LIFE
Auf einen Blick
Was wird gefördert:
In sich abgeschlossene Projekte mit konkreter Maßnahmenumsetzung und messbaren positiven Effekte für den Umwelt-, Klima- oder Naturschutz.
Wer wird gefördert:
Öffentliche und private Institutionen aus allen EU-Mitgliedstaaten, z.B. Kommunen, Kreise, Unternehmen, Vereine und Verbände (keine Privatpersonen)
Wie wird gefördert:
Es handelt sich um Zuschüsse. Die Ko-Finanzierung beträgt grundsätzlich 60%, im Teilprogramm „Naturschutz und Biodiversität“ bis zu 75%, im Teilprogramm „Energiewende“ bis zu 95%.
Beratung
Bundesweite Beratungsstelle für das LIFE-Programm
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
Die Details
Ziele
Allgemeine Ziele:
- Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und Ökosysteme, u.a. durch die Unterstützung des Natura-2000-Netzes
- Förderung des Übergangs hin zu einer nachhaltigen, kreislauforientierten, ressourcen- und energieeffizienten, auf erneuerbare Energien gestützten, klimaneutralen und klimaresilienten Wirtschaft
- Schutz, Wiederherstellung und Verbesserung der Qualität der Umwelt – einschließlich Luft, Wasser und Boden
Spezifische Ziele:
- Förderung innovativer Technologien, Methoden und Ansätze für die Verwirklichung der europäischen Umwelt- und Klimaziele.
- Förderung der Entwicklung, Überwachung und Umsetzung des EU-Rechts in den Bereichen Umwelt-, Klima- und Naturschutz
- Katalysatorfunktion für die großmaßstäbliche Anwendung erfolgreicher Lösungen in den Bereichen Umwelt-, Klima- und Naturschutz.
- Herstellung von Markt- und Regulierungsbedingungen für den Übergang hin zu sauberer Energie.
Struktur:
Programmbereich Umwelt
- Teilprogramm „Naturschutz und Biodiversität“
- Teilprogramm „Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität“
Programmbereich Klimapolitik
- Teilprogramm „Klimaschutz und Klimaanpassung“
- Teilprogramm „Energiewende“
Maßnahmen
Prioritäten im Teilprogramm „Naturschutz und Biodiversität“:
- Schutz von stark gefährdeten Arten
- Minderung von Auswirkungen invasiver gebietsfremder Arten
- Renaturierung degradierter Ökosysteme
- Verbesserung von natürlichen oder naturnahen Lebensräumen durch Erhaltungs- oder Wiederherstellungsmaßnahmen
- Entwicklung städtischer Gebiete oder Land- und Forstwirtschaft im Einklang mit Natur- und Artenschutz
Prioritäten im Teilprogramm „Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität“:
- Wandel zu einer nachhaltigen, zirkulären Wirtschaftsweise
- Innovationen zur Reduzierung des Ressourcenverbrauchs, im Wasser-, Luft-, Lärm-, Boden- und Chemikalienmanagement oder zur Entwicklung von Kreislaufsystemen
- Erstmalige Nutzung neuer Lösungen des technischen Umweltschutzes im Anwendungsmaßstab
- Schutz und Verbesserung der Qualität natürlicher Ressourcen
- Verbesserungen in der umweltrechtlichen Verwaltungspraxis, bei der Einhaltung von Umweltvorschriften und beim Umwelthandeln
Prioritäten im Teilprogramm „Klimaschutz und Klimaanpassung“:
- Reduktion von Treibhausgasemissionen, Funktionsfähigkeit des Emissionshandels, klimafreundliche Land- und Forstwirtschaft sowie Weiterentwicklung der Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien
- Umsetzung von Land- und Meeresbewirtschaftungspraktiken mit Emissionsminderungseffekten
- Umsetzung von Anpassungsstrategien, die Klimaresilienz unterstützen und auf extreme Wetterereignisse vorbereiten
- Anstoßen von Verhaltensänderungen, Bewusstseinsbildung und Kapazitätsaufbau im Klimabereich
- Unterstützung nachhaltiger Finanzaktivitäten
Prioritäten im Teilprogramm „Energiewende“:
- Aufbau eines nationalen, regionalen und lokalen politischen Rahmens zur Unterstützung der Energiewende
- Beschleunigung der Technologieeinführung, der Digitalisierung, neuer Dienstleistungen und Geschäftsmodelle sowie die Verbesserung der beruflichen Qualifikationen
- Aktivierung privater Finanzmittel für nachhaltige Energie
- Unterstützung der Entwicklung lokaler und regionaler Investitionsprojekte
- Einbindung der Bürgerinnen und Bürger, Unterstützung zur Selbstbestimmung
- Abbau von Marktbarrieren auf dem Weg zu einer energieeffizienten, klimaneutralen und widerstandsfähigen Wirtschaft
Förderung
Förderinstrumente:
- Standardaktionsprojekte (SAP) sind das Standardinstrument für Demonstrations- und Pilotprojekte in den Teilprogrammen Naturschutz und Biodiversität, Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität sowie Klimaschutz und Klimaanpassung
- Strategische integrierte Projekte (SIP) sind für ambitionierte, großräumige Vorhaben in den Teilprogrammen „Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität“ und „Klimaschutz und Klimaanpassung“ vorgesehen
- Strategische Naturschutzprojekte (SNAP) sind für ambitionierte, großräumige Vorhaben im Teilprogramm „Naturschutz und Biodiversität“ vorgesehen
- Projekte der technischen Hilfe (TA)
- Sonstige Maßnahmen, einschließlich Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen (CSA) und insbesondere themenspezifische Ausschreibungen im Teilprogramm Energiewende
Budget:
- Gesamtbudget: 5,4 Mrd. Euro (sechste Programmperiode 2021-2027)
Teilbudgets:
- Naturschutz und Biodiversität: 2,1 Mrd. Euro
- Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität: 1,3 Mrd. Euro
- Klimaschutz und Klimaanpassung: 0,9 Mrd. Euro
- Energiewende: 1 Mrd. Euro
Ko-Finanzierung:
- Die Ko-Finanzierungsrate beträgt grundsätzlich max. 60%.
- Für Projekte im Teilprogramm „Naturschutz und Biodiversität“ beträgt die Ko-Finanzierungsrate max. 75%.
- Die Ko-Finanzierungsrate für Betriebskostenzuschüsse beträgt 70%.
- Für Koordinierungsmaßnahmen im Teilprogramm Energiewende beträgt die Ko-Finanzierungsrate aktuell 95%.
- Die genauen Bestimmungen zu den Ko-Finanzierungsraten sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigte:
- Öffentliche und private Institutionen aus allen EU-Mitgliedstaaten, z.B. Kommunen, Kreise, Unternehmen, Hochschulen, Vereine und Verbände (keine Privatpersonen)
- Die genauen Bestimmungen zu den Antragsberechtigten sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.
Teilnahmeberechtigte Länder:
- EU-Mitgliedstaaten
- Assoziierte Drittstaaten
Projektpartner:
- Aufrufe im Teilprogramm „Energiewende“ setzen häufig ein Projektkonsortium voraus. Genaueres entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Aufruf.
- In den anderen Teilprogrammen können Anträge in der Regel von einem oder von mehreren Partnern gemeinsam eingereicht werden.
Aktuelle Aufrufe
Arbeitsprogramme:
- Grundlage aller Aufrufe sind die mehrjährigen Arbeitsprogramme. Diese werden von der EU-Kommission beschlossen.
- In den Arbeitsprogrammen werden die geplanten Aufrufe, Prioritäten und Mittel festgelegt.
Aktuelle Aufrufe:
- Aufrufe der EU-Kommission werden auf dem EU Funding & Tenders Portal veröffentlicht.
- Zur Antragstellung wird eine Registrierung im EU Funding & Tenders Portal benötigt.
- Antragstellende Institutionen benötigen eine mehrstellige Identifikationsnummer, den sogenannten „Participant Identification Code“ (kurz: PIC).
Gewährungskriterien (Auswahl):
- Projekte müssen einen erheblichen Beitrag zu den Zielen des LIFE-Programms leisten.
- Projekten mit der größten Umweltwirkung ist Vorrang zu gewähren.
- Projekten mit dem größten Potenzial, repliziert und übernommen zu werden, ist Vorrang zu gewähren.
- Projekte in Gebieten mit besonderer Schutzbedürftigkeit oder besonderen ökologischen Herausforderungen müssen besonders berücksichtigt werden.
Weitere Informationen
Verordnung:
Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2021/783
Programmwebsite:
Programmwebsite der bundesweiten Beratungsstelle (ZUG)
Programmwebsite der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)
Newsletter:
Newsletter der CINEA zum LIFE-Programm
Verwaltung:
Das LIFE-Programm wird von der Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA) verwaltet.
Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)
Chaussée de Wavre 910
B-1040 Brussels, Belgium
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hat die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH als nationale Beratungsstelle für das LIFE-Programm benannt. Die ZUG berät zum Programm und im Vorfeld der Antragstellung.
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
Die Beratung zum Teilprogramm Energiewende ist beim Projektträger in Jülich (PTJ) angesiedelt.
Projektträger Jülich
Fon: +49 (0) 246 61 61 89 55
Kontakt: PTJ
Letzte Aktualisierung: 25.11.2024
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Der RVR bilanziert die EU-Fördermittel für die Region, die Städte und Kreise.
EU-geförderte Projekte
Der RVR hält eine exemplarische Auswahl EU-geförderter Projekte vor.
Andrea Höber
Andrea Höber
Referatsleiterin und EU-Beauftragte
Referat Europa
hoeber@rvr.ruhr
+49 (0) 201 2069 6362
Kronprinzenstraße 6 45128 Essen