Schulprogramm Obst und Gemüse NRW
Auf einen Blick
Was wird gefördert:
Obst und Gemüse sowie Maßnahmen der Ernährungsbildung für Kinder in Grund- und Förderschulen.
Wer wird gefördert:
Grund- und Förderschulen, die regelmäßig Obst und Gemüse von zugelassenen Lieferbetrieben beziehen.
Wie wird gefördert:
Zuschuss nach festgelegten Portionspauschalen, der direkt an den Lieferbetrieb ausbezahlt wird.
Beratung
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV)
Stadttor 1
40219 Düsseldorf
Die Details
Ziele
Ziele:
- Gesunde Pausenverpflegung für Kinder
- Förderung von gesundem Ernährungsverhalten
- Aufbau von Ernährungskompetenz
Struktur:
- Das Schulprogramm Obst und Gemüse NRW ist Teil des EU-Schulprogramms für Obst, Gemüse und Milch NRW.
- Das EU-Schulprogramm NRW gliedert sich dabei in zwei Teile, den Programmteil Schulmilch und den Programmteil Schulobst und -gemüse.
Maßnahmen
Maßnahmen:
- Gefördert wird die Beschaffung von Obst und Gemüse für Kinder an Grund- und Förderschulen.
- Die teilnehmende Schule verpflichtet sich, ernährungspädagogische Begleitmaßnahmen durchzuführen.
- Begleitende pädagogische Maßnahmen wie z.B. Unterrichtseinheiten sollen bei den Kindern das Wissen über eine gesunde Ernährung fördern.
Förderung
Budget:
- Gesamtbudget des EU-Schulprogramms NRW: 250 Mio. Euro
- Davon entfallen 150 Mio. Euro auf den Programmteil Obst und Gemüse
Förderung:
- Obst und Gemüse können nur von Lieferbetrieben bezogen werden, die durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) zugelassen sind.
- Die Lieferbetriebe rechnen gelieferte Produkte direkt mit dem LANUV ab.
- Gefördert werden drei Portionen Obst und Gemüse pro Woche.
- Eine Portion Obst und Gemüse entspricht 100 g je Kind.
- Gefördert wird für jeweils ein Schuljahr. Eine wiederholte Antragstellung ist zulässig.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigte:
- Antragsberechtigt sind Grund- und Förderschulen mit Primarstufe.
- Bei Förderschulen können auch Einsteigerklassen und die Jahrgangsstufen 5 und 6 teilnehmen.
Gebietskulisse:
- Das Programm richtet sich an Einrichtungen in NRW.
Aktuelle Aufrufe
Programm:
- Grundlage der Förderung ist die Richtlinie Schulprogramm NRW.
- In der Richtlinie werden die Ziele und Fördermodalitäten festgelegt.
Aktuelle Aufrufe:
- Das Bewerbungsverfahren wird jährlich im Frühjahr geöffnet.
- Schulen können sich dann für die Teilnahme am Programm im jeweils kommenden Schuljahr bewerben.
Weitere Informationen
Verordnung:
Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2016/791
Programmwebsite:
Programmwebsite des MLV
Verwaltung:
- Das Programm wird durch das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV) sowie das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) verwaltet.
Hinweise:
- Die Abgabe von Obst und Gemüse an die teilnehmenden Kinder muss kostenfrei erfolgen.
- Der Verzehr soll vormittags erfolgen. Bleiben Reste übrig, können diese in den offenen Ganztagsbereich gegeben werden. Eine Ergänzung der Mittagsverpflegung mit EU-Schulobst- und Gemüse ist nicht zulässig.
Letzte Aktualisierung: 21.12.2023
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Andrea Höber
Andrea Höber
Referatsleiterin und EU-Beauftragte
Referat Europa
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Kronprinzenstraße 6 45128 Essen