Interreg A: Deutschland-Nederland

Auf einen Blick

Was wird gefördert:

Projekte der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Innovation, Umwelt, Klima, Mobilität, Infrastruktur, Bildung, Demokratie und Zivilgesellschaft.

Wer wird gefördert:

Juristische und natürliche Personen, also z.B. Kommunen, Kreise, kleine und mittlere Unternehmen, Technologiezentren, Wissens- und Bildungsinstitutionen, Vereine und Verbände.

Wie wird gefördert:

Zuschuss, Preisgelder und Vergaben. Ko-Finanzierung zwischen 50% und 100%.

Beratung

Gemeinsames Interreg-Sekretariat
Emmericher Str. 24
47533 Kleve

+49 (0) 2821 7930 34
Kontakt: Sekretariat

Die Details

Ziele


Ziel des Programmbereichs INTERREG A:

  • Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit für eine integrierte und harmonische regionale Entwicklung

    Struktur:

    • Das Programm Interreg gliedert sich in vier Programmbereiche
    • Interreg A: grenzüberschreitende Zusammenarbeit
    • Interreg B: transnationale Zusammenarbeit
    • Interreg C: interregionale Zusammenarbeit (Interreg Europe, Urbact, ESPON, Interact)
    • Interreg D: Zusammenarbeit der Gebiete in äußerster Randlage (trifft für Deutschland nicht zu)

    Maßnahmen


    Priorität 1, Ein innovativeres Programmgebiet:

    • Entwicklung und Ausbau der Forschungs- und Innovationstätigkeiten
    • Förderung von KMU und Schaffung von Arbeitsplätzen durch Investitionen

    Priorität 2, Ein grüneres Programmgebiet:

    • Anpassung an den Klimawandel, Katastrophen- und Risikoprävention
    • Förderung des Übergangs zu einer ressourcenschonenden und Kreislaufwirtschaft

    Priorität 3, Ein verbundenes Grenzgebiet:

    • Bessere und inklusivere Arbeitsmärkte durch Förderung der Sozialwirtschaft
    • Besserer und inklusiverer Zugang zu Dienstleistungen der allgemeinen und beruflichen Bildung
    • Gleichberechtigter Zugang zur Gesundheitsversorgung

    Priorität 4, Ein bürgernäheres Europa im Grenzgebiet:

    • Effiziente Verwaltung durch Förderung der administrativen Zusammenarbeit und der Zusammenarbeit zwischen Bürger*innen und Zivilgesellschaft
    • Vertrauensbildende Maßnahmen, insbesondere durch People-to-People Aktivitäten


    Fokusthemen:

    • Für die Förderung innerhalb der Prioritäten wurden Fokusthemen identifiziert
    • Agro & Food: insbesondere agrarwirtschaftliche und umweltbezogene Projekte
    • Energie & Klima: insbesondere Projekte zur Reduzierung des Energieverbrauchs, zum Ausbau erneuerbarer Energien, zur Reduzierung von Emissionen oder zum Ausbau von Wissen und Akzeptanz
    • High Tech Systems & Materials: insbesondere Projekte im Bereich Kreislaufwirtschaft, Digitalisierung, Elektromobilität, Hightech und Materialien
    • Health & Care: insbesondere innovative Projekte im Bereich der medizinischen Versorgung und der Pflege
    • Integration, Bildung & Arbeitsmarkt: insbesondere grenzübergreifende Bildungsangebote, grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen Bildungseinrichtungen, Anerkennung von Berufsqualifikationen, Spracherwerb und Digitalisierung
    • Cross-overs: Projekte, die mehr als ein Fokusthema berühren

     

     

    Förderung


    Förderinstrumente:

    • Reguläres Projekt: max. 10 Partner, max. 5 Mio. Euro Zuwendung, max. 48 Monate Projektdauer
    • Projekt mit beschränkt offenem Teil: max. 10 Partner, mit zunächst X unbekannten Begünstigten, max. 5 Mio. Euro Zuwendung, max. 48 Monate Projektdauer
    • Kleinprojektefonds: min. jeweils 1 Partner aus Deutschland und den Niederlanden, max. 25.000 Euro für Kleinprojekte oder 750 Euro Pauschalförderung für eintätige Veranstaltungen (Mini-Projekte)

    Budget:

    • Das Gesamtbudget des Interreg-Programms beträgt 8,05 Mrd. Euro

    Teilbudgets:

    • Davon entfallen auf Interreg A: 6,7 Mrd. Euro (72,2%)
    • Dem Programmraum Interreg A: Deutschland-Nederland sind davon wiederum 241 Mio. Euro zugewiesen


    Ko-Finanzierung:

    • Für projektbezogene Ausgaben in den Prioritäten 1 & 2 beträgt die Ko-Finanzierung max. 50%
    • Für projektbezogene Ausgaben von Universitäten und Hochschulen gilt in den Prioritäten 1 & 2 ein erhöhter Ko-Finanzierungssatz von max. 70%
    • Für projektbezogene Ausgaben in den Prioritäten 3 & 4 beträgt die Ko-Finanzierung max. 70%
    • Für Kleinprojekte beträgt die Ko-Finanzierung max. 50%
    • Verwaltungsaufgaben werden in allen Prioritäten mit bis zu 100% finanziert

    Förderfähige Kosten:

    • Personalkosten
    • Büro und Verwaltung
    • Reise und Unterbringung
    • Kosten für externer Expertise und Dienstleistungen
    • Ausrüstung

    Antragsberechtigte


    Antragsberechtigte:

    • Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle juristischen und natürlichen Personen, also z.B. Kommunen, Kreise, kleine und mittlere Unternehmen, Technologiezentren, Wissens- und Bildungsinstitutionen, Vereine und Verbände.
    • Im Wettbewerb stehende Unternehmen werden nur gefördert, wenn sie Kooperationen mit Unternehmen, Bildungs- oder Forschungseinrichtungen eingehen.


    Teilnahmeberechtigte Länder:

    • Das Programmgebiet umfasst den deutsch-niederländischen Grenzraum, mit Ausnahme von Gebieten im Regierungsbezirk Köln.
    • In der Metropole Ruhr fallen nur der Kreis Wesel und die Stadt Duisburg unter die Gebietskulisse.

    Projektpartner:

    • Es werden ausschließlich Kooperationsprojekte mit mindestens je einem Partner aus Deutschland und den Niederlanden gefördert.

    Aktuelle Aufrufe


    Programm:

    • Grundlage aller Aufrufe ist das Kooperationsprogramm 2021-2027.
    • Im Kooperationsprogramm werden die geplanten Prioritäten, Aufrufe und Mittelzuweisungen festgelegt.

    Website: Programmsekretariat

    Aktuelle Aufrufe:

    • Es gibt regelmäßige Antragsrunden (ca. alle 10 Wochen).
    • Die Beantragung erfolgt über das regionale Programmanagement (für die Metropole Ruhr bei der Euregio Rhein-Waal in Kleve).
    • Das regionale Projektmanagement erteilt Interessierten Zugang zur digitalen Antragsmaske.

    Website: Programmsekretariat


    Gewährungskriterien:

    • Jeweils mind. ein Projektpartner aus Deutschland und den Niederlanden
    • Grenzübergreifender Charakter, z.B. durch gemeinsame Ausarbeitung, Durchführung, Finanzierung und personelle Zusammenarbeit
    • Ergebnisse müssen dem Programmgebiet zugutekommen
    • Nachhaltigkeit und Kontinuität ist darzulegen
    • In den Prioritäten 1 und 2 sollen bevorzugt kleinere und mittlere Unternehmen berücksichtigt werden

    Weitere Informationen


    Verordnungen:

    Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2021/1059

    Website: EU-Kommission

    Eur-Lex Datenbank: Durchführungsbeschluss (EU) 2022/74 zur Budgetverteilung

    Website: EU-Kommission

    Eur-Lex Datenbank: Durchführungsbeschluss (EU) 2022/75 zu den Interreg-Programmgebieten

    Website: EU-Kommission

    Programmwebsite:

    Programmwebsite des gemeinsamen Interreg-Sekretariats

    Website: Sekretariat

     


    Verwaltung:

    Interreg A wird in geteilter Mittelverwaltung umgesetzt. Das Programm verteilt sich auf eine Reihe geographischer Teilräume entlang der Grenzgebiete. Verwaltungsbehörde für den Programmbereich Interreg A: Deutschland-Nederland ist das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW. Die Umsetzung des Programms wird von einem Begleitausschuss kontrolliert, in dem alle 15 Programmpartner aus Deutschland und den Niederlanden vertreten sind. Gemeinsame Lenkungsausschüsse entscheiden über Projektanträge. Das regionale Programmmanagement ist auf die Ems Dollart Region, die EUREGIO, die Euregio Rhein-Waal und die euregio rhein-maas-nord übertragen. Für die Metropole Ruhr ist die Euregio Rhein-Waal mit Sitz in Kleve zuständig.

    Letzte Aktualisierung: 26.06.2023

    Weitere Service-Angebote

    EUROPA INFOS RUHR

    Der RVR informiert zu Aufrufen und Beteiligungsmöglichkeiten in der EU.

    Mehr dazu

    FÖRDERMITTELBILANZIERUNG

    Der RVR bilanziert die EU-Fördermittel für die Region, die Städte und Kreise.

    Mehr dazu

    ANSPRECHPERSONEN

    Der RVR weist Ansprechpersonen für Europa und Städtepartnerschaften aus.

    Mehr dazu

    EU-geförderte Projekte

    Der RVR hält eine exemplarische Auswahl EU-geförderter Projekte vor.

    mehr dazu

    Andrea Höber

    Andrea Höber

    Referatsleiterin und EU-Beauftragte
    Referat Europa

    hoeber@rvr.ruhr
    +49 (0) 201 2069 6362
    Kronprinzenstraße 6 45128 Essen

    Christoph Sebald

    Christoph Sebald

    Referat Europa

    sebald@rvr.ruhr
    +49 (0) 201 2069 350
    Kronprinzenstraße 6 45128 Essen