Die EU-Kommission ruft dazu auf, im EU-Programm für Bürger*innen, Gleichstellung, Rechte und Werte (CERV) Projektvorschläge in den Bereichen Gleichstellung, Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung einzureichen.
Mit dem Programm werden größere Projekte in den oben genannten Förderbereichen unterstützt. Antragsberechtigt sind u.a. Kommunen, Kreise, Träger, Vereine und Verbände.
Antragsfrist ist der 23. Oktober 2025. Gefördert werden Projekte von mind. 12 und max. 36 Monaten. Das Projektbudget beträgt mind. 100.000 und max. 750.000 Euro. Die EU-Ko-Finanzierung beträgt 90%. Die Förderung erfolgt in Form von Pauschalen.
Die nationale Kontaktstelle (NKS CERV) berät im Vorfeld der Antragstellung. Die Beratung ist kostenlos. Eine Projektskizzenberatung wird dringend empfohlen.
Allgemeine Informationen zum EU-Programm CERV finden Sie auch im digitalen EU-Förderleitfaden Ruhr.