LIFE

Auf einen Blick

Was wird gefördert:

In sich abgeschlossene Projekte mit konkreter Maßnahmenumsetzung und messbaren positiven Effekte für den Umwelt-, Klima- oder Naturschutz.

Wer wird gefördert:

Öffentliche und private Institutionen aus allen EU-Mitgliedstaaten, z.B. Kommunen, Kreise, Unternehmen, Vereine und Verbände (keine Privatpersonen)

Wie wird gefördert:

Es handelt sich um Zuschüsse. Die Ko-Finanzierung beträgt grundsätzlich 60%, im Teilprogramm „Naturschutz und Biodiversität“ bis zu 75%, im Teilprogramm „Energiewende“ bis zu 95%. 

Beratung

Bundesweite Beratungsstelle für das LIFE-Programm
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn

+49 (0) 30 72618 0228
Kontakt: ZUG GGMBH

Die Details

Ziele


Allgemeine Ziele:

  • Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und Ökosysteme, u.a. durch die Unterstützung des Natura-2000-Netzes
  • Förderung des Übergangs hin zu einer nachhaltigen, kreislauforientierten, ressourcen- und energieeffizienten, auf erneuerbare Energien gestützten, klimaneutralen und klimaresilienten Wirtschaft
  • Schutz, Wiederherstellung und Verbesserung der Qualität der Umwelt – einschließlich Luft, Wasser und Boden

Spezifische Ziele:

  • Förderung innovativer Technologien, Methoden und Ansätze für die Verwirklichung der europäischen Umwelt- und Klimaziele.
  • Förderung der Entwicklung, Überwachung und Umsetzung des EU-Rechts in den Bereichen Umwelt-, Klima- und Naturschutz
  • Katalysatorfunktion für die großmaßstäbliche Anwendung erfolgreicher Lösungen in den Bereichen Umwelt-, Klima- und Naturschutz.
  • Herstellung von Markt- und Regulierungsbedingungen für den Übergang hin zu sauberer Energie.


Struktur:

Programmbereich Umwelt

  • Teilprogramm „Naturschutz und Biodiversität“
  • Teilprogramm „Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität“

Programmbereich Klimapolitik

  • Teilprogramm „Klimaschutz und Klimaanpassung“
  • Teilprogramm „Energiewende“

Maßnahmen


Prioritäten im Teilprogramm „Naturschutz und Biodiversität“:

  • Schutz von stark gefährdeten Arten
  • Minderung von Auswirkungen invasiver gebietsfremder Arten
  • Renaturierung degradierter Ökosysteme
  • Verbesserung von natürlichen oder naturnahen Lebensräumen durch Erhaltungs- oder Wiederherstellungsmaßnahmen
  • Entwicklung städtischer Gebiete oder Land- und Forst­wirtschaft im Einklang mit Natur- und Artenschutz

Prioritäten im Teilprogramm „Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität“:

  • Wandel zu einer nachhaltigen, zirkulären Wirtschaftsweise
  • Innovationen zur Reduzierung des Ressourcenverbrauchs, im Wasser-, Luft-, Lärm-, Boden- und Chemikalienmanage­ment oder zur Entwicklung von Kreislaufsystemen
  • Erstmalige Nutzung neuer Lösungen des technischen Umweltschutzes im Anwendungsmaßstab
  • Schutz und Verbesserung der Qualität natürlicher Ressourcen
  • Verbesserungen in der umweltrechtlichen Verwaltungspraxis, bei der Einhaltung von Umweltvorschriften und beim Umwelthandeln


Prioritäten im Teilprogramm „Klimaschutz und Klimaanpassung“:

  • Reduktion von Treibhausgasemissionen, Funktionsfähig­keit des Emissionshandels, klimafreundliche Land- und Forstwirtschaft sowie Weiterentwicklung der Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien
  • Umsetzung von Land- und Meeresbewirtschaftungspraktiken mit Emissionsminderungseffekten
  • Umsetzung von Anpassungsstrategien, die Klimaresilienz unterstützen und auf extreme Wetterereignisse vorbereiten
  • Anstoßen von Verhaltensänderungen, Bewusstseinsbildung und Kapazitätsaufbau im Klimabereich
  • Unterstützung nachhaltiger Finanzaktivitäten

Prioritäten im Teilprogramm „Energiewende“:

  • Aufbau eines nationalen, regionalen und lokalen politi­schen Rahmens zur Unterstützung der Energiewende
  • Beschleunigung der Technologieeinführung, der Digitalisierung, neuer Dienstleistungen und Geschäftsmodelle sowie die Verbesserung der beruflichen Qualifikationen
  • Aktivierung privater Finanzmittel für nachhaltige Energie
  • Unterstützung der Entwicklung lokaler und regionaler Investitionsprojekte
  • Einbindung der Bürgerinnen und Bürger, Unterstützung zur Selbstbestimmung
  • Abbau von Marktbarrieren auf dem Weg zu einer energieeffizienten, klimaneutralen und widerstandsfähigen Wirtschaft

Förderung


Förderinstrumente:

  • Standardaktionsprojekte (SAP) sind das Standardinstrument für Demonstrations- und Pilotprojekte in den Teilprogrammen Naturschutz und Biodiversität, Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität sowie Klimaschutz und Klimaanpassung
  • Strategische integrierte Projekte (SIP) sind für ambitionierte, großräumige Vorhaben in den Teilprogrammen „Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität“ und „Klimaschutz und Klimaanpassung“ vorgesehen
  • Strategische Naturschutzprojekte (SNAP) sind für ambitionierte, großräumige Vorhaben im Teilprogramm „Naturschutz und Biodiversität“ vorgesehen
  • Projekte der technischen Hilfe (TA)
  • Sonstige Maßnahmen, einschließlich Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen (CSA) und insbesondere themenspezifische Ausschreibungen im Teilprogramm Energiewende

Budget:

  • Gesamtbudget: 5,4 Mrd. Euro (sechste Programmperiode 2021-2027)

Teilbudgets:

  • Naturschutz und Biodiversität: 2,1 Mrd. Euro
  • Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität: 1,3 Mrd. Euro
  • Klimaschutz und Klimaanpassung: 0,9 Mrd. Euro
  • Energiewende: 1 Mrd. Euro


Ko-Finanzierung:

  • Die Ko-Finanzierungsrate beträgt grundsätzlich max. 60%.
  • Für Projekte im Teilprogramm „Naturschutz und Biodiversität“ beträgt die Ko-Finanzierungsrate max. 75%.
  • Die Ko-Finanzierungsrate für Betriebskostenzuschüsse beträgt 70%.
  • Für Koordinierungsmaßnahmen im Teilprogramm Energiewende beträgt die Ko-Finanzierungsrate aktuell 95%.
  • Die genauen Bestimmungen zu den Ko-Finanzierungsraten sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.

Antragsberechtigte


Antragsberechtigte:

  • Öffentliche und private Institutionen aus allen EU-Mitgliedstaaten, z.B. Kommunen, Kreise, Unternehmen, Hochschulen, Vereine und Verbände (keine Privatpersonen)
  • Die genauen Bestimmungen zu den Antragsberechtigten sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.


Teilnahmeberechtigte Länder:

  • EU-Mitgliedstaaten
  • Assoziierte Drittstaaten

Projektpartner:

  • Aufrufe im Teilprogramm „Energiewende“ setzen häufig ein Projektkonsortium voraus. Genaueres entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Aufruf.
  • In den anderen Teilprogrammen können Anträge in der Regel von einem oder von mehreren Partnern gemeinsam eingereicht werden.

Aktuelle Aufrufe


Arbeitsprogramme:

  • Grundlage aller Aufrufe sind die mehrjährigen Arbeitsprogramme. Diese werden von der EU-Kommission beschlossen.
  • In den Arbeitsprogrammen werden die geplanten Aufrufe, Prioritäten und Mittel festgelegt.

Website: EU-Kommission

Aktuelle Aufrufe:

  • Aufrufe der EU-Kommission werden auf dem EU Funding & Tenders Portal veröffentlicht.
  • Zur Antragstellung wird eine Registrierung im EU Funding & Tenders Portal benötigt.
  • Antragstellende Institutionen benötigen eine mehrstellige Identifikationsnummer, den sogenannten „Participant Identification Code“ (kurz: PIC).

Website: EU-Kommission


Gewährungskriterien (Auswahl):

  • Projekte müssen einen erheblichen Beitrag zu den Zielen des LIFE-Programms leisten.
  • Projekten mit der größten Umweltwirkung ist Vorrang zu gewähren.
  • Projekten mit dem größten Potenzial, repliziert und übernommen zu werden, ist Vorrang zu gewähren.
  • Projekte in Gebieten mit besonderer Schutzbedürftigkeit oder besonderen ökologischen Herausforderungen müssen besonders berücksichtigt werden.

 

 

Weitere Informationen


Verordnung:

Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2021/783

Website: EU-Kommission

Programmwebsite:

Programmwebsite der bundesweiten Beratungsstelle (ZUG)

Website: ZUG

Programmwebsite der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)

Website: CINEA

Newsletter:

Newsletter der CINEA zum LIFE-Programm

Website: CINEA


Verwaltung:

Das LIFE-Programm wird von der Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA) verwaltet.

Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)
Chaussée de Wavre 910
B-1040 Brussels, Belgium

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hat die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH als nationale Beratungsstelle für das LIFE-Programm benannt. Die ZUG berät zum Programm und im Vorfeld der Antragstellung. 

Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn

Die Beratung zum Teilprogramm Energiewende ist beim Projektträger in Jülich (PTJ) angesiedelt.

Projektträger Jülich
Fon: +49 (0) 246 61 61 89 55
Kontakt: PTJ

Letzte Aktualisierung: 25.11.2024

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Andrea Höber

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Referatsleiterin und EU-Beauftragte
Referat Europa

hoeber@rvr.ruhr
+49 (0) 201 2069 6362
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Christoph Sebald

Christoph Sebald

Referat Europa

sebald@rvr.ruhr
+49 (0) 201 2069 350
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