Interreg C: URBACT

Auf einen Blick

Was wird gefördert:

Interregionale Zusammenarbeit zur Stärkung der nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklung.

Wer wird gefördert:

Insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen sowie kommunale Behörden wie Stadtbezirke und Metropolregionen.

Wie wird gefördert:

Zuschuss. Ko-Finanzierung für Aktionsplanungsnetzwerke max. 65%. Üblicherweise werden Projektpartner benötigt.

Beratung

Deutscher Verband e.V. (DV)
Littenstraße 10
10179 Berlin

+49 (0) 30 2061 325 92
Kontakt: DV

Die Details

Ziele


Ziel Interreg C: URBACT

  • Unterstützung der interregionalen Zusammenarbeit zur Stärkung der nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklung, einschließlich Verbindungen zwischen städtischen und ländlichen Räumen


Struktur:

  • Das Programm Interreg gliedert sich in vier Programmbereiche
  • Interreg A: grenzüberschreitende Zusammenarbeit
  • Interreg B: transnationale Zusammenarbeit
  • Interreg C: interregionale Zusammenarbeit (Interreg Europe, Urbact, ESPON, Interact)
  • Interreg D: Zusammenarbeit der Gebiete in äußerster Randlage (trifft für Deutschland nicht zu)

Maßnahmen


Netzwerke:

  • Aktionsplanungsnetzwerke (APN): Städte erarbeiten integrierte Aktionspläne (IAP) und tauschen sich dazu aus, erfordert 8-10 Projektpartner, max. Förderhöhe pro Netzwerk 850.000 Euro, max. Projektdauer 31 Monate
  • Transfernetzwerke: Transfer und Upscaling eines erfolgreichen städtischen Praxisbeispiels auf die anderen Netzwerkpartner, max. Förderhöhe 750.000 Euro, max. Projektdauer 30 Monate
  • Innovationstransfer-Mechanismus: Erarbeiten von Investitionsplänen, um Maßnahmen umzusetzen, die unter dem Förderprogramm „Urban Innovative Actions“ in der Förderperiode 2014-2020 oder der „European Urban Initiative“ in der Förderperiode 2021-2027 erarbeitet wurden. Max. Förderhöhe 500.000 Euro, max. Projektdauer 24 Monate

Instrumente zum Aufbau von Kapazitäten:

  • URBACT-Universitäten
  • europäische und nationale Fortbildungskurse
  • Sammlung von Methodenwissen auf der Website


Themenfelder:

  • Nachhaltige und integrierte Stadtentwicklung, einschließlich einer besseren Verbindung städtisch und ländlich geprägter Räume
  • Energiewende, grüne und blaue Infrastruktur, Kreislaufwirtschaft, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel
  • Nachhaltige Mobilität in Städten
  • Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte
  • Innovative und intelligente wirtschaftliche Entwicklung, Digitalisierung

Querschnittsziele:

  • Klimaschutz
  • Gendergerechtigkeit
  • Digitalisierung

 

 

Förderung


Budget:

  • Das Gesamtbudget des Interreg-Programms beträgt 8,05 Mrd. Euro.

Teilbudgets:

  • Davon entfallen auf Interreg C: 557 Mio. Euro (6,1%).
  • Dem Teilprogramm Interreg C: Urbact sind davon wiederum 85 Mio. Euro zugewiesen.


Ko-Finanzierung:

  • Die EU-Kofinanzierung für Aktionsplanungsnetzwerke beträgt für Akteure aus der Metropole Ruhr max. 65%.
  • Die Fördermodalitäten für die Transfernetzwerke sind noch nicht bekannt.
  • Die genauen Fördermodalitäten werden in den jeweiligen Aufrufen festgelegt.

Förderfähige Kosten:

  • Personalkosten
  • Büro und Verwaltung
  • Reise und Unterbringung
  • Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen
  • Ausrüstung

Antragsberechtigte


Antragsberechtigte:

  • Kommunen aller Größen, kommunale Unternehmen sowie kommunale Behörden wie Stadtbezirke und Metropolregionen.
  • In begrenztem Umfang sind auch Landes- und Bundesbehörden sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen antragsberechtigt.

Teilnahmeberechtigte Länder:

  • EU-Mitgliedstaaten
  • Assoziierte Drittstaaten


Projektpartner: 

  • In aller Regel werden Projektpartner benötigt.
  • Die genauen Anforderungen werden in den jeweiligen Aufrufen festgelegt.

Aktuelle Aufrufe


Programm:

  • Grundlage der einzelnen Aufrufe ist das Kooperationsprogramm 2021-2027. Das Programm gilt für die gesamte Förderperiode.
  • Im Kooperationsprogramm werden die geplanten Ziele, Prioritäten und Mittel festgelegt.

Website: Urbact


Aktuelle Aufrufe:

  • Aktuelle Aufrufe werden auf der Programmwebsite veröffentlicht.
  • Anträge müssen online über das System Synergie-CTE eingereicht werden.
  • Antragssprache ist Englisch.

Website: URBACT

Weitere Informationen


Verordnung:

Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2021/1059

Website: EU-Kommission

Eur-Lex Datenbank: Durchführungsbeschluss (EU) 2022/74 zur Budgetverteilung

Website: EU-Kommission

Eur-Lex Datenbank: Durchführungsbeschluss (EU) 2022/75 zu den Interreg-Programmgebieten

Website: EU-Kommission

Programmwebsite:

Programmwebsite der Verwaltungsbehörde

Website: URBACT

Newsletter:

Programmwebsite und Newsletter des URBACT-Sekretariats

Website: URBACT


Verwaltung:

Interreg C: URBACT wird von der Verwaltungsbehörde (Französische Nationale Agentur für Territoriale Kohäsion) und vom URBACT-Sekretariat verwaltet. Die Verwaltung orientiert sich an den Richtlinien und Entscheidungen des Monitoring-Committees (Entscheidungsgremium zusammengesetzt aus Vertretern der Mitglied- und Partnerstaaten, Europäischer Kommission, Ausschuss der Regionen, Rat der Gemeinden und Regionen Europas).

URBACT-Sekretariat
20 Avenue de Ségur
75007 Paris
Frankreich

Das Programmsekretariat wird durch ein Netzwerk von Nationalen URBACT-Kontaktpunkten unterstützt. Für Deutschland ist der Deutsche Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. zuständig.

Letzte Aktualisierung: 31.01.2023

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Referatsleiterin und EU-Beauftragte
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Christoph Sebald

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