Schulprogramm Milch NRW

Auf einen Blick

Was wird gefördert:

Milchprodukte und Ernährungsbildung für Kinder in Kindertagesstätten, Grund- und Förderschulen.

Wer wird gefördert:

Kindertageseinrichtungen, Grund- oder Förderschulen mit Primarstufe, die regelmäßig Milchprodukte von zugelassenen Lieferbetrieben beziehen.  

Wie wird gefördert:

Zuschuss nach festgelegten Portionspauschalen, der direkt an den Lieferbetrieb ausbezahlt wird.

Beratung

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV)
Stadttor 1
40219 Düsseldorf

+49 (0) 211 3843 4918
Kontakt: MLV

Die Details

Ziele


Ziele:

  • Gesunde Pausenverpflegung für Kinder
  • Förderung von gesundem Ernährungsverhalten
  • Aufbau von Ernährungskompetenz


Struktur:

  • Das Schulprogramm Milch NRW ist Teil des EU-Schulprogramms für Obst, Gemüse und Milch in NRW.
  • Das EU-Schulprogramm NRW gliedert sich dabei in zwei Teile, den Programmteil Schulmilch und den Programmteil Schulobst und -gemüse.

Maßnahmen


Maßnahmen:

  • Folgende Produkte können über das Schulprogramm Milch gefördert werden: Trinkmilch, laktosefreie Trinkmilch, Biomilch als Vollmilch oder teilentrahmte Milch, Joghurt aus Vollmilch oder teilentrahmter Milch einschl. Biojoghurt
  • Die teilnehmende Schule oder Kindertagesstätte verpflichtet sich, ernährungspädagogische Begleitmaßnahmen durchzuführen.
  • Begleitende pädagogischen Maßnahmen wie Unterrichtseinheiten oder Bauernhofbesuche sollen den Kindern eine gesunde Ernährung, landwirtschaftliche Erzeugung und die Vielfalt landwirtschaftlicher Erzeugnisse nahebringen.

 

 

Förderung


Budget:

  • Gesamtbudget des EU-Schulprogramms NRW: 250 Mio. Euro
  • Davon entfallen 100 Mio. Euro auf den Programmteil Schulmilch

 


Förderung:

  • Milch und Milchprodukte können nur von Lieferbetrieben bezogen werden, die durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) zugelassenen sind.
  • Die Lieferbetriebe rechnen gelieferte Produkte direkt mit dem LANUV ab.
  • Gefördert werden zwei Portionen Milch oder Joghurt je Kind und Woche.
  • Eine Portion Milch entspricht 200 ml für Kita-Kinder sowie 200 oder 250 ml Milch für Schulkinder.
  • Eine Portion Joghurt entspricht immer 150 g, unabhängig von der Verpackungsgröße.
  • Daraus ergibt sich eine maximale Fördermenge von 400 ml (je Kita-Kind) bzw. 400 oder 500 ml Milch (je Schulkind) oder 300 g Joghurt je Kind und Woche.
  • Gefördert wird für jeweils ein Schuljahr. Eine wiederholte Antragstellung ist zulässig.

Antragsberechtigte


Antragsberechtigte:

  • Antragsberechtigt sind Kindertagesstätten sowie Grund- und Förderschulen mit Primarstufe.
  • Bei Förderschulen können auch Einsteigerklassen und die Jahrgangsstufen 5 und 6 teilnehmen.


Gebietskulisse:

  • Das Programm richtet sich an Einrichtungen in NRW.

Aktuelle Aufrufe


Programm:

  • Grundlage der Förderung ist die Richtlinie Schulprogramm NRW.
  • In der Richtlinie werden die Ziele und Fördermodalitäten festgelegt.

Website: Recht NRW


    Aktuelle Aufrufe:

    • Das Bewerbungsverfahren wird jährlich im Frühjahr geöffnet.
    • Einrichtungen können sich dann für die Teilnahme am Programm im jeweils kommenden Schuljahr bewerben.

    Website: MLV

      Weitere Informationen


      Verordnungen:

      Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2016/791

      Website: EU-Kommission

      Programmwebsite:

      Programmwebsite des MLV

      Website: MLV


      Verwaltung:

      • Das Programm wird durch das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV) sowie das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) verwaltet.

      Hinweise:

      • Die Abgabe von Milch und Milchprodukten an die teilnehmenden Kinder muss kostenfrei erfolgen.
      • Eine Abgabe der Produkte zusammen mit der Mittagsmahlzeit, z.B. als Nachtisch, die Verwendung der Produkte für die Zubereitung von Mahlzeiten wie z.B. Grießbrei oder das Vermischen von Trinkmilch mit gezuckerten Produkten wie z.B. Kakaopulver ist nicht zulässig.
      • Lieferungen in den NRW-Schulferien oder den Schließtagen der Kita sind nicht beihilfefähig.

      Letzte Aktualisierung: 21.12.2023

      Weitere Service-Angebote

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      Andrea Höber

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