Die Landesregierung NRW fördert den Übergang von der Schule in Ausbildung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus 2021-2027.
Gefördert wird die Durchführung von berufsorientierenden Maßnahmen mit betrieblichen Praxisphasen. Zielgruppe der Maßnahme sind noch nicht ausbildungsreife junge Menschen mit multiplen Problemlagen. Interessierte Träger haben eine Ko-Finanzierung durch die Agentur für Arbeit nachzuweisen. Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung je teilnehmendem Jugendlichen. Grundsätzlich ist ein Förderzeitraum vom 1.9.2025 bis 31.8.2027 vorgesehen. Die Verlängerung um ein Jahr ist möglich.
Bewerbungsfrist ist der 28. April 2025. Ihre Anträge und Rückfragen richten Sie bitte direkt an das MAGS NRW.
Allgemeine Informationen zum ESF NRW finden Sie im digitalen EU-Förderleitfaden Ruhr.