Schulprogramm Milch NRW
Auf einen Blick
Was wird gefördert:
Milchprodukte und Ernährungsbildung für Kinder in Kindertagesstätten, Grund- und Förderschulen.
Wer wird gefördert:
Kindertageseinrichtungen, Grund- oder Förderschulen mit Primarstufe, die regelmäßig Milchprodukte von zugelassenen Lieferbetrieben beziehen.
Wie wird gefördert:
Zuschuss nach festgelegten Portionspauschalen, der direkt an den Lieferbetrieb ausbezahlt wird.
Beratung
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV)
Stadttor 1
40219 Düsseldorf
Die Details
Ziele
Ziele:
- Gesunde Pausenverpflegung für Kinder
- Förderung von gesundem Ernährungsverhalten
- Aufbau von Ernährungskompetenz
Struktur:
- Das Schulprogramm Milch NRW ist Teil des EU-Schulprogramms für Obst, Gemüse und Milch in NRW.
- Das EU-Schulprogramm NRW gliedert sich dabei in zwei Teile, den Programmteil Schulmilch und den Programmteil Schulobst und -gemüse.
Maßnahmen
Maßnahmen:
- Folgende Produkte können über das Schulprogramm Milch gefördert werden: Trinkmilch, laktosefreie Trinkmilch, Biomilch als Vollmilch oder teilentrahmte Milch, Joghurt aus Vollmilch oder teilentrahmter Milch einschl. Biojoghurt
- Die teilnehmende Schule oder Kindertagesstätte verpflichtet sich, ernährungspädagogische Begleitmaßnahmen durchzuführen.
- Begleitende pädagogischen Maßnahmen wie Unterrichtseinheiten oder Bauernhofbesuche sollen den Kindern eine gesunde Ernährung, landwirtschaftliche Erzeugung und die Vielfalt landwirtschaftlicher Erzeugnisse nahebringen.
Förderung
Budget:
- Gesamtbudget des EU-Schulprogramms NRW: 250 Mio. Euro
- Davon entfallen 100 Mio. Euro auf den Programmteil Schulmilch
Förderung:
- Milch und Milchprodukte können nur von Lieferbetrieben bezogen werden, die durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) zugelassenen sind.
- Die Lieferbetriebe rechnen gelieferte Produkte direkt mit dem LANUV ab.
- Gefördert werden zwei Portionen Milch oder Joghurt je Kind und Woche.
- Eine Portion Milch entspricht 200 ml für Kita-Kinder sowie 200 oder 250 ml Milch für Schulkinder.
- Eine Portion Joghurt entspricht immer 150 g, unabhängig von der Verpackungsgröße.
- Daraus ergibt sich eine maximale Fördermenge von 400 ml (je Kita-Kind) bzw. 400 oder 500 ml Milch (je Schulkind) oder 300 g Joghurt je Kind und Woche.
- Gefördert wird für jeweils ein Schuljahr. Eine wiederholte Antragstellung ist zulässig.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigte:
- Antragsberechtigt sind Kindertagesstätten sowie Grund- und Förderschulen mit Primarstufe.
- Bei Förderschulen können auch Einsteigerklassen und die Jahrgangsstufen 5 und 6 teilnehmen.
Gebietskulisse:
- Das Programm richtet sich an Einrichtungen in NRW.
Aktuelle Aufrufe
Programm:
- Grundlage der Förderung ist die Richtlinie Schulprogramm NRW.
- In der Richtlinie werden die Ziele und Fördermodalitäten festgelegt.
Aktuelle Aufrufe:
- Das Bewerbungsverfahren wird jährlich im Frühjahr geöffnet.
- Einrichtungen können sich dann für die Teilnahme am Programm im jeweils kommenden Schuljahr bewerben.
Weitere Informationen
Verordnungen:
Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2016/791
Programmwebsite:
Programmwebsite des MLV
Verwaltung:
- Das Programm wird durch das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV) sowie das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) verwaltet.
Hinweise:
- Die Abgabe von Milch und Milchprodukten an die teilnehmenden Kinder muss kostenfrei erfolgen.
- Eine Abgabe der Produkte zusammen mit der Mittagsmahlzeit, z.B. als Nachtisch, die Verwendung der Produkte für die Zubereitung von Mahlzeiten wie z.B. Grießbrei oder das Vermischen von Trinkmilch mit gezuckerten Produkten wie z.B. Kakaopulver ist nicht zulässig.
- Lieferungen in den NRW-Schulferien oder den Schließtagen der Kita sind nicht beihilfefähig.
Letzte Aktualisierung: 21.12.2023
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Andrea Höber
Andrea Höber
Referatsleiterin und EU-Beauftragte
Referat Europa
hoeber@rvr.ruhr
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Kronprinzenstraße 6 45128 Essen