Innovationsfonds
Auf einen Blick
Was wird gefördert:
Innovative Projekte in den Bereichen Dekarbonisierung der Industrie (einschließlich Elektrofahrzeugbatterien), Kohlenstoffabscheidung, erneuerbare Energien und Energiespeicherung, „net zero“ Mobilität (Seeverkehr, Luftverkehr, Straßenverkehr) & Gebäude.
Wer wird gefördert:
Juristische Personen (öffentliche oder private Einrichtungen), also z.B. Kommunen, Kreise und Unternehmen.
Wie wird gefördert:
Zuschuss und Auktionen.
Beratung
Nationale Kontaktstelle EU-Innovationsfonds
c/o Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien
Karl-Liebknecht-Straße 33
03046 Cottbus
Die Details
Ziele
Ziele:
- Beitrag zur Erreichung der EU-Klimaziele durch die Förderung von Vorzeigeprojekten.
- Beitrag zu einer möglichst kosteneffizienten Reduzierung von Treibhausgasemissionen.
- Unterstützung von Unternehmen bei Investitionen in saubere Energie und Industrie.
- Wirtschaftswachstum ankurbeln.
- Zukunftssichere Arbeitsplätze schaffen.
- Technologische Führungsrolle Europas auf globaler Ebene stärken.
Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen:
- Innovative kohlenstoffarme Technologien und Prozesse in energieintensiven Industrien, einschließlich innovativer Produkte, die kohlenstoffintensive Produkte ersetzen können
- Herstellung von Batteriezellen für Elektrofahrzeuge
- Kohlenstoffabscheidung und –nutzung (CCU)
- Kohlenstoffabscheidung und –speicherung (CCS)
- „net zero“ Mobilität (Seeverkehr, Luftverkehr, Straßenverkehr) & Gebäude
- Energiespeicherung
Eignungskriterien:
- Innovationsgrad
- Projektreife
- Treibhausgasemissionseinsparungspotential
- Kosteneffizienz im Verhältnis zur erwarteten Minderung der Treibhausgasemissionen
- Replizierbarkeit
Förderung
Budget:
- Das Gesamtbudget des Innovationsfonds beträgt voraussichtlich rd. 40 Mrd. Euro für den Zeitraum von 2020 bis 2030.
- Der Fonds wird aus den Einnahmen des EU-Emissionshandelssystems gespeist.
- Das Gesamtbudget hängt vom Preis der gehandelten Emissionsrechte ab.
Förderinstrumente:
- Zuschüsse (grants).
- Auktionen, z.B. bei der Produktion grünen Wasserstoffs.
Zuschüsse (grants):
- Zuschüsse bilden das Hauptförderinstrument. Gefördert werden Großprojekte, mittelgroße Projekte, Kleinprojekte und Pilotprojekte.
- Als Großprojekte werden Projekte mit einem Volumen (CAPEX) von über 100 Mio. Euro bezeichnet.
- Als mittelgroße Projekte werden Vorhaben mit einem Volumen von 20 bis 100 Mio. Euro bezeichnet.
- Als Kleinprojekte werden Projekte mit einem Volumen von 2,5 bis 20 Mio. Euro bezeichnet.
- Pilotprojekte sind Vorhaben mit einem Volumen von 2,5 bis 40 Mio. Euro, die innovative Ansätze zur tiefgreifenden Dekarbonisierung umsetzen.
Ko-Finanzierung:
- Bei Zuschüssen beträgt die Ko-Finanzierung max. 60% der relevanten Projektkosten.
- Bei Auktionen beträgt die Ko-Finanzierung max. 100%.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigte:
- Antragsberechtigt sind grundsätzlich juristische Personen, also z.B. Unternehmen, Kommunen und Kreise.
- Die beantragende juristische Person muss direkt, allein oder als Teil einer Partnerschaft/eines Konsortiums, für die Umsetzung der zu fördernden Maßnahme zuständig sein.
- Die genauen Bestimmungen zu den Antragsberechtigten sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.
Teilnahmeberechtigte Länder:
- EU-Mitgliedstaaten
- Norwegen, Island, Liechtenstein
Aktuelle Aufrufe
Arbeitsprogramme:
- Grundlage aller Aufrufe sind die Arbeitsprogramme. Diese werden von der EU-Kommission jährlich verabschiedet.
- In den Arbeitsprogrammen werden die geplanten Prioritäten, Aufrufe und Mittelzuweisungen festgelegt.
Aktuelle Aufrufe:
- Aufrufe und Auktionen werden direkt auf dem EU Funding & Tenders Portal veröffentlicht.
- Zur Antragstellung wird eine Registrierung im EU Funding & Tenders Portal benötigt.
- Antragstellende Institutionen müssen eine mehrstellige Identifikationsnummer beantragen, den sogenannten „Participant Identification Code“ (kurz: PIC).
Weitere Informationen
Verordnung:
Eur-Lex Datenbank: Delegiert Verordnung (EU) 2019/856 (spezifische Rechtsgrundlage des Innovationsfonds)
Programmwebsite:
Programmwebsite der Generaldirektion Klima der EU-Kommission
Programmwebsite der Nationalen Kontaktstelle
Newsletter:
Newsletter der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)
Verwaltung:
Der Innovationsfonds wird von der Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA) verwaltet.
Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)
Referat C4 - Innovationsfonds
Chaussée de Wavre 910
1049 Brüssel
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH als nationale Kontaktstelle benannt. Die ZUG berät zum Programm und im Vorfeld der Antragstellung.
Nationale Kontaktstelle EU-Innovationsfonds
c/o Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien
Karl-Liebknecht-Straße 33
03046 Cottbus
Letzte Aktualisierung: 29.01.2026
Weitere Service-Angebote
FÖRDERMITTELBILANZIERUNG
Der RVR bilanziert die EU-Fördermittel für die Region, die Städte und Kreise.
EU-geförderte Projekte
Der RVR hält eine exemplarische Auswahl EU-geförderter Projekte vor.
Andrea Höber
Andrea Höber
Referatsleiterin und EU-Beauftragte
Referat Europa
hoeber@rvr.ruhr
+49 201 2069 6362
Kronprinzenstraße 6 45128 Essen