Interreg C: URBACT
Auf einen Blick
Was wird gefördert:
Interregionale Zusammenarbeit zur Stärkung der nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklung.
Wer wird gefördert:
Insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen sowie kommunale Behörden wie Stadtbezirke und Metropolregionen.
Wie wird gefördert:
Zuschuss. Ko-Finanzierung für Netzwerkpartner max. 65% (stärker entwickelte Regionen – trifft auf die meisten deutschen Regionen zu) bzw. 70% (Übergangsregionen, trifft auf einige deutsche Regionen zu). Üblicherweise werden Projektpartner benötigt.
Zudem wird pro Netzwerk ein sog. Lead-Experte direkt vom Programm gefördert, der alle Netzwerkpartner während der Laufzeit inhaltlich und strukturell unterstützt.
Beratung
Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. (DV)
Littenstraße 10
10179 Berlin
Die Details
Ziele
Ziel Interreg C: URBACT
- Unterstützung der interregionalen Zusammenarbeit zur Stärkung der nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklung, einschließlich Verbindungen zwischen städtischen und ländlichen Räumen
Struktur:
- Das Programm Interreg gliedert sich in vier Programmbereiche
- Interreg A: grenzüberschreitende Zusammenarbeit
- Interreg B: transnationale Zusammenarbeit
- Interreg C: interregionale Zusammenarbeit (Interreg Europe, URBACT, ESPON, Interact)
Maßnahmen
Netzwerke:
- Aktionsplanungsnetzwerke (APN): Städte erarbeiten integrierte Aktionspläne (IAP – Integrated Action Plans) und tauschen sich dazu aus, erfordert 8-10 Projektpartner, max. Förderhöhe pro Netzwerk ca. 850.000 Euro plus Expertenunterstützung, max. Projektdauer 31 Monate
- Transfernetzwerke: Transfer und Upscaling eines erfolgreichen städtischen Praxisbeispiels auf die anderen Netzwerkpartner, max. Förderhöhe ca. 750.000 Euro plus Expertenunterstützung, max. Projektdauer 30 Monate
- Innovationstransfer-Mechanismus: Erarbeiten von Investitionsplänen, um Maßnahmen umzusetzen, die unter dem Förderprogramm „Urban Innovative Actions“ in der Förderperiode 2014-2020 oder der „European Urban Initiative“ in der Förderperiode 2021-2027 erarbeitet wurden. Erfordert 5-7 Projektpartner. Max. Förderhöhe ca. 550.000 Euro plus Expertenunterstützung, max. Projektdauer 24 Monate
Instrumente zum Aufbau von Kapazitäten:
- URBACT-Sommer-Universitäten und „City Festivals“
- europäische und nationale Fortbildungskurse
- Sammlung von Methodenwissen auf der Website
Themenfelder:
- Alle Bereiche der integrierten Stadtentwicklung sind förderfähig.
Querschnittsziele:
- Klimaschutz
- Gendergerechtigkeit
- Digitalisierung
Förderung
Budget:
- Das Gesamtbudget des Interreg-Programms beträgt 8,05 Mrd. Euro.
Teilbudgets:
- Davon entfallen auf Interreg C: 557 Mio. Euro (6,1%).
- Dem Teilprogramm Interreg C: URBACT sind davon wiederum 85 Mio. Euro EFRE-Mittel zugewiesen. Hinzukommen etwa 15 Millionen Euro der Mitglied- und Partnerstaaten. Damit stehen dem Programm in der aktuellen Förderperiode rund 100 Millionen Euro zur Verfügung.
Ko-Finanzierung:
- Die EU-Kofinanzierung für Aktionsplanungsnetzwerke beträgt für Akteure aus der Metropole Ruhr max. 65%.
- Die Fördermodalitäten für die Aktionsplanungsnetzwerke sind noch nicht bekannt.
- Die genauen Fördermodalitäten werden in den jeweiligen Aufrufen festgelegt.
Förderfähige Kosten:
- Personalkosten
- Büro und Verwaltung
- Reise und Unterbringung
- Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen
- Ausrüstung
Antragsberechtigte
Antragsberechtigte:
- Kommunen aller Größen, kommunale Unternehmen sowie kommunale Behörden wie Stadtbezirke und Metropolregionen.
- In begrenztem Umfang sind auch Landes- und Bundesbehörden sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen antragsberechtigt.
Teilnahmeberechtigte Länder:
- EU-Mitgliedstaaten
- EU-Partnerstaaten (Norwegen und die Schweiz)
- EU-Beitrittskandidaten (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien)
- Städte aus der Ukraine und der Republik Moldau können als assoziierte Partner teilnehmen.
Projektpartner:
- In aller Regel werden Projektpartner benötigt, pro Netzwerk gibt es eine Leadpartner-Stadt
- Die genauen Anforderungen werden in den jeweiligen Aufrufen festgelegt.
- Es ist eine geografische Balance zwischen Partnern aus schwächer entwickelten Regionen, Übergangsregionen und stärker entwickelten Regionen in den Netzwerken einzuhalten. Die genauen Verhältnisse werden im jeweiligen Aufruf festgelegt.
Aktuelle Aufrufe
Programm:
- Grundlage der einzelnen Aufrufe ist das Kooperationsprogramm 2021-2027. Das Programm gilt für die gesamte Förderperiode.
- Im Kooperationsprogramm werden die geplanten Ziele, Prioritäten und Mittel festgelegt.
Aktuelle Aufrufe:
- Aktuelle Aufrufe werden auf der Programmwebsite veröffentlicht. Normalerweise gibt es einen Call pro Jahr.
- Anträge müssen online über das System Synergie-CTE eingereicht werden.
- Antragssprache ist Englisch.
Weitere Informationen
Verordnung:
Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2021/1059
Eur-Lex Datenbank: Durchführungsbeschluss (EU) 2022/74 zur Budgetverteilung
Eur-Lex Datenbank: Durchführungsbeschluss (EU) 2022/75 zu den Interreg-Programmgebieten
Programmwebsite:
Website: URBACT-Sekretariat
Website: URBACT Deutsche Unterseite
Newsletter:
Englischer Newsletter des Urbact-Sekretariats
Deutscher Newsletter des Nationalen Kontaktstelle
Verwaltung:
Interreg C: URBACT wird von der Verwaltungsbehörde (Französische Nationale Agentur für Territoriale Kohäsion) und vom URBACT-Sekretariat verwaltet. Die Verwaltung orientiert sich an den Richtlinien und Entscheidungen des Monitoring-Committees (Entscheidungsgremium zusammengesetzt aus Vertretern der Mitglied- und Partnerstaaten, Europäischer Kommission, Ausschuss der Regionen, Rat der Gemeinden und Regionen Europas).
URBACT-Sekretariat
20 Avenue de Ségur
75007 Paris
Frankreich
Das Programmsekretariat wird durch ein Netzwerk von Nationalen URBACT-Kontaktstellen unterstützt. Für Deutschland ist der Deutsche Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. zuständig.
Letzte Aktualisierung: 05.02.2026
Weitere Service-Angebote
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Der RVR bilanziert die EU-Fördermittel für die Region, die Städte und Kreise.
EU-geförderte Projekte
Der RVR hält eine exemplarische Auswahl EU-geförderter Projekte vor.
Andrea Höber
Andrea Höber
Referatsleiterin und EU-Beauftragte
Referat Europa
hoeber@rvr.ruhr
+49 201 2069 6362
Kronprinzenstraße 6 45128 Essen