European Urban Initiative
Auf einen Blick
Was wird gefördert:
Innovative Maßnahmen, Aufbau von Wissen und Erfahrungsaustausch im Bereich nachhaltige Stadtentwicklung.
Wer wird gefördert:
Kommunen und Kreise.
Wie wird gefördert:
Zuschuss. Ko-Finanzierung bis zu 80%.
Beratung
The European Urban Initiative – Permanent Secretariat
Les Arcuriales, 45D Rue de Tournai
59000 Lille
Frankreich
Die Details
Ziele
Allgemeine Ziele:
- Umsetzung der EU-Städteagenda und der Leipzig-Charta
- Stärkung integrativer und beteiligungsorientierter Ansätze für nachhaltige Stadtentwicklung
Spezifische Ziele:
- Unterstützung innovativer Maßnahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung
- Unterstützung beim Kapazitätsaufbau für die Gestaltung und Umsetzung nachhaltiger Stadtentwicklung
- Unterstützung beim Wissensaufbau, bei territorialer Folgenabschätzung, Politikentwicklung und Kommunikation
Maßnahmen
Förderbereiche:
- Innovative Maßnahmen: Unterstützung von kommunalen Pilotprojekten und Transfer erfolgreicher Lösungen auf andere Kommunen, Förderung max. 5 Mio. Euro, Projektdauer max. 4 Jahre
- Kapazitätsaufbau: Stärkung der kommunalen Kapazitäten zur beteiligungsorientierten Entwicklung von integrierten Strategien nachhaltiger Stadtentwicklung (z.B. Peer-Learning-Ansätze und Netzwerke für nachhaltige Stadtentwicklung)
- Wissen: Wissensplattform, Nationale Kontaktpunkte, Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation
Synergien:
- Die Förderbereiche Kapazitätsaufbau und Wissen sollen mit dem Programm Interreg C: Urbact koordiniert werden. Beide Programme sollen sich ergänzen.
Förderung
Budget:
- Das Gesamtbudget der Europäischen Städteinitiative beträgt 450 Mio. Euro.
- Davon sind 75% für die Unterstützung innovativer Maßnahmen vorgesehen.
Ko-Finanzierung:
- Die EU-Kofinanzierung für innovative Maßnahmen beträgt max. 80%
Förderfähige Kosten:
- Personalkosten
- Büro und Verwaltung
- Reise und Unterbringung
- Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen
- Ausrüstung
- Infrastruktur und Bauarbeiten
Antragsberechtigte
Antragsberechtigte:
- Städte oder Vororte, die min. 50.000 Einwohnerinnen und Einwohner zählen
- Kommunale Verbände (also z.B. Kreise), in denen min. 51% der Bevölkerung in Städten leben und die zusammen min. 50.000 Einwohnerinnen und Einwohner zählen
- Zusammenschlüsse aus Städten oder Vororten, die zusammen min. 50.000 Einwohnerinnen und Einwohner zählen
- Städte und Vororte werden nach der Eurostat Definition definiert
Teilnahmeberechtigte Länder:
- EU-Mitgliedstaaten
Projektpartner:
- Bei der Umsetzung innovativer Maßnahmen wird je nach Projekt die Einbindung verschiedener lokaler und projektbezogener Partner vorausgesetzt.
- Lokale Partner: Kommunen sollen je nach Projekt lokale Akteure einbinden (z.B. Unternehmen, Vereine, Verbände, Bildungs- und Forschungseinrichtungen, spezielle Zielgruppen)
- Umsetzungspartner: Partner, die aktiv zur Umsetzung des Projekts beitragen
- Transferpartner: andere Städte, die von der Antragstellerin lernen und neu entwickelte Lösungen in ihren Städten implementieren möchten
- Allen Projektpartnern muss ein eigenes Budget zugewiesen werden.
- Auch für jeden einzelnen Projektpartner gilt dabei die Ko-Finanzierungsrate von 80%.
Aktuelle Aufrufe
Arbeitsprogramm:
- Das Arbeitsprogramm ist Grundlage aller Aufrufe. Auf der Website ist das Programm nicht veröffentlicht.
- Auf der Programmwebsite steht alternativ ein Leitfaden zur Verfügung.
Aktuelle Aufrufe:
- Aufrufe werden auf der Programmwebsite unter dem Reiter "Looking for Funding" veröffentlicht.
- Der Antrag erfolgt online über die digitale Antragsplattform des ständigen Sekretariats.
Weitere Informationen
Verordnung:
Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2021/1058
Website und Newsletter:
Programmwebsite zur European Urban Initiative
Verwaltung:
Die Europäische Städteinitiative wird direkt durch die Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung verwaltet. Die französische Region Hauts-de-France ist mit der administrativen Umsetzung der Initiative betraut. Das ständige Sekretariat mit Sitz in Lille koordiniert die Umsetzung des Programms. Nationale Kontaktstellen in allen EU Mitgliedstaaten werden im Laufe des Jahres 2023 eingerichtet.
Letzte Aktualisierung: 30.01.2023
Weitere Service-Angebote
FÖRDERMITTELBILANZIERUNG
Der RVR bilanziert die EU-Fördermittel für die Region, die Städte und Kreise.
EU-geförderte Projekte
Der RVR hält eine exemplarische Auswahl EU-geförderter Projekte vor.
Andrea Höber
Andrea Höber
Referatsleiterin und EU-Beauftragte
Referat Europa
hoeber@rvr.ruhr
+49 (0) 201 2069 6362
Kronprinzenstraße 6 45128 Essen