LEADER NRW

Auf einen Blick

Was wird gefördert:

Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums, auf Basis regionaler Entwicklungsstrategien.

Wer wird gefördert:

Natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie des öffentlichen Rechts in den ausgewählten LEADER-Regionen

Wie wird gefördert:

Projektförderung in Form von Zuschüssen mit bis zu 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei einer Höchstfördersumme von maximal 250.000,- € je Vorhaben

Beratung

Bewilligungsbehörden für die LEADER-Förderung sind die Dezernate 33 der jeweils zuständigen Bezirksregierung. Konkrete Projektideen können darüber hinaus an die LEADER-Regionalmanagements in der jeweiligen Region gerichtet werden.

Regierungsbezirk Arnsberg
Regierungsbezirk Detmold
Regierungsbezirk Düsseldorf
Regierungsbezirk Köln
Regierungsbezirk Münster

Die Details

Ziele


Allgemeine Ziele:

  • Sicherung und Weiterentwicklung ländlicher Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume


Struktur:

  • LEADER ist Teil des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und wird auf Basis des GAP-Strategieplans für die Bundesrepublik Deutschland in Verantwortung des Landes Nordrhein-Westfalen durch das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW umgesetzt.
  • Für die Förderperiode 2023-2027 hat das Land NRW 45 LEADER-Regionen im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens ausgewählt.
  • Grundlage für die LEADER-Förderung sind regionale Entwicklungsstrategien, die auf regionaler Ebene in einem bürgerschaftlichen Prozess erarbeitet wurden. Jede Region verfolgt dabei eigene regionsspezifische Ziele, die mit entsprechenden Handlungsfeldern hinterlegt sind.  
  • Zur Umsetzung ihrer Strategien stehen den einzelnen LEADER-Regionen über den Programmzeitraum Budgets zwischen 2,3 und 3,1 Mio. Euro zur Verfügung, die sieeigenverantwortlich verwalten.
  • Die Prozesssteuerung sowie die Auswahl konkreter Förderprojekte erfolgt in den Regionen durch ein regionales Gremium aus öffentlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren, der so genannten lokalen Aktionsgruppe (LAG).
  • Die LAG werden durch hauptamtliche Regionalmanagements unterstützt, die den Prozess sowie die Projektumsetzung begleiten und  zu Fördermöglichkeiten beraten.
  • Bewilligungsbehörden sind die örtlich zuständigen Bezirksregierungen.

Maßnahmen


Maßnahmen:

  • Vorhaben zur Umsetzung der regionalen Entwicklungsstrategie (RES)
  • Vorbereitung und Durchführung von Vorhaben der gebietsübergreifenden und transnationalen Zusammenarbeit Maßnahmen zur Strukturentwicklung ländlicher Räume

 

Alle Maßnahmen müssen dabei der Verwirklichung eines oder mehrerer Ziele des GAP-Strategieplans für die Bundesrepublik Deutschland dienen und mindestens einem der folgenden Bedarfe Rechnung tragen:

a) Förderung der ländlichen Entwicklung,

b) Schaffung qualifizierter Arbeitsplätze,

c) Sicherung oder Verbesserung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen,

d) Stärkung der Selbstorganisation bei der Förderung der lokalen Entwicklung der Regionen,

e) Identitätsstärkung, kulturelles und natürliches Erbe, Entwicklung von Dorf- und Ortskernen,

f) Unterstützung des Ehrenamtes und bürgerschaftlichen Engagements,

g) Gleichstellung aller Geschlechter und sozialen Gruppen,

h) Steigerung der kooperations-, Service- und Innovationskultur im Tourismus

i) Erleichterung von nichtlandwirtschaftlichen Existenzgründungen.

Förderung


Budget:

  • Den LEADER-Regionen stehen für die Förderperiode (2023-2027) regionale Bewirtschaftungsrahmen in Höhe von jeweils 2,3 bis 3,1 Mio. Euro für die Umsetzung von Projekten zur Verfügung.
  • Zusätzlich können LEADER-Regionen jährlich ein Regionalbudget von max. 180.000 Euro zur Förderung von Kleinprojekten beantragen.


Finanzierung:

  • Fördersatz: bis zu max. 70% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
  • Max. Fördersumme 250.000 Euro je Vorhaben

Finanzierung von Kleinprojekten aus dem Regionalbudget:

  • Fördersatz: bis zu max. 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
  • Fördersumme min. 2.000 und max. 20.000 Euro
  • Kleinprojekte müssen im Jahr der Beantragung umgesetzt werden.

Antragsberechtigte


Antragsberechtigte:

  • Grundsätzlich sowohl natürliche als auch juristische Personen, also z.B. Kommunen, Vereine, Initiativen, Unternehmen, Bildungs- und Kultureinrichtungen.


Gebietskulisse:

  • Förderfähig sind Projekte, die in einer der 45 LEADER-Regionen umgesetzt werden.

Website: Land NRW

 

Aktuelle Aufrufe


Programm:

  • Grundlage der LEADER-Förderung in NRW bildet die Richtlinie zur Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien nach LEADER.

Website: Land NRW


Aktuelle Aufrufe:

  • Projektanträge für das LEADER-Programm sind über die örtliche LAG an die zuständige Bezirksregierung zu richten.
  • Vor der Antragstellung ist mit dem Regionalmanagement Kontakt aufzunehmen.
  • Förderanträge für Kleinprojekte können nach öffentlichem Aufruf der jeweiligen LEADER-Region eingereicht werden. In der Regel gibt es jährliche Antragsfristen, die der Website einer LEADER-Region entnommen werden können.

Weitere Informationen


Rechtsgrundlage:

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL): GAP Strategieplan für Deutschland

Website: BMEL

Recht NRW: Richtlinie zur Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien nach LEADER

Website: Recht NRW

Recht NRW: Richtlinie zur Förderung der Strukturentwicklung des ländlichen Raums

Website: Recht NRW

Programmwebsite:

Programmwebsite des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV)

Website: MLV


Newsletter:

  • Newsletter können über die Websites der LEADER-Regionen abonniert werden.
  • Einen guten Einstieg in das Thema LEADER bietet auch die Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume (DVS).

Website: DVS

Verwaltung: 

Die Verwaltung von LEADER erfolgt in NRW durch die Bezirksregierungen.

Website: BR Arnsberg
Website: BR Detmold
Website: BR Düsseldorf
Website: BR Köln
Website: BR Münster

Letzte Aktualisierung: 26.02.2025

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