristischen Personen also, z.B. Kommunen und Kreise.
- Die genauen Bestimmungen hierzu sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.
Teilnahmeberechtigte Länder:
- EU-Mitgliedstaaten
- Assoziierte Drittstaaten
Formale Zustimmung:
- Vorschläge können von einem oder mehreren Mitgliedstaaten eingereicht werden.
- Vorschläge können nach Zustimmung der betreffenden Mitgliedstaaten auch von internationalen Organisationen, Unternehmen oder Einrichtungen (einschließlich regionale und lokale Behörden) eingereicht werden.
- Jeder Förderantrag, der Deutschland betrifft, muss durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) geprüft und bestätigt werden.
Aktuelle Aufrufe
Arbeitsprogramm:
- Grundlage aller Aufrufe ist das mehrjährige Arbeitsprogramm. Dieses wurde von der EU-Kommission verabschiedet.
- Im Arbeitsprogramm werden die geplanten Prioritäten, Aufrufe und Mittel festgelegt.
Aktuelle Aufrufe:
- Aufrufe werden über das EU Funding & Tenders Portal veröffentlicht.
- Zur Antragstellung wird eine Registrierung im EU Funding & Tenders Portal benötigt.
- Antragstellende Institutionen benötigen eine mehrstellige Identifikationsnummer, den sogenannten „Participant Identification Code“ (kurz: PIC).
- Anträge, die Deutschland betreffen, müssen vorab vom BMWK geprüft und bestätigt werden.
Weitere Informationen
Verordnung:
Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2021/1153
Programmwebsite:
Programmwebsite der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)
Verwaltung und Kontakt:
Die CEF Energie wird von der Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA) verwaltet:
Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)
Chaussée de Wavre 910
1040 Brussels
Belgium
In Deutschland ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für die Begleitung der CEF Energie zuständig.
Letzte Aktualisierung: 23.06.2022
Weitere Service-Angebote
FÖRDERMITTELBILANZIERUNG
Der RVR bilanziert die EU-Fördermittel für die Region, die Städte und Kreise.
EU-geförderte Projekte
Der RVR hält eine exemplarische Auswahl EU-geförderter Projekte vor.
Andrea Höber
Andrea Höber
Referatsleiterin und EU-Beauftragte
Referat Europa
hoeber@rvr.ruhr
+49 (0) 201 2069 6362
Kronprinzenstraße 6 45128 Essen