Interreg C: URBACT
Auf einen Blick
Was wird gefördert:
Interregionale Zusammenarbeit zur Stärkung der nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklung.
Wer wird gefördert:
Insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen sowie kommunale Behörden wie Stadtbezirke und Metropolregionen.
Wie wird gefördert:
Zuschuss. Ko-Finanzierung für Netzwerkpartner max. 65% (stärker entwickelte Regionen – trifft auf die meisten deutschen Regionen zu) bzw. 70% (Übergangsregionen, trifft auf einige deutsche Regionen zu). Üblicherweise werden Projektpartner benötigt.
Zudem wird pro Netzwerk ein sog. Lead-Experte direkt vom Programm gefördert, der alle Netzwerkpartner während der Laufzeit inhaltlich und strukturell unterstützt (finanziert werden 140 Expertise-Tage, das entspricht 105.500 Euro).
Beratung
Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. (DV)
Littenstraße 10
10179 Berlin
Die Details
Ziele
Ziel Interreg C: URBACT
- Unterstützung der interregionalen Zusammenarbeit zur Stärkung der nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklung, einschließlich Verbindungen zwischen städtischen und ländlichen Räumen
Struktur:
- Das Programm Interreg gliedert sich in vier Programmbereiche
- Interreg A: grenzüberschreitende Zusammenarbeit
- Interreg B: transnationale Zusammenarbeit
- Interreg C: interregionale Zusammenarbeit (Interreg Europe, URBACT, ESPON, Interact)
Maßnahmen
Netzwerke:
- Aktionsplanungsnetzwerke (APN): Städte erarbeiten integrierte Aktionspläne (IAP – Integrated Action Plans) und tauschen sich dazu aus, erfordert 8-10 Projektpartner, max. Förderhöhe pro Netzwerk 850.000 Euro plus Expertenunterstützung, max. Projektdauer 31 Monate
- Transfernetzwerke: Transfer und Upscaling eines erfolgreichen städtischen Praxisbeispiels auf die anderen Netzwerkpartner, max. Förderhöhe 750.000 Euro plus Expertenunterstützung, max. Projektdauer 30 Monate
- Innovationstransfer-Mechanismus: Erarbeiten von Investitionsplänen, um Maßnahmen umzusetzen, die unter dem Förderprogramm „Urban Innovative Actions“ in der Förderperiode 2014-2020 oder der „European Urban Initiative“ in der Förderperiode 2021-2027 erarbeitet wurden. Max. Förderhöhe 500.000 Euro plus Expertenunterstützung, max. Projektdauer 24
Instrumente zum Aufbau von Kapazitäten:
- URBACT-Sommer-Universitäten
- europäische und nationale Fortbildungskurse
- Sammlung von Methodenwissen auf der Website
Themenfelder:
- Alle Bereiche der integrierten Stadtentwicklung sind förderfähig.
Querschnittsziele:
- Klimaschutz
- Gendergerechtigkeit
- Digitalisierung
Förderung
Budget:
- Das Gesamtbudget des Interreg-Programms beträgt 8,05 Mrd. Euro.
Teilbudgets:
- Davon entfallen auf Interreg C: 557 Mio. Euro (6,1%).
- Dem Teilprogramm Interreg C: URBACT sind davon wiederum 85 Mio. Euro EFRE-Mittel zugewiesen. Hinzukommen etwa 15 Millionen Euro der Mitglied- und Partnerstaaten. Damit stehen dem Programm in der aktuellen Förderperiode rund 100 Millionen Euro zur Verfügung.
Ko-Finanzierung:
- Die EU-Kofinanzierung für Aktionsplanungsnetzwerke beträgt für Akteure aus der Metropole Ruhr max. 65%.
- Die Fördermodalitäten für die Transfernetzwerke sind noch nicht bekannt.
- Die genauen Fördermodalitäten werden in den jeweiligen Aufrufen festgelegt.
Förderfähige Kosten:
- Personalkosten
- Büro und Verwaltung
- Reise und Unterbringung
- Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen
- Ausrüstung
Antragsberechtigte
Antragsberechtigte:
- Kommunen aller Größen, kommunale Unternehmen sowie kommunale Behörden wie Stadtbezirke und Metropolregionen.
- In begrenztem Umfang sind auch Landes- und Bundesbehörden sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen antragsberechtigt.
Teilnahmeberechtigte Länder:
- EU-Mitgliedstaaten
- EU-Partnerstaaten (Norwegen und die Schweiz)
- EU-Beitrittskandidaten (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien)
- Städte aus der Ukraine und der Republik Moldau können als assoziierte Partner teilnehmen.
Projektpartner:
- In aller Regel werden Projektpartner benötigt.
- Die genauen Anforderungen werden in den jeweiligen Aufrufen festgelegt.
- Es ist eine geografische Balance zwischen Partnern aus schwächer entwickelten Regionen, Übergangsregionen und stärker entwickelten Regionen in den Netzwerken einzuhalten. Die genauen Verhältnisse werden im jeweiligen Aufruf festgelegt.
Aktuelle Aufrufe
Programm:
- Grundlage der einzelnen Aufrufe ist das Kooperationsprogramm 2021-2027. Das Programm gilt für die gesamte Förderperiode.
- Im Kooperationsprogramm werden die geplanten Ziele, Prioritäten und Mittel festgelegt.
Aktuelle Aufrufe:
- Aktuelle Aufrufe werden auf der Programmwebsite veröffentlicht. Normalerweise gibt es einen Call pro Jahr. Der nächste Aufruf zur Bildung von Transfernetzwerken wird Anfang 2025 veröffentlicht.
- Anträge müssen online über das System Synergie-CTE eingereicht werden.
- Antragssprache ist Englisch..
Weitere Informationen
Verordnung:
Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2021/1059
Eur-Lex Datenbank: Durchführungsbeschluss (EU) 2022/74 zur Budgetverteilung
Eur-Lex Datenbank: Durchführungsbeschluss (EU) 2022/75 zu den Interreg-Programmgebieten
Programmwebsite:
Website: URBACT-Sekretariat
Website: URBACT Deutsche Unterseite
Newsletter:
Englischer Newsletter des Urbact-Sekretariats
Deutscher Newsletter des Nationalen Kontaktstelle
Verwaltung:
Interreg C: URBACT wird von der Verwaltungsbehörde (Französische Nationale Agentur für Territoriale Kohäsion) und vom URBACT-Sekretariat verwaltet. Die Verwaltung orientiert sich an den Richtlinien und Entscheidungen des Monitoring-Committees (Entscheidungsgremium zusammengesetzt aus Vertretern der Mitglied- und Partnerstaaten, Europäischer Kommission, Ausschuss der Regionen, Rat der Gemeinden und Regionen Europas).
URBACT-Sekretariat
20 Avenue de Ségur
75007 Paris
Frankreich
Das Programmsekretariat wird durch ein Netzwerk von Nationalen URBACT-Kontaktpunkten unterstützt. Für Deutschland ist der Deutsche Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. zuständig.
Letzte Aktualisierung: 30.10.2024
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Der RVR bilanziert die EU-Fördermittel für die Region, die Städte und Kreise.
EU-geförderte Projekte
Der RVR hält eine exemplarische Auswahl EU-geförderter Projekte vor.
Andrea Höber
Andrea Höber
Referatsleiterin und EU-Beauftragte
Referat Europa
hoeber@rvr.ruhr
+49 (0) 201 2069 6362
Kronprinzenstraße 6 45128 Essen