Interreg B: Nordwesteuropa

Auf einen Blick

Was wird gefördert:

Projekte der transnationalen Zusammenarbeit in den Bereichen Klima und Umwelt, Energiewende, Kreislaufwirtschaft, Innovation und Widerstandsfähigkeit, Inklusive Gesellschaft.

Wer wird gefördert:

Juristische Personen, also z.B. Kommunen, Kreise, Unternehmen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Vereine und Verbände.

Wie wird gefördert:

In diesem Programm sind nahezu alle Mittel gebunden. Es werden in der laufenden Förderperiode nur noch Kapitalisierungsaufrufe veröffentlicht. Diese fördern die Übertragung von Ergebnissen erfolgreicher Projekte auf andere Regionen oder Zielgruppen.

Beratung

Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd
Deutsche Interreg NWE Kontaktstelle
Friedrich-Ebert-Str. 14
67433 Neustadt

+49 (0) 6321 99 – 2554 / 2553 / 2528
Kontakt: NWE Kontaktstelle
Website: Interreg-B-Nordwesteuropa

Die Details

Ziele


Ziel des Programmbereichs INTERREG B:

  • Förderung der transnationalen Zusammenarbeit nationaler, regionaler und lokaler Akteure in den Mitgliedstaaten, für ein höheres Maß an territorialer Integration

Struktur:

  • Das Programm Interreg gliedert sich in vier Programmbereiche
  • Interreg A: grenzüberschreitende Zusammenarbeit
  • Interreg B: transnationale Zusammenarbeit
  • Interreg C: interregionale Zusammenarbeit (Interreg Europe, Urbact, ESPON, Interact)
  • Interreg D: Zusammenarbeit der Gebiete in äußerster Randlage (trifft für Deutschland nicht zu)

Maßnahmen


Priorität 1, Klima und Umwelt:

  • Anpassung an den Klimawandel, Risikoprävention von Umwelt- und Klimakatastrophen, Steigerung der Widerstandsfähigkeit durch Ökosystem-basierte Lösungen
  • Verbesserung des Umweltschutzes, der Biodiversität und Reduktion aller Formen der Verschmutzung

Priorität 2, Energiewende:

  • Förderung der Energieeffizienz und Senkung von Treibhausgasemissionen
  • Förderung der erneuerbaren Energien

Priorität 3, Kreislaufwirtschaft:

  • Förderung des Übergangs hin zu einer kreisläufigen und ressourceneffizienten Wirtschaft


Priorität 4, Innovation und Widerstandsfähigkeit:

  • Entwicklung und Förderung der Forschungs- und Innovationskapazitäten

Priorität 5, Inklusive Gesellschaft:

  • Verbesserung der Effektivität und Inklusivität der Arbeitsmärkte durch die Entwicklung sozialer Infrastruktur und die Förderung der Sozialwirtschaft
  • Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zu Gesundheitsdienstleistungen und Stärkung der Gesundheitssysteme
  • Stärkung der Rolle von Kultur und nachhaltigem Tourismus für die wirtschaftliche Entwicklung, soziale Inklusion und soziale Innovation

Förderung


Förderinstrumente:

  • Reguläres Projekt: Flexible Antragssumme und Projektlaufzeit
  • Kleinprojekte: Antragssumme von 200.000 bis 800.000 € und max. Projektdauer von 18 Monaten

Budget:

  • Das Gesamtbudget des Interreg-Programms beträgt 8,05 Mrd. Euroo

Teilbudgets:

  • Davon entfallen auf Interreg B: 2,3 Mrd. Euro (18,2%)
  • Dem Programmraum Interreg B Nordwesteuropa sind davon wiederum 310 Mio. Euro zugewiesen


Ko-Finanzierung:

  • Die EU-Kofinanzierung beträgt max. 60%

Förderfähige Kosten:

  • Personalkosten
  • Büro und Verwaltung
  • Reise und Unterbringung
  • Kosten für externer Expertise und Dienstleistungen
  • Ausrüstung
  • Infrastruktur und Bauarbeiten

Antragsberechtigte


Antragsberechtigte:

  • Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle juristischen Personen, also z.B. Kommunen, Kreise, Unternehmen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Vereine und Verbände.
  • Die genauen Bestimmungen zu den Antragsberechtigten sind dem jeweiligen Förderaufruf zu entnehmen.

Teilnahmeberechtigte Länder:

  • Irland
  • Teile Nordfrankreichs
  • Schweiz
  • Belgien
  • Luxemburg
  • Niederlande
  • Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen und Baden-Württemberg sowie Teile Bayerns (Schwaben, Ober-, Mittel- und Unterfranken) und Teile Niedersachsens (Weser-Ems, Leine-Weser)


Projektpartner:

  • In aller Regel werden für Projekte mind. 3 Partner aus mind. 3 Ländern benötigt, wobei mind. 2 Partner aus dem Programmgebiet von Interreg B: Nordwesteuropa kommen müssen. 

Aktuelle Aufrufe


Programm:

  • Grundlage aller Aufrufe ist das Interreg Programm (IP).
  • Im Interreg Programm werden die geplanten Prioritäten, Aufrufe und Mittelzuweisungen festgelegt.

Website: Programmsekretariat


Aktuelle Aufrufe:

  • Die Förderaufrufe werden auf der Website des Programmsekretariats in Lille veröffentlicht.
  • Anträge müssen online über das elektronische Monitoringsystem "JEMS" beim Programmsekretariat eingereicht werden.
  • Die Antragssprache ist Englisch.

Website: Aktuelle Förderaufrufe

Weitere Informationen


Verordnung:

Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2021/1059

Website: EU-Kommission

Eur-Lex Datenbank: Durchführungsbeschluss (EU) 2022/74 zur Budgetverteilung

Website: EU-Kommission

Eur-Lex Datenbank: Durchführungsbeschluss (EU) 2022/75 zu den Interreg-Programmgebieten

Website: EU-Kommission

Programmwebsite:

Programmwebsite des Programmsekretariats

Website: Programmsekretariat

Programmwebsite für Deutschland auf der Website des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)

Website: BBSR

Newsletter:

Newsletter des Programmsekretariats

Website: Programmsekretariat

Beratung


Verwaltung:

Interreg B wird in geteilter Mittelverwaltung umgesetzt. Das Programm verteilt sich auf eine Reihe geographischer Teilräume in Europa. Verwaltungsbehörde für den Programmbereich Interreg B: Nordwesteuropa ist das Programmsekretariat in Lille.

NWE Secretariat
Rue de Tournai 45
59000 Lille
Frankreich

Fon: +33 (0) 320 78 55 00
Kontakt: Sekretariat

Das Programmsekretariat wird durch ein Netzwerk von Interreg Kontaktpunkten unterstützt. Für die Metropole Ruhr ist die deutsche Interreg NWE Kontaktstelle bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SDG) Süd in Rheinland-Pfalz zuständig.

Letzte Aktualisierung: 08.10.2024

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