Innovationsfonds

Auf einen Blick

Was wird gefördert:

Innovative Projekte in den Bereichen Dekarbonisierung der Industrie (einschließlich Elektrofahrzeugbatterien), Kohlenstoffabscheidung, erneuerbare Energien und Energiespeicherung, „net zero“ Mobilität (Seeverkehr, Luftverkehr, Straßenverkehr) & Gebäude.

Wer wird gefördert:

Juristische Personen (öffentliche oder private Einrichtungen), also z.B. Kommunen, Kreise und Unternehmen.

Wie wird gefördert:

Zuschuss und Auktionen. 

Beratung

Nationale Kontaktstelle EU-Innovationsfonds
c/o Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien
Karl-Liebknecht-Straße 33
03046 Cottbus

Fon: +49 (0) 30 7261 80 787
Kontakt: NKS Innovationsfonds

Die Details

Ziele


Ziele:

  • Beitrag zur Erreichung der EU-Klimaziele durch die Förderung von Vorzeigeprojekten.
  • Beitrag zu einer möglichst kosteneffizienten Reduzierung von Treibhausgasemissionen.
  • Unterstützung von Unternehmen bei Investitionen in saubere Energie und Industrie.
  • Wirtschaftswachstum ankurbeln.
  • Zukunftssichere Arbeitsplätze schaffen.
  • Technologische Führungsrolle Europas auf globaler Ebene stärken.

Maßnahmen


Förderfähige Maßnahmen:

  • Innovative kohlenstoffarme Technologien und Prozesse in energieintensiven Industrien, einschließlich innovativer Produkte, die kohlenstoffintensive Produkte ersetzen können
  • Herstellung von Batteriezellen für Elektrofahrzeuge
  • Kohlenstoffabscheidung und –nutzung (CCU)
  • Kohlenstoffabscheidung und –speicherung (CCS)
  • „net zero“ Mobilität (Seeverkehr, Luftverkehr, Straßenverkehr) & Gebäude
  • Energiespeicherung


Eignungskriterien:

  • Innovationsgrad
  • Projektreife
  • Treibhausgasemissionseinsparungspotential
  • Kosteneffizienz im Verhältnis zur erwarteten Minderung der Treibhausgasemissionen
  • Replizierbarkeit

Förderung


Budget:

  • Das Gesamtbudget des Innovationsfonds beträgt voraussichtlich rd. 40 Mrd. Euro für den Zeitraum von 2020 bis 2030.
  • Der Fonds wird aus den Einnahmen des EU-Emissionshandelssystems gespeist.
  • Das Gesamtbudget hängt vom Preis der gehandelten Emissionsrechte ab.

Förderinstrumente:

  • Zuschüsse (grants).
  • Auktionen, z.B. bei der Produktion grünen Wasserstoffs. 


Zuschüsse (grants):

  • Zuschüsse bilden das Hauptförderinstrument. Gefördert werden Großprojekte, mittelgroße Projekte, Kleinprojekte und Pilotprojekte.
  • Als Großprojekte werden Projekte mit einem Volumen (CAPEX) von über 100 Mio. Euro bezeichnet.
  • Als mittelgroße Projekte werden Vorhaben mit einem Volumen von 20 bis 100 Mio. Euro bezeichnet.
  • Als Kleinprojekte werden Projekte mit einem Volumen von 2,5 bis 20 Mio. Euro bezeichnet.
  • Pilotprojekte sind Vorhaben mit einem Volumen von 2,5 bis 40 Mio. Euro, die innovative Ansätze zur tiefgreifenden Dekarbonisierung umsetzen. 

Ko-Finanzierung:

  • Bei Zuschüssen beträgt die Ko-Finanzierung max. 60% der relevanten Projektkosten.
  • Bei Auktionen beträgt die Ko-Finanzierung max. 100%. 

Website: EU-Kommission

Antragsberechtigte


Antragsberechtigte:

  • Antragsberechtigt sind grundsätzlich juristische Personen, also z.B. Unternehmen, Kommunen und Kreise.
  • Die beantragende juristische Person muss direkt, allein oder als Teil einer Partnerschaft/eines Konsortiums, für die Umsetzung der zu fördernden Maßnahme zuständig sein.
  • Die genauen Bestimmungen zu den Antragsberechtigten sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.


Teilnahmeberechtigte Länder:

  • EU-Mitgliedstaaten
  • Norwegen, Island, Liechtenstein

Aktuelle Aufrufe


Arbeitsprogramme:

  • Grundlage aller Aufrufe sind die Arbeitsprogramme. Diese werden von der EU-Kommission jährlich verabschiedet.
  • In den Arbeitsprogrammen werden die geplanten Prioritäten, Aufrufe und Mittelzuweisungen festgelegt.

Website: EU-Kommission


Aktuelle Aufrufe:

  • Aufrufe und Auktionen werden direkt auf dem EU Funding & Tenders Portal veröffentlicht.
  • Zur Antragstellung wird eine Registrierung im EU Funding & Tenders Portal benötigt.
  • Antragstellende Institutionen müssen eine mehrstellige Identifikationsnummer beantragen, den sogenannten „Participant Identification Code“ (kurz: PIC).

Website: EU-Kommission

Weitere Informationen


Verordnung:

Eur-Lex Datenbank: Delegiert Verordnung (EU) 2019/856 (spezifische Rechtsgrundlage des Innovationsfonds)

Website: EU-Kommission

Programmwebsite:

Programmwebsite der Generaldirektion Klima der EU-Kommission

Website: EU-Kommission

Programmwebsite der Nationalen Kontaktstelle

Website: NKS

Newsletter:

Newsletter der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)

Website: CINEA

 


Verwaltung:

Der Innovationsfonds wird von der Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA) verwaltet.

Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)
Referat C4 - Innovationsfonds
Chaussée de Wavre 910
1049 Brüssel

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH als nationale Kontaktstelle benannt. Die ZUG berät zum Programm und im Vorfeld der Antragstellung. 

Nationale Kontaktstelle EU-Innovationsfonds
c/o Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien
Karl-Liebknecht-Straße 33
03046 Cottbus

Website: NKS

Letzte Aktualisierung: 29.01.2026

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