Schulprogramm Obst und Gemüse NRW
Auf einen Blick
Was wird gefördert:
Obst und Gemüse 3-mal pro Woche für Kinder in Grund- und Förderschulen.
Wer wird gefördert:
Nordrhein-westfälische Grund- und Förderschulen, die regelmäßig Obst und Gemüse von zugelassenen Lieferbetrieben beziehen.
Wie wird gefördert:
Zuschuss nach festgelegten Portionspauschalen, der direkt an den Lieferbetrieb ausbezahlt wird.
BERATUNG
Kontakt für pädagogische Einrichtungen:
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV)
+49 (0) 211 3843 4918
Kontakt: MLV
Erreichbarkeit in der Regel Montag und Mittwoch von 09:30 - 12:00 Uhr und Dienstag und Donnerstag von 13:30 - 15:00 Uhr
Kontakt für Lieferbetriebe:
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
+49 (0) 211 3843 4918
Kontakt: MLV
Erreichbarkeit in der Regel Montag /Donnerstag 13:00 – 14:00 Uhr und Dienstag /Mittwoch 10:00 – 12:00 Uhr
Die Details
Ziele
Ziele:
- Zugang zu gesunder Pausenverpflegung für Kinder
- Förderung von gesundem Ernährungsverhalten
- Aufbau von Ernährungskompetenz
Struktur:
- Das Schulprogramm Obst und Gemüse NRW ist Teil des EU-Schulprogramms für Obst, Gemüse und Milch NRW.
- Das EU-Schulprogramm NRW gliedert sich dabei in zwei Teile, den Programmteil Schulmilch und den Programmteil Schulobst und -gemüse.
Maßnahmen
Maßnahmen:
- Gefördert wird die Lieferung von Obst und Gemüse für Kinder an Grund- und Förderschulen.
- Die teilnehmende Schule verpflichtet sich, ernährungspädagogische Begleitmaßnahmen durchzuführen.
- Begleitende pädagogische Maßnahmen wie z.B. Unterrichtseinheiten sollen bei den Kindern das Wissen über eine gesunde Ernährung fördern.
Förderung
Budget:
- Gesamtbudget des EU-Schulprogramms NRW: Die von der EU bereitgestellten Mittel werden pro Schuljahr bekannt gegeben und liegen pro Schuljahr bei rund 1,95 Mio. EUR für den Programmteil Milch und 5,45 Mio. EUR für den Programmteil Obst / Gemüse.
Förderung:
- Obst und Gemüse können nur von Lieferbetrieben bezogen werden, die durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) zugelassen sind. Die Zulassung steht jedem Betrieb offen und kann beantragt werden.
- Die Lieferbetriebe rechnen gelieferte Produkte direkt mit dem LANUV ab.
- Gefördert werden drei Portionen Obst und Gemüse pro Woche.
- Eine Portion Obst und Gemüse entspricht 100 g je Kind.
- Gefördert wird für jeweils ein Schuljahr. Eine wiederholte Antragstellung ist zulässig.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigte:
- Antragsberechtigt sind Grund- und Förderschulen mit Primarstufe.
- Bei Förderschulen können auch Einsteigerklassen und die Jahrgangsstufen 5 und 6 teilnehmen.
Gebietskulisse:
- Das Programm richtet sich an Einrichtungen in NRW.
Aktuelle Aufrufe
Programm:
- Grundlage der Förderung ist die Richtlinie Schulprogramm NRW.
- In der Richtlinie werden die Ziele und Fördermodalitäten festgelegt.
Aktuelle Aufrufe:
- Das Bewerbungsverfahren wird jährlich im Frühjahr geöffnet.
- Schulen können sich dann für die Teilnahme am Programm im jeweils kommenden Schuljahr bewerben.
Weitere Informationen
Verordnung:
Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2016/791
Programmwebsite:
Programmwebsite des MLV
Verwaltung:
- Das Programm wird durch das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV) sowie das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) verwaltet.
Hinweise:
- Die Abgabe von Obst und Gemüse an die teilnehmenden Kinder muss kostenfrei erfolgen.
- Der Verzehr soll vormittags erfolgen. Bleiben Reste übrig, können diese in den offenen Ganztagsbereich gegeben werden. Eine Ergänzung der Mittagsverpflegung mit EU-Schulobst- und Gemüse ist nicht zulässig.
Letzte Aktualisierung: 14.10.2024
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Andrea Höber
Andrea Höber
Referatsleiterin und EU-Beauftragte
Referat Europa
hoeber@rvr.ruhr
+49 (0) 201 2069 6362
Kronprinzenstraße 6 45128 Essen