CEF Energie

Auf einen Blick

Was wird gefördert:

Integration des europäischen Energiebinnenmarkts, Interoperabilität der Netze, Dekarbonisierung der Wirtschaft, Energieeffizienz und Versorgungssicherheit sowie grenzüberschreitende Projekte, Letztere auch im Bereich erneuerbare Energien.

Wer wird gefördert:

Juristische Personen, also z.B. Kommunen und Kreise. Anträge mit deutscher Beteiligung bedürfen einer Zustimmung durch die Bundesregierung.

Wie wird gefördert:

Zuschuss. Ko-Finanzierung zwischen 50% und 75%.

Beratung

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Referat IIIC1
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin

+49 (0) 30 186 156 367
Kontakt: BMWK

Die Details

Ziele


Allgemeines Ziel der CEF:

  • Aufbau, Ausbau, Modernisierung und Vollendung der transeuropäischen Netze in den Bereichen Verkehr, Energie und Digitales

Teilprogramme:

  • CEF im Verkehrssektor
  • CEF im Energiesektor
  • CEF im Digitalsektor

    Ziele der CEF im Energiesektor:

    • Weitere Integration des Energiebinnenmarkts, die grenz- und sektorübergreifende Interoperabilität der Netze, die Förderung der Dekarbonisierung der Wirtschaft, der Energieeffizienz und der Versorgungssicherheit
    • Erleichterung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, einschließlich im Bereich erneuerbare Energien

    Maßnahmen


    Förderfähige Maßnahmen:

    • Vorhaben von gemeinsamem Interesse
    • Unterstützung grenzüberschreitender Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien, einschließlich innovativer Lösungen


    Bestimmungen für grenzüberschreitende Projekte im Bereich erneuerbare Energien (Auszug):

    • Tragen zur Dekarbonisierung, zur Vollendung des Energiebinnenmarkts und zur Erhöhung der Versorgungssicherheit bei. Sie sind Gegenstand eines Kooperationsabkommens zwischen zwei oder mehr Mitgliedsstaaten
    • Studien zur Entwicklung grenzüberschreitender Projekte
    • Für eine Förderung grenzüberschreitender Projekte müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
      • Eine Kosten-Nutzen-Analyse
      • Ein Nachweis, dass das Projekt ohne EU-Förderung nicht umgesetzt wird
    • Die Höhe der Förderung:
      • Muss in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen stehen
      • Darf den Betrag nicht überschreiten, der erforderlich ist, um das Projekt kommerziell tragfähig zu machen

     

     

    Förderung


    Budget:

    • Gesamtbudget der Connecting Europe Facility: 33,7 Mrd. Euro
    • Davon entfallen auf CEF Energie: rd. 5,8 Mrd. Euro
    • Mindestens 15% davon sind für grenzüberschreitende Projekte im Bereich erneuerbare Energien vorgesehen

      Ko-Finanzierung:

      • Der Ko-Finanzierungssatz liegt grundsätzlich bei 50%. Bei Vorhaben von gemeinsamem Interesse kann der Ko-Finanzierungssatz unter bestimmten Bedingungen auf maximal 75% angehoben werden
      • Bei Studien maximal 50%

      Antragsberechtigte


      Antragsberechtigte:

      • Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle juristischen Personen also, z.B. Kommunen und Kreise.
      • Die genauen Bestimmungen hierzu sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.

      Teilnahmeberechtigte Länder:

      • EU-Mitgliedstaaten
      • Assoziierte Drittstaaten


      Formale Zustimmung:

      • Vorschläge können von einem oder mehreren Mitgliedstaaten eingereicht werden.
      • Vorschläge können nach Zustimmung der betreffenden Mitgliedstaaten auch von internationalen Organisationen, Unternehmen oder Einrichtungen (einschließlich regionale und lokale Behörden) eingereicht werden.
      • Jeder Förderantrag, der Deutschland betrifft, muss durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) geprüft und bestätigt werden.

      Beantragung


      Arbeitsprogramme:

      • Die EU-Kommission verabschiedet mehrjährige Arbeitsprogramme.
      • In den Arbeitsprogrammen werden die geplanten Aufrufe, Prioritäten und Mittel festgelegt.
      • Das Arbeitsprogramm 2021-2027 ist veröffentlicht.

        Antragstellung:

        • Aufrufe werden über das EU Funding & Tenders Portal veröffentlicht.
        • Zur Antragstellung wird eine Registrierung im EU Funding & Tenders Portal benötigt.
        • Antragstellende Institutionen benötigen eine mehrstellige Identifikationsnummer, den sogenannten „Participant Identification Code“ (kurz: PIC).
        • Anträge, die Deutschland betreffen, müssen vorab vom BMWK geprüft und bestätigt werden.

        Website: Antragstellung

        Weitere Informationen


        Verordnung:

        Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2021/1153

        Website: EU-Kommission

        Arbeitsprogramm:

        Funding & Tenders Portal: CEF Dokumente

        Website: EU-Kommission

        Programmwebsite: 

        Programmwebsite der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)

        Website: CINEA


        Verwaltung und Kontakt:

        Die CEF Energie wird von der Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA) verwaltet:

        Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)
        Chaussée de Wavre 910
        1040 Brussels
        Belgium

        In Deutschland ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für die Begleitung der CEF Energie zuständig.

        Letzte Aktualisierung: 23.06.2022

        Weitere Service-Angebote

        EUROPA INFOS RUHR

        Der RVR informiert zu Aufrufen und Beteiligungsmöglichkeiten in der EU.

        Mehr dazu

        FÖRDERMITTELBILANZIERUNG

        Der RVR bilanziert die EU-Fördermittel für die Region, die Städte und Kreise.

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        ANSPRECHPERSONEN

        Der RVR hält Ansprechpersonen für Europa und Städtepartnerschaften vor.

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        EU-geförderte Projekte

        Der RVR hält eine exemplarische Auswahl EU-geförderter Projekte vor.

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        Andrea Höber

        Andrea Höber

        Referatsleiterin und EU-Beauftragte
        Europäische und regionale Netzwerke Ruhr

        hoeber@rvr.ruhr
        +49 (0) 201 2069 6362
        Kronprinzenstraße 6 45128 Essen

        Victoria Krebber

        Victoria Krebber

        Europäische und regionale Netzwerke Ruhr

        krebber@rvr.ruhr
        +49 (0) 201 2069 248
        Kronprinzenstraße 6 45128 Essen

        Christoph Sebald

        Christoph Sebald

        Europäische und regionale Netzwerke Ruhr

        sebald@rvr.ruhr
        +49 (0) 201 2069 350
        Kronprinzenstraße 6 45128 Essen