EUKI

Auf einen Blick

Was wird gefördert: 

Grenzüberschreitende Klimaschutzprojekte in verschiedenen Bereichen.

Wer wird gefördert:

Juristische Personen, also z.B. regionale oder lokale Behörden, gemeinnützige Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen (NGOs), Universitäten oder andere Bildungseinrichtungen.

Wie wird gefördert:

Zuschuss. Anteilsfinanzierung, Eigenanteil variiert, es müssen mind. 5% Eigen-oder Drittmittel eingebracht werden.

Beratung

Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)
Potsdamer Platz 10
10785 Berlin

Kontakt: EUKI

Die Details

Ziele


Ziele:

  • Unterstützung von Organisationen aus den EU-Mitgliedsstaaten und den Beitrittskandidatenländern des westlichen Balkans bei der Umsetzung des Europäischen Grünen Deals
  • Verbesserung der innereuropäischen Zusammenarbeit bei Vorhaben zum Klimaschutz

Struktur:

  • EUKI ist ein Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
  • EUKI besteht aus einem jährlichem Ideenwettbewerb (Förderprogramm) und verschiedenen Informations- und Vernetzungsangeboten (EUKI-Academy).


Ziele der Projekte:

  • Ausbau erneuerbarer Energien
  • Stärkung von Energieeffizienz
  • Reduzierung CO²-Ausstoß
  • Förderung des technologischen Fortschrittes, des politischen Dialoges sowie sozialer Gerechtigkeit im Klimaschutz
  • Klimabildung
  • Nachhaltiges Wirtschaften

Maßnahmen


Themenschwerpunkte:

  • Klimapolitik
  • klimaneutrale Mobilität
  • Energiewende und klimaneutrale Gebäude
  • Sozial gerechter Strukturwandel
  • Nachhaltiges Wirtschaften
  • CO2-Entnahme und -senkung


Wissenstransfer:

  • Die EUKI-Community bietet den Projektmitgliedern (EUKI Community) ein Netzwerk zum fachlichen Austausch und Wissenstransfer.
  • Die EUKI-Academy bietet neben Fachveranstaltungen und Fortbildungen auch eine Lernplattform zum Thema Klimaschutz an.
  • Die Veranstaltungen und Lernformate sind kostenlos und i.d.R. frei zugänglich.


Förderfähige Formate:

EUKI ist bewusst breit angelegt. Die Liste der förderfähigen Formate ist nicht abschließend, sondern dient der Orientierung.

  • Aufbau und Stärkung fachlicher Kompetenzen
  • Auf- und Ausbau von Netzwerken, bi- oder multilateralen Kooperationsformaten
  • Entwurf, Umsetzung oder Erprobung klimapolitischer Instrumente
  • Analysen und Strategien
  • Dialog, Beteiligung, Beratung und Prozesse mit Politikbetroffenen
  • Maßnahmen der Umwelt- und Klimabildung

 

Förderung


Budget:

  • Das Budget wird mit jedem Änderungsangebot für das jeweilige Jahr zwischen dem EUKI-Sekretariat und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vereinbart und entsprechend vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Für 2024 sind 16.5 Mio. Euro etatisiert.

 


Förderung:

  • Die Projektförderung beträgt zwischen 120.000 und 1 Mio. Euro.
  • Die Projektlaufzeit beträgt mind. 18 und max. 29 Monate.
  • Der Eigenanteil wird individuell festgelegt, es müssen mind. 5% Eigen-oder Drittmittel eingebracht werden
  • Weitere Angaben zur Projektfinanzierung können hier gefunden werden

 

Antragsberechtigte


Antragsberechtigte:

  • Juristische Personen, also z.B. Kommunen, Behörden, Kreise, Hochschulen, Vereine,Verbände,Nichtregierungsorganisation oder Bildungseinrichtungen.

Projektpartner:

  • Anträge müssen von einem Durchführer eingereicht werden.
  • Jedes Projekt benötigt darüber hinaus mind. 1 und max. 4 Durchführungspartner.
  • Durchführer und Durchführungspartner müssen aus mind. 2 verschiedenen Mitgliedstaaten kommen. 


Gebietskulisse:

  • EUKI fördert Projekte in allen EU-Mitgliedstaaten und den Beitrittskandidatenländern des westlichen Balkans.
  • Es werden insbesondere Durchführer mit Sitz in Mittel-, Ost-, Südost- und Südeuropa zur Teilnahme ermutigt.

Aktuelle Aufrufe


Aktuelle Aufrufe:


Website: EUKI

Weitere Informationen


Website:

Website und Newsletter der Europäischen Klimaschutzinitiative

Website: EUKI

Verwaltung:

  • Die Europäische Klimaschutzinitiative wurde 2017 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ins Leben gerufen und wird über Mittel des Bundeshaushalts finanziert. Das Programm wird von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GiZ) verwaltet.

 


Technische Hinweise:

  • Die geplante durchschnittliche Fördersumme pro Jahr sollte das Mittel der durchschnittlichen Einnahmen des Antragsstellers aus den letzten drei Jahren nicht überschreiten.
  • Mehr als die Hälfte der Fördermittel muss an Projektpartner in Ländern des regionalen Schwerpunktes gehen, das Minimum pro Partner beträgt 50.000 Euro.

Letzte Aktualisierung: 08.10.2024

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Christoph Sebald

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