EUKI

Auf einen Blick

Was wird gefördert: 

Grenzüberschreitende Klimaschutzprojekte in verschiedenen Bereichen.

Wer wird gefördert:

Juristische Personen, also z.B. Kommunen, Kreise, Hochschulen, Vereine und Verbände.

Wie wird gefördert:

Zuschuss. Anteilsfinanzierung, Eigenanteil variiert.

Beratung

Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)
Friedrich-Ebert-Allee 32 + 36
53113 Bonn

Kontakt: EUKI

Die Details

Ziele


Ziele:

  • Unterstützung von Organisationen aus den EU-Mitgliedsstaaten und den Beitrittskandidatenländern des westlichen Balkans bei der Umsetzung des Europäischen Grünen Deals
  • Verbesserung der innereuropäischen Zusammenarbeit bei Vorhaben zum Klimaschutz

Struktur:

  • EUKI ist ein Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
  • EUKI besteht aus einem Ideenwettbewerb (Förderprogramm) und verschiedenen Informations- und Vernetzungsangeboten (EUKI-Community, EUKI-Academy).


    Allgemeine Ziele:

    • Ausbau erneuerbarer Energien
    • Stärkung von Energieeffizienz
    • Reduzierung CO²-Ausstoß
    • Förderung des technologischen Fortschrittes, des politischen Dialoges sowie sozialer Gerechtigkeit im Klimaschutz
    • Klimabildung
    • Nachhaltiges Wirtschaften

    Maßnahmen


    Themenfelder:

    • Klimapolitik
    • klimaneutrale Mobilität
    • Energiewende und klimaneutrale Gebäude
    • Sozial gerechter Strukturwandel
    • Nachhaltiges Wirtschaften
    • CO2-Entnahme und -senkung


    Wissenstransfer:

    • Die EUKI-Community bietet den Projektmitgliedern ein Netzwerk zum fachlichen Austausch und Wissenstransfer.
    • Die EUKI-Academy bietet neben Fachveranstaltungen und Fortbildungen auch eine Lernplattform zum Thema Klimaschutz an.
    • Die Veranstaltungen und Lernformate sind kostenlos und frei zugänglich.


    Förderfähige Formate:

    EUKI ist bewusst breit angelegt. Die Liste der förderfähigen Formate ist nicht abschließend, sondern dient der Orientierung.

    • Aufbau und Stärkung fachlicher Kompetenzen
    • Auf- und Ausbau von Netzwerken, bi- oder multilateralen Kooperationsformaten
    • Entwurf, Umsetzung oder Erprobung klimapolitischer Instrumente
    • Analysen und Strategien
    • Dialog, Beteiligung, Beratung und Prozesse mit Politikbetroffenen
    • Maßnahmen der Umwelt- und Klimabildung

     

    Förderung


    Budget:

    • Das Budget der Europäischen Klimaschutzinitiative wird jedes Jahr in der Haushaltsplanung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) festgelegt.
    • Für 2024 sind 19 Mio. Euro etatisiert.

     


    Förderung:

    • Die Projektförderung beträgt zwischen 120.000 und 1 Mio. Euro.
    • Die Projektlaufzeit beträgt mind. 18 und max. 29 Monate.
    • Der Eigenanteil wird individuell festgelegt.

     

    Antragsberechtigte


    Antragsberechtigte:

    • Juristische Personen, also z.B. Kommunen, Kreise, Hochschulen, Vereine und Verbände.

    Projektpartner:

    • Anträge müssen von einem Durchführer eingereicht werden.
    • Jedes Projekt benötigt darüber hinaus mind. 1 und max. 4 Durchführungspartner.
    • Durchführer und Durchführungspartner müssen aus mind. 2 verschiedenen Mitgliedstaaten kommen.


    Gebietskulisse:

    • EUKI fördert Projekte in allen EU-Mitgliedstaaten und den Beitrittskandidatenländern des westlichen Balkans.
    • Es werden insbesondere Durchführer mit Sitz in Mittel-, Ost-, Südost- und Südeuropa zur Teilnahme ermutigt.

    Aktuelle Aufrufe


    Aktuelle Aufrufe:

    • Auf der EUKI Website werden jährlich die Aufrufe für den Ideenwettbewerb veröffentlicht.

    Website: EUKI

    Weitere Informationen


    Website:

    Website und Newsletter der Europäischen Klimaschutzinitiative

    Website: EUKI

    Verwaltung:

    • Die Europäische Klimaschutzinitiative wurde 2017 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ins Leben gerufen und wird über Mittel des Bundeshaushalts finanziert. Das Programm wird von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GiZ) verwaltet.

     


    Technische Hinweise:

    • Die geplante durchschnittliche Fördersumme pro Jahr sollte das Mittel der durchschnittlichen Einnahmen des Antragsstellers aus den letzten drei Jahren nicht überschreiten.
    • Mehr als die Hälfte der Fördermittel muss an Projektpartner in Ländern des regionalen Schwerpunktes gehen, das Minimum pro Partner beträgt 50.000 Euro.

    Letzte Aktualisierung: 21.12.2023

    Weitere Service-Angebote

    EUROPA INFOS RUHR

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    FÖRDERMITTELBILANZIERUNG

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    Der RVR hält eine exemplarische Auswahl EU-geförderter Projekte vor.

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    Andrea Höber

    Andrea Höber

    Referatsleiterin und EU-Beauftragte
    Referat Europa

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    Kronprinzenstraße 6 45128 Essen

    Christoph Sebald

    Christoph Sebald

    Referat Europa

    sebald@rvr.ruhr
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    Kronprinzenstraße 6 45128 Essen