JTF NRW (ESF)

Auf einen Blick

Was wird gefördert:

Matching von Auszubildenden, neue Ausbildungszentren, Anpassung der KMU und der Beschäftigten an den Wandel, aufsuchende Berufsberatung für Schwerpunktzielgruppen.

Wer wird gefördert:

Grundsätzlich alle natürlichen und juristischen Personen, soweit im jeweiligen Programmteil keine anderen Regelungen gelten.

Wie wird gefördert:

Zuschuss. EU-Kofinanzierung 50%.

Beratung

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS)

Das MAGS hat mehrere Stellen mit der Umsetzung und Beratung zum Programm beauftragt. 

Website: MAGS

Die Details

Ziele


Ziel des JTF in NRW:

  • Regionen und Menschen in die Lage versetzen, die sozialen, beschäftigungsspezifischen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen der EU-Klimaziele für 2030 und des Übergangs hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft der Union bis 2050 zu bewältigen


Struktur:

  • Der Just Transition Fund (JTF) wird in NRW über zwei Programme umgesetzt, die von zwei unterschiedlichen Ministerien verwaltet werden.
  • Der hier vorgestellte Teil wird im „ESF/JTF-Programm 2021-2027 NRW“ umgesetzt.
  • Der andere Teil wird im „EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027“ umgesetzt.
  • In NRW fallen nur das Rheinische Revier und Teile des nördlichen Ruhrgebiets unter die Gebietskulisse des JTF.
  • Für die zwei Gebietskulissen wurden territoriale Übergangspläne (TJTP) erstellt. Alle Vorhaben im JTF müssen einen Beitrag zu den Zielen der TJTP leisten.

Maßnahmen


Geplante Maßnahmen:

  • Changescout
  • Lernwerkstätte
  • Beteiligungsorientierte Beratung
  • Transformations-Bildungsbudget
  • Arbeitsmarkt Drehscheibe
  • Weiterentwickelte oder neue zukunftsgewandte Weiterqualifizierungs-/ Bildungsansätze
  • Aufsuchende Beratung
  • Berufliche Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Verbindung beruflicher und akademischer Bildung sowie Matching von Auszubildenden
  • Beratungsbüro Arbeit

Förderung


Budget:

  • Das EU-weite Gesamtbudget des JTF beträgt rd. 17,5 Mrd. Euro.
  • Davon entfallen rd. 680 Mio. Euro auf den JTF in NRW.
  • Davon entfallen wiederum 120 Mio. Euro auf den Programmteil des JTF, der im ESF Plus/JTF Programm 2021-2027 NRW programmiert wird.
  • Die EU-Mittel werden von der Landesregierung durch eine Ko-Finanzierung aufgestockt.
  • Das Gesamtvolumen des JTF NRW inkl. EU-Förderung, Ko-Finanzierung des Landes und Eigenanteilen der Fördernehmer beträgt rd. 1,34 Mrd. Euro.


Ko-Finanzierung:

  • Für NRW beträgt die EU-Kofinanzierung max. 50%.
  • Der Beitrag des Landes kann je nach Programm, Aufruf und Fördernehmerin oder Fördernehmer variieren. 

Antragsberechtigte


Antragsberechtigte:

  • Grundsätzlich alle natürlichen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften, soweit im Programmteil keine anderen Regelungen getroffen sind.
  • Die genauen Bestimmungen zu den Antragsberechtigten sind den jeweiligen Förderrichtlinien und –Aufrufen zu entnehmen.


Gebietskulisse:

  • In NRW beschränkt sich der JTF auf zwei Programmgebiete
  • Im Rheinischen Revier: die StädteRegion Aachen, die Stadt Mönchengladbach, die Kreise Düren und Heinsberg, der Rhein-Erft-Kreis und der Rhein-Kreis Neuss
  • Im nördlichen Ruhrgebiet: die Städte Bottrop, Dorsten, Gladbeck und Marl

Aktuelle Aufrufe


Programm:

  • Grundlage aller Aufrufe ist das ESF Plus/JTF Programm 2021-2027 NRW. 
  • Im ESF Plus/JTF Programm 2021-2027 NRW und den Territorialen Plänen für einen gerechten Übergang (TPJT) werden die geplanten Förderschwerpunkte und -mittel festgelegt.

Website: MAGS


Aktuelle Aufrufe:

  • Förderaufrufe und Richtlinien werden auf der Programmwebsite des MAGS veröffentlicht.
  • Förderanträge werden über die zuständige Bezirksregierung gestellt.

Website: MAGS

Weitere Informationen


Verordnungen:

Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2021/1060

Website: EU-Kommission

Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2021/1056

Website: EU-Kommission

Newsletter:

Newsletter und Programmwebsite der ESF-Verwaltungsbehörde

Website: MAGS


Verwaltung:

  • Die ESF-Verwaltungsbehörde ist im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) angesiedelt. Die ESF-Verwaltungsbehörde koordiniert die Erarbeitung und Umsetzung des ESF/JTF Programms NRW 2021-2027. 
  • Die Bewilligung von Projekten ist auf die Dezernate 34 der zuständigen Bezirksregierungen des Landes übertragen worden. Für das nördliche Ruhrgebiet ist die Bezirksregierung Münster zuständig. 
  • Die Umsetzung der Vorhaben vor Ort wird durch Regionalagenturen unterstützt. Diese informieren zu den Förderangeboten und beraten bei der Antragstellung. 
  • Zusätzlich informiert die landeseigene Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B.) zu den Förderangeboten im Rahmen des ESF/JTF Programms NRW 2021-2027. 

 

Letzte Aktualisierung: 13.01.2023

Weitere Service-Angebote

EUROPA INFOS RUHR

Der RVR informiert zu Aufrufen und Beteiligungsmöglichkeiten in der EU.

Mehr dazu

FÖRDERMITTELBILANZIERUNG

Der RVR bilanziert die EU-Fördermittel für die Region, die Städte und Kreise.

Mehr dazu

ANSPRECHPERSONEN

Der RVR weist Ansprechpersonen für Europa und Städtepartnerschaften aus.

Mehr dazu

EU-geförderte Projekte

Der RVR hält eine exemplarische Auswahl EU-geförderter Projekte vor.

mehr dazu

Andrea Höber

Andrea Höber

Referatsleiterin und EU-Beauftragte
Europäische und regionale Netzwerke Ruhr

hoeber@rvr.ruhr
+49 (0) 201 2069 6362
Kronprinzenstraße 6 45128 Essen

Christoph Sebald

Christoph Sebald

Europäische und regionale Netzwerke Ruhr

sebald@rvr.ruhr
+49 (0) 201 2069 350
Kronprinzenstraße 6 45128 Essen