Die EU-Kommission hat im Rahmen des Innovationsfonds mehrere Förderaufrufe veröffentlicht.
In den nun veröffentlichen Ausschreibungen stehen insgesamt rund 5,2 Mrd. Euro zur Verfügung. Davon entfallen 2,9 Mrd. Euro auf den allgemeinen Aufruf zur Förderung von Null-Emissions-Technologien. Zusätzlich sollen 1,3 Mrd. Euro im Rahmen einer Auktion der Europäischen Wasserstoffbank und 1 Mrd. Euro im Rahmen einer Auktion der Bank für die industrielle Dekarbonisierung bereitgestellt werden. Mit den Förderaufrufen sollen innovative Technologien und Projekte unterstützt werden, die in erheblichem Maße zur Senkung von Treibhausgasemissionen in Europa beitragen können.
Über den allgemeinen Aufruf werden Vorhaben in folgenden Bereichen gefördert:
- Energieintensive Industrien
- Erneuerbare Energien
- Energiespeicher
- Industrielles Kohlenstoffmanagement
- Klimaneutrale Mobilität (einschließlich Schifffahrt, Luft- und Straßenverkehr) und Gebäude
Das Gesamtbudget von 2,9 Mrd. Euro verteilt sich dabei wie folgt:
- Für Großprojekte mit einem Investitionsvolumen über 100 Mio. Euro sind insgesamt 1.2 Mrd. Euro etatisiert
- Für mittlere Projekte mit einem Investitionsvolumen zwischen 20 und 100 Mio. Euro sind insgesamt 300 Mio. Euro etatisiert
- Für kleinere Projekte mit einem Investitionsvolumen zwischen 2,5 und 20 Mio. Euro sind insgesamt 100 Mio. Euro etatisiert
- Für Pilotprojekte mit einem Investitionsvolumen von über 2,5 Mio. Euro sind insgesamt 300 Mio. Euro etatisiert
- Für Projekte im Bereich Fertigung von Komponenten für Energiewende, Energiespeicherung, Wärmepumpen, Wasserstoffproduktion und Fahrzeugbatterien ermöglichen mit einem Investitionsvolumen von über 2,5 Mio. Euro sind insgesamt 1 Mrd. Euro etatisiert
Die EU-Kofinanzierung beträgt max. 60%. Die Projektdauer beträgt in aller Regel zwischen 3 und 15 Jahren. Eine Kombination mit anderen Förderinstrumenten ist zulässig. Antragsberechtigt sind juristische Personen, also z.B. Kommunen, Hochschulen und Unternehmen. Antragsfrist ist der 23. April 2026.
Projekte, die als vielversprechend, aber für eine Förderung nicht hinreichend ausgereift eingestuft werden, können Unterstützung bei der Projektentwicklung durch die Europäische Investitionsbank erhalten.
Rückfragen zum Aufruf richten Sie bitte direkt an die an die nationale Kontaktstelle (NKS). Die NKS berät kostenfrei im Vorfeld der Antragstellung.
Die EU-Agentur CINEA bietet eine digitale Informationsveranstaltung an, auf der die Aufrufe vorgestellt werden sollen.
Die Veranstaltung findet statt digital, am 16. Dezember 2025, von 09:00 bis 15:30 Uhr. Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldungen sind online bis 15. Dezember 2025 möglich.
Allgemeine Informationen zum Innovationsfonds finden Sie im digitalen EU-Förderleitfaden Ruhr.