Interreg B: Nordwesteuropa
Auf einen Blick
Was wird gefördert:
Projekte der transnationalen Zusammenarbeit in den Bereichen Klima und Umwelt, Energiewende, Kreislaufwirtschaft, Innovation und Widerstandsfähigkeit, Inklusive Gesellschaft.
Wer wird gefördert:
Juristische Personen, also z.B. Kommunen, Kreise, Unternehmen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Vereine und Verbände.
Wie wird gefördert:
In diesem Programm sind nahezu alle Mittel gebunden. Es werden in der laufenden Förderperiode nur noch Kapitalisierungsaufrufe veröffentlicht. Diese fördern die Übertragung von Ergebnissen erfolgreicher Projekte auf andere Regionen oder Zielgruppen.
Beratung
Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd
Deutsche Interreg NWE Kontaktstelle
Friedrich-Ebert-Str. 14
67433 Neustadt
+49 (0) 6321 99 – 2554 / 2553 / 2528
Kontakt: NWE Kontaktstelle
Website: Interreg-B-Nordwesteuropa
Die Details
Ziele
Ziel des Programmbereichs INTERREG B:
- Förderung der transnationalen Zusammenarbeit nationaler, regionaler und lokaler Akteure in den Mitgliedstaaten, für ein höheres Maß an territorialer Integration
Struktur:
- Das Programm Interreg gliedert sich in vier Programmbereiche
- Interreg A: grenzüberschreitende Zusammenarbeit
- Interreg B: transnationale Zusammenarbeit
- Interreg C: interregionale Zusammenarbeit (Interreg Europe, Urbact, ESPON, Interact)
- Interreg D: Zusammenarbeit der Gebiete in äußerster Randlage (trifft für Deutschland nicht zu)
Maßnahmen
Priorität 1, Klima und Umwelt:
- Anpassung an den Klimawandel, Risikoprävention von Umwelt- und Klimakatastrophen, Steigerung der Widerstandsfähigkeit durch Ökosystem-basierte Lösungen
- Verbesserung des Umweltschutzes, der Biodiversität und Reduktion aller Formen der Verschmutzung
Priorität 2, Energiewende:
- Förderung der Energieeffizienz und Senkung von Treibhausgasemissionen
- Förderung der erneuerbaren Energien
Priorität 3, Kreislaufwirtschaft:
- Förderung des Übergangs hin zu einer kreisläufigen und ressourceneffizienten Wirtschaft
Priorität 4, Innovation und Widerstandsfähigkeit:
- Entwicklung und Förderung der Forschungs- und Innovationskapazitäten
Priorität 5, Inklusive Gesellschaft:
- Verbesserung der Effektivität und Inklusivität der Arbeitsmärkte durch die Entwicklung sozialer Infrastruktur und die Förderung der Sozialwirtschaft
- Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zu Gesundheitsdienstleistungen und Stärkung der Gesundheitssysteme
- Stärkung der Rolle von Kultur und nachhaltigem Tourismus für die wirtschaftliche Entwicklung, soziale Inklusion und soziale Innovation
Förderung
Förderinstrumente:
- Reguläres Projekt: Flexible Antragssumme und Projektlaufzeit
- Kleinprojekte: Antragssumme von 200.000 bis 800.000 € und max. Projektdauer von 18 Monaten
Budget:
- Das Gesamtbudget des Interreg-Programms beträgt 8,05 Mrd. Euroo
Teilbudgets:
- Davon entfallen auf Interreg B: 2,3 Mrd. Euro (18,2%)
- Dem Programmraum Interreg B Nordwesteuropa sind davon wiederum 310 Mio. Euro zugewiesen
Ko-Finanzierung:
- Die EU-Kofinanzierung beträgt max. 60%
Förderfähige Kosten:
- Personalkosten
- Büro und Verwaltung
- Reise und Unterbringung
- Kosten für externer Expertise und Dienstleistungen
- Ausrüstung
- Infrastruktur und Bauarbeiten
Antragsberechtigte
Antragsberechtigte:
- Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle juristischen Personen, also z.B. Kommunen, Kreise, Unternehmen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Vereine und Verbände.
- Die genauen Bestimmungen zu den Antragsberechtigten sind dem jeweiligen Förderaufruf zu entnehmen.
Teilnahmeberechtigte Länder:
- Irland
- Teile Nordfrankreichs
- Schweiz
- Belgien
- Luxemburg
- Niederlande
- Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen und Baden-Württemberg sowie Teile Bayerns (Schwaben, Ober-, Mittel- und Unterfranken) und Teile Niedersachsens (Weser-Ems, Leine-Weser)
Projektpartner:
- In aller Regel werden für Projekte mind. 3 Partner aus mind. 3 Ländern benötigt, wobei mind. 2 Partner aus dem Programmgebiet von Interreg B: Nordwesteuropa kommen müssen.
Aktuelle Aufrufe
Programm:
- Grundlage aller Aufrufe ist das Interreg Programm (IP).
- Im Interreg Programm werden die geplanten Prioritäten, Aufrufe und Mittelzuweisungen festgelegt.
Aktuelle Aufrufe:
- Die Förderaufrufe werden auf der Website des Programmsekretariats in Lille veröffentlicht.
- Anträge müssen online über das elektronische Monitoringsystem "JEMS" beim Programmsekretariat eingereicht werden.
- Die Antragssprache ist Englisch.
Weitere Informationen
Verordnung:
Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2021/1059
Eur-Lex Datenbank: Durchführungsbeschluss (EU) 2022/74 zur Budgetverteilung
Eur-Lex Datenbank: Durchführungsbeschluss (EU) 2022/75 zu den Interreg-Programmgebieten
Programmwebsite:
Programmwebsite des Programmsekretariats
Programmwebsite für Deutschland auf der Website des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
Newsletter:
Newsletter des Programmsekretariats
Beratung
Verwaltung:
Interreg B wird in geteilter Mittelverwaltung umgesetzt. Das Programm verteilt sich auf eine Reihe geographischer Teilräume in Europa. Verwaltungsbehörde für den Programmbereich Interreg B: Nordwesteuropa ist das Programmsekretariat in Lille.
NWE Secretariat
Rue de Tournai 45
59000 Lille
Frankreich
Fon: +33 (0) 320 78 55 00
Kontakt: Sekretariat
Das Programmsekretariat wird durch ein Netzwerk von Interreg Kontaktpunkten unterstützt. Für die Metropole Ruhr ist die deutsche Interreg NWE Kontaktstelle bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SDG) Süd in Rheinland-Pfalz zuständig.
Letzte Aktualisierung: 08.10.2024
Weitere Service-Angebote
FÖRDERMITTELBILANZIERUNG
Der RVR bilanziert die EU-Fördermittel für die Region, die Städte und Kreise.
EU-geförderte Projekte
Der RVR hält eine exemplarische Auswahl EU-geförderter Projekte vor.
Andrea Höber
Andrea Höber
Referatsleiterin und EU-Beauftragte
Referat Europa
hoeber@rvr.ruhr
+49 201 2069 6362
Kronprinzenstraße 6 45128 Essen