Innovationsfonds

Auf einen Blick

Was wird gefördert:

Innovative Vorzeigeprojekte in den Bereichen Dekarbonisierung der Industrie, Kohlenstoffabscheidung, erneuerbare Energien und Energiespeicherung.

Wer wird gefördert:

Juristische Personen, also z.B. Kommunen, Kreise und Unternehmen.

Wie wird gefördert:

Zuschuss, Preise und Vergaben. Ko-Finanzierung bei Zuschüssen grundsätzlich bis zu 60%. Zuschuss bis zu 100% bei der Unterstützung der Projektentwicklung.

Beratung

Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)
Referat C4 - Innovationsfonds
Chaussée de Wavre 910
1049 Brüssel
Belgien

+32 (0) 229 99 5252
Kontakt: CINEA

Die Details

Ziele


Ziele:

  • Beitrag zur Erreichung der EU-Klimaziele durch die Förderung von Vorzeigeprojekten
  • Beitrag zu einer möglichst kosteneffizienten Reduzierung von Treibhausgasemissionen
  • Unterstützung von Projekten zur Demonstration hoch innovativer Technologien, Verfahren und Produkte
  • Finanzielle Unterstützung für förderfähige Projekte, bei gleichzeitiger Mobilisierung zusätzlicher öffentlicher und privater Mittel

Maßnahmen


Förderfähige Maßnahmen:

  • Innovative kohlenstoffarme Technologien und Prozesse in energieintensiven Industrien
  • Kohlenstoffabscheidung und –nutzung (CCU)
  • Kohlenstoffabscheidung und –speicherung (CCS)
  • Innovative Gewinnung erneuerbarer Energie (z.B. im Bereich grüner Wasserstoff, Geothermie oder Solarenergie)
  • Energiespeicherung


Förderfähige Maßnahmen bei der Unterstützung der Projektentwicklung:

  • Weiterentwicklung der Projektplanung
  • Erstellung technischer und wirtschaftlicher Studien zur Durchführbarkeit des Projekts
  • Finanzielle und rechtliche Beratung
  • Ausbau der Kapazitäten des Projektträgers

Förderung


Förderinstrumente:

  • Finanzhilfen (Großprojekte und kleine Projekte)
  • Beiträge zu Mischfinanzierungen im Rahmen des Investitionsförderinstrumentes der EU
  • Preisgelder und Auftragsvergaben
  • Darüber hinaus kann die EU-Kommission Unterstützung bei der Projektentwicklung gewähren

Finanzhilfen:

  • Finanzhilfen bilden das Hauptförderinstrument. Gefördert werden Großprojekte und kleine Projekte.
  • Als Großprojekte werden Projekte mit einem Volumen von über 7,5 Mio. Euro bezeichnet.
  • Als kleine Projekte werden Projekte mit einem Volumen von 2,5 bis 7,5 Mio. Euro bezeichnet.
  • Projekte, die keine Förderung erhalten, können unter bestimmten Voraussetzungen technische oder finanzielle Unterstützung bei der Projektentwicklung erhalten.


    Budget:

    • Das Gesamtbudget des Innovationsfonds beträgt voraussichtlich rd. 38 Mrd. Euro für den Zeitraum von 2020 bis 2030.
    • Der Fonds wird aus dem EU-Emissionshandelssystem gespeist.
    • Das Gesamtbudget hängt vom Preis der gehandelten Emissionsrechte ab.

    Förderfähige Kosten:

    • Bei Großprojekten: Kosten, die der Projektträger infolge der Anwendung einer innovativen Technologie zusätzlich zu tragen hat
    • Bei kleinen Projekten: die gesamten Investitionsausgaben des Projekts

    Ko-Finanzierung:

    • Die Ko-Finanzierungsrate für Großprojekte und kleine Projekte beträgt max. 60%.
    • Für Maßnahmen der Unterstützung bei der Projektentwicklung beträgt die Ko-Finanzierungsrate max. 100%.

    Antragsberechtigte


    Antragsberechtigte:

    • Antragsberechtigt sind grundsätzlich juristische Personen, also z.B. Unternehmen, Kommunen und Kreise.
    • Die beantragende juristische Person muss direkt, allein oder als Teil einer Partnerschaft, für die Umsetzung der zu fördernden Maßnahme zuständig sein.
    • Die genauen Bestimmungen zu den Antragsberechtigten sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.


    Teilnahmeberechtigte Länder:

    • EU-Mitgliedstaaten
    • Norwegen und Island

    Beantragung


    Arbeitsprogramme:

    • Die EU-Kommission veröffentlich jährlich Arbeitsprogramme.
    • Das Arbeitsprogramm 2023 ist noch nicht veröffentlicht.

    Antragstellung:

    • Aufrufe werden auf dem EU Funding & Tenders Portal veröffentlicht.
    • Für Großprojekte wird ein zweistufiges Antragsverfahren durchgeführt.
    • Für kleine Projekte wird ein einstufiges Antragsverfahren durchgeführt.
    • Zur Antragstellung wird eine Registrierung im EU Funding & Tenders Portal benötigt.
    • Antragstellende Institutionen benötigen eine mehrstellige Identifikationsnummer, den sogenannten „Participant Identification Code“ (kurz: PIC).

    Website: Antragstellung


    Eignungskriterien:

    • Wirksamkeit und Potenzial zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen
    • Innovationsgrad
    • Projektreife
    • Skalierbarkeit
    • Kosteneffizienz im Verhältnis zur erwarteten Minderung der Treibhausgasemissionen
    • Ggf. Kriterien zur geographisch ausgewogenen Verwendung der Mittel

    Weitere Informationen


    Verordnung:

    Eur-Lex Datenbank: Delegiert Verordnung (EU) 2019/856 (spezifische Rechtsgrundlage des Innovationsfonds)

    Website: EU-Kommission

    Arbeitsprogramm:

    Funding & Tenders Portal: Innovationsfonds Dokumente

    Website: EU-Kommission


    Programmwebsite:

    Programmwebsite der Generaldirektion Klima der EU-Kommission

    Website: EU-Kommission

    Newsletter:

    Newsletter der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)

    Website: CINEA

    Verwaltung:

    Der Innovationsfonds wird durch die EU-Kommission direkt verwaltet. Für Deutschland wurde im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ein nationaler Kontaktpunkt ernannt.

    Letzte Aktualisierung: 23.06.2022

    Weitere Service-Angebote

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    Andrea Höber

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    Referatsleiterin und EU-Beauftragte
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    Christoph Sebald

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