Innovationsfonds
Auf einen Blick
Was wird gefördert:
Innovative Projekte in den Bereichen Dekarbonisierung der Industrie (einschließlich Elektrofahrzeugbatterien), Kohlenstoffabscheidung, erneuerbare Energien und Energiespeicherung, „net zero“ Mobilität (Seeverkehr, Luftverkehr, Straßenverkehr) & Gebäude.
Wer wird gefördert:
Juristische Personen (öffentliche oder private Einrichtungen), also z.B. Kommunen, Kreise und Unternehmen.
Wie wird gefördert:
Zuschuss bzw. „Angebotspreis“ (bid price) im Rahmen der Wasserstoffauktion
Beratung
Nationale Kontaktstelle EU-Innovationsfonds
c/o Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien
Karl-Liebknecht-Straße 33
03046 Cottbus
Die Details
Ziele
Ziele:
- Beitrag zur Erreichung der EU-Klimaziele durch die Förderung von Vorzeigeprojekten
- Beitrag zu einer möglichst kosteneffizienten Reduzierung von Treibhausgasemissionen
- Unterstützung von Unternehmen bei Investitionen in saubere Energie und Industrie
- das Wirtschaftswachstum anzukurbeln
- zukunftssichere Arbeitsplätze zu schaffen
- die technologische Führungsrolle Europas auf globaler Ebene zu stärken.
Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen:
- Innovative kohlenstoffarme Technologien und Prozesse in energieintensiven Industrien, einschließlich innovativer Produkte, die kohlenstoffintensive Produkte ersetzen können
- Herstellung von Batteriezellen für Elektrofahrzeuge
- Kohlenstoffabscheidung und –nutzung (CCU)
- Kohlenstoffabscheidung und –speicherung (CCS)
- „net zero“ Mobilität (Seeverkehr, Luftverkehr, Straßenverkehr) & Gebäude
- Energiespeicherung
Förderung
Förderinstrumente:
- Finanzhilfen
- Für die aktuelle Wasserstoff-Auktion: Angebotspreis (bid price), d.h. die feste Prämie pro kg RFNBO-Wasserstoffproduktionie für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren gezahlt wird (beim IF Call 2024 maximal 4 EUR pro kg RFNBO Wasserstoff).
Finanzhilfen:
- Finanzhilfen bilden das Hauptförderinstrument. Gefördert werden Großprojekte, mittelgroße Projekte, Kleinprojekte und Pilotprojekte.
- Als Großprojekte werden Projekte mit einem Volumen (CAPEX) von über 100 Mio. Euro bezeichnet.
- Als mittelgroße Projekte werden Vorhaben mit einem Volumen von 20 bis 100 Mio. Euro bezeichnet.
- Als Kleinprojekte werden Projekte mit einem Volumen von 2,5 bis 20 Mio. Euro bezeichnet.
- Pilotprojekte sind Vorhaben mit einem Volumen von mind. 2,5 Mio. Euro, die innovative Ansätze zur tiefgreifenden Dekarbonisierung umsetzen.
Budget:
- Das Gesamtbudget des Innovationsfonds beträgt voraussichtlich rd. 40 Mrd. Euro für den Zeitraum von 2020 bis 2030.
- Der Fonds wird aus den Einnahmen des EU-Emissionshandelssystems gespeist.
- Das Gesamtbudget hängt vom Preis der gehandelten Emissionsrechte ab.
Förderfähige Kosten:
- bis zu 60% der relevanten Kosten des Projekts ab der Antragstellung. Die relevanten Kosten müssen basierend auf den Leitlinien Guidance on the Relevant Costs Methodology für jedes Projekt im Rahmen der Antragstellung berechnet werden.
- Für Pilotprojekte (d.h. mit einem CAPEX Volume von mindestens 2,5 Mio. €) ist die maximale Förderung aus dem Innovationsfonds für ein einzelnes Pilotprojekt auf 40 Mio. € begrenzt.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigte:
- Antragsberechtigt sind grundsätzlich juristische Personen, also z.B. Unternehmen, Kommunen und Kreise.
- Die beantragende juristische Person muss direkt, allein oder als Teil einer Partnerschaft/eines Konsortiums, für die Umsetzung der zu fördernden Maßnahme zuständig sein.
- Die genauen Bestimmungen zu den Antragsberechtigten sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.
Teilnahmeberechtigte Länder:
- EU-Mitgliedstaaten
- Norwegen, Island, Liechtenstein
Aktuelle Aufrufe
Arbeitsprogramme:
- Grundlage aller Aufrufe sind die Arbeitsprogramme. Diese werden von der EU-Kommission jährlich verabschiedet.
- In den Arbeitsprogrammen werden die geplanten Prioritäten, Aufrufe und Mittelzuweisungen festgelegt.
Aktuelle Aufrufe:
- Aufrufe und Auktion werden auf dem EU Funding & Tenders Portal veröffentlicht.
- Die Einreichung der Anträge sowie der Prozess zur Auswahl erfolgt direkt auf EU-Ebene. Förderanträge müssen elektronisch über das Funding & Tender-Portal der Europäischen Kommission eingereicht werden.
- Die aktuellen Antragsfristen sind wie folgt: für die Wasserstoffauktion bis Donnerstag, 20. Februar 2025 (abgelaufen) und für die Anträge „IF24 Call“ oder „IF24 Battery Call“ (Herstellung von Batteriezellen für Elektrofahrzeuge)bis Donnerstag, 24. April 2025 (17 Uhr).
- Antragstellende Institutionen müssen sich - vor der Einreichung des Projektvorschlags - im Teilnehmerregister eintragen und vom zentralen Validierungsdienst (REA Validation) validieren lassen. Für die Validierung werden sie aufgefordert, Dokumente hochzuladen, die ihren Rechtsstatus und ihre Herkunft belegen. Für die Registrierung im Teilnehmerregister wird ein EU Login Account benötigt.
Eignungskriterien:
- Innovationsgrad
- Projektreife
- Treibhausgasemissionseinsparungspotential
- Kosteneffizienz im Verhältnis zur erwarteten Minderung der Treibhausgasemissionen
- Replizierbarkeit
Weitere Informationen
Verordnung:
Eur-Lex Datenbank: Delegiert Verordnung (EU) 2019/856 (spezifische Rechtsgrundlage des Innovationsfonds)
Programmwebsite:
Programmwebsite der Generaldirektion Klima der EU-Kommission
Programmwebsite der Nationalen Kontaktstelle
Newsletter:
Newsletter der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)
Beratung
Verwaltung:
Der Innovationsfonds wird von der Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA) verwaltet.
Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)
Referat C4 - Innovationsfonds
Chaussée de Wavre 910
1049 Brüssel
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH als nationale Kontaktstelle benannt. Die ZUG berät zum Programm und im Vorfeld der Antragstellung.
Nationale Kontaktstelle EU-Innovationsfonds
c/o Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien
Karl-Liebknecht-Straße 33
03046 Cottbus
Letzte Aktualisierung: 20.02.2025
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Der RVR bilanziert die EU-Fördermittel für die Region, die Städte und Kreise.
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Der RVR hält eine exemplarische Auswahl EU-geförderter Projekte vor.
Andrea Höber
Andrea Höber
Referatsleiterin und EU-Beauftragte
Referat Europa
hoeber@rvr.ruhr
+49 (0) 201 2069 6362
Kronprinzenstraße 6 45128 Essen