JTF NRW (ESF)
Auf einen Blick
Was wird gefördert:
Matching von Auszubildenden, neue Ausbildungszentren, Anpassung der KMU und der Beschäftigten an den Wandel, aufsuchende Berufsberatung für Schwerpunktzielgruppen.
Wer wird gefördert:
Grundsätzlich alle natürlichen und juristischen Personen, soweit im jeweiligen Programmteil keine anderen Regelungen gelten.
Wie wird gefördert:
Zuschuss. EU-Kofinanzierung 50%.
Beratung
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS)
Das MAGS hat mehrere Stellen mit der Umsetzung und Beratung zum Programm beauftragt.
Die Details
Ziele
Ziel des JTF in NRW:
- Regionen und Menschen in die Lage versetzen, die sozialen, beschäftigungsspezifischen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen der EU-Klimaziele für 2030 und des Übergangs hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft der Union bis 2050 zu bewältigen
Struktur:
- Der Just Transition Fund (JTF) wird in NRW über zwei Programme umgesetzt, die von zwei unterschiedlichen Ministerien verwaltet werden.
- Der hier vorgestellte Teil wird im „ESF/JTF-Programm 2021-2027 NRW“ umgesetzt.
- Der andere Teil wird im „EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027“ umgesetzt.
- In NRW fallen nur das Rheinische Revier und Teile des nördlichen Ruhrgebiets unter die Gebietskulisse des JTF.
- Für die zwei Gebietskulissen wurden territoriale Übergangspläne (TJTP) erstellt. Alle Vorhaben im JTF müssen einen Beitrag zu den Zielen der TJTP leisten.
Maßnahmen
Geplante Maßnahmen:
- Changescout
- Lernwerkstätte
- Beteiligungsorientierte Beratung
- Transformations-Bildungsbudget
- Arbeitsmarkt Drehscheibe
- Weiterentwickelte oder neue zukunftsgewandte Weiterqualifizierungs-/ Bildungsansätze
- Aufsuchende Beratung
- Berufliche Bildung für nachhaltige Entwicklung
- Verbindung beruflicher und akademischer Bildung sowie Matching von Auszubildenden
- Beratungsbüro Arbeit
Förderung
Budget:
- Das EU-weite Gesamtbudget des JTF beträgt rd. 17,5 Mrd. Euro.
- Davon entfallen rd. 680 Mio. Euro auf den JTF in NRW.
- Davon entfallen wiederum 120 Mio. Euro auf den Programmteil des JTF, der im ESF Plus/JTF Programm 2021-2027 NRW programmiert wird.
- Die EU-Mittel werden von der Landesregierung durch eine Ko-Finanzierung aufgestockt.
- Das Gesamtvolumen des JTF NRW inkl. EU-Förderung, Ko-Finanzierung des Landes und Eigenanteilen der Fördernehmer beträgt rd. 1,34 Mrd. Euro.
Ko-Finanzierung:
- Für NRW beträgt die EU-Kofinanzierung max. 50%.
- Der Beitrag des Landes kann je nach Programm, Aufruf und Fördernehmerin oder Fördernehmer variieren.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigte:
- Grundsätzlich alle natürlichen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften, soweit im Programmteil keine anderen Regelungen getroffen sind.
- Die genauen Bestimmungen zu den Antragsberechtigten sind den jeweiligen Förderrichtlinien und –Aufrufen zu entnehmen.
Gebietskulisse:
- In NRW beschränkt sich der JTF auf zwei Programmgebiete
- Im Rheinischen Revier: die StädteRegion Aachen, die Stadt Mönchengladbach, die Kreise Düren und Heinsberg, der Rhein-Erft-Kreis und der Rhein-Kreis Neuss
- Im nördlichen Ruhrgebiet: die Städte Bottrop, Dorsten, Gladbeck und Marl
Aktuelle Aufrufe
Programm:
- Grundlage aller Aufrufe ist das ESF Plus/JTF Programm 2021-2027 NRW.
- Im ESF Plus/JTF Programm 2021-2027 NRW und den Territorialen Plänen für einen gerechten Übergang (TPJT) werden die geplanten Förderschwerpunkte und -mittel festgelegt.
Aktuelle Aufrufe:
- Förderaufrufe und Richtlinien werden auf der Programmwebsite des MAGS veröffentlicht.
- Förderanträge werden über die zuständige Bezirksregierung gestellt.
Weitere Informationen
Verordnungen:
Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2021/1060
Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2021/1056
Newsletter:
Newsletter und Programmwebsite der ESF-Verwaltungsbehörde
Verwaltung:
- Die ESF-Verwaltungsbehörde ist im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) angesiedelt. Die ESF-Verwaltungsbehörde koordiniert die Erarbeitung und Umsetzung des ESF/JTF Programms NRW 2021-2027.
- Die Bewilligung von Projekten ist auf die Dezernate 34 der zuständigen Bezirksregierungen des Landes übertragen worden. Für das nördliche Ruhrgebiet ist die Bezirksregierung Münster zuständig.
- Die Umsetzung der Vorhaben vor Ort wird durch Regionalagenturen unterstützt. Diese informieren zu den Förderangeboten und beraten bei der Antragstellung.
- Zusätzlich informiert die landeseigene Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B.) zu den Förderangeboten im Rahmen des ESF/JTF Programms NRW 2021-2027.
Letzte Aktualisierung: 13.01.2023
Weitere Service-Angebote
FÖRDERMITTELBILANZIERUNG
Der RVR bilanziert die EU-Fördermittel für die Region, die Städte und Kreise.
EU-geförderte Projekte
Der RVR hält eine exemplarische Auswahl EU-geförderter Projekte vor.
Andrea Höber
Andrea Höber
Referatsleiterin und EU-Beauftragte
Referat Europa
hoeber@rvr.ruhr
+49 (0) 201 2069 6362
Kronprinzenstraße 6 45128 Essen