EUKI

Auf einen Blick

Was wird gefördert: 

Grenzüberschreitende Klimaschutzprojekte in verschiedenen Bereichen.

Wer wird gefördert:

Juristische Personen, also z.B. regionale oder lokale Behörden, gemeinnützige Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen (NGOs), Universitäten oder andere Bildungseinrichtungen.

Wie wird gefördert:

Zuschuss. Eigenanteil variiert. Ko-Finanzierung max. 95%.

Beratung

Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)
Potsdamer Platz 10
10785 Berlin

Kontakt: EUKI

Die Details

Ziele


Ziele:

  • Unterstützung von Organisationen aus den EU-Mitgliedsstaaten und den Beitrittskandidatenländern des westlichen Balkans bei der Umsetzung des Europäischen Grünen Deals
  • Verbesserung der innereuropäischen Zusammenarbeit bei Vorhaben zum Klimaschutz


Struktur:

  • EUKI ist ein Programm des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN).
  • EUKI besteht aus einem jährlichem Ideenwettbewerb (Förderprogramm) und verschiedenen Informations- und Vernetzungsangeboten (EUKI-Academy).

Maßnahmen


Themenschwerpunkte:

  • Klimapolitik
  • klimaneutrale Mobilität
  • Energiewende und klimaneutrale Gebäude
  • Sozial gerechter Strukturwandel
  • Nachhaltiges Wirtschaften
  • CO2-Entnahme und -senkung


Förderfähige Formate:

EUKI ist bewusst breit angelegt. Die Liste der förderfähigen Formate ist nicht abschließend, sondern dient der Orientierung.

  • Aufbau und Stärkung fachlicher Kompetenzen
  • Auf- und Ausbau von Netzwerken, bi- oder multilateralen Kooperationsformaten
  • Entwurf, Umsetzung oder Erprobung klimapolitischer Instrumente
  • Analysen und Strategien
  • Dialog, Beteiligung, Beratung und Prozesse mit Politikbetroffenen
  • Maßnahmen der Umwelt- und Klimabildung

 

Förderung


Budget:

  • Das Budget wird jährlich zwischen dem EUKI-Sekretariat und dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) vereinbart.

 


Förderung:

  • Die Projektförderung beträgt zwischen 120.000 und 1 Mio. Euro.
  • Die Projektlaufzeit beträgt mind. 18 und max. 29 Monate.
  • Der Eigenanteil wird individuell festgelegt, es müssen aber mind. 5% Eigen-oder Drittmittel eingebracht werden.
  • Die beantragte Förderung pro Jahr sollte das Mittel der durchschnittlichen Einnahmen des Antragsstellers aus den letzten drei Jahren nicht überschreiten.

Antragsberechtigte


Antragsberechtigte:

  • Juristische Personen, also z.B. Kommunen, Kreise, Vereine, Verbände oder Bildungseinrichtungen.

Projektpartner:

  • Anträge müssen von einem Durchführer eingereicht werden.
  • Jedes Projekt benötigt darüber hinaus mind. 1 und max. 4 Durchführungspartner.
  • Durchführer und Durchführungspartner müssen aus mind. 2 verschiedenen Mitgliedstaaten kommen.
  • Mehr als die Hälfte der Fördermittel muss an Projektpartner in Ländern des regionalen Schwerpunktes gehen. Das Minimum pro Partner beträgt 50.000 Euro.


Gebietskulisse:

  • EUKI fördert Projekte in allen EU-Mitgliedstaaten und den Beitrittskandidatenländern des westlichen Balkans.
  • Es werden insbesondere Durchführer mit Sitz in Mittel-, Ost-, Südost- und Südeuropa zur Teilnahme ermutigt.

Aktuelle Aufrufe


Aktuelle Aufrufe:

  • Die Aufrufe für den Ideenwettbewerb werden jährlich auf der Programmwebsite veröffentlicht.
  • Die Aufrufe werden üblicherweise im Frühjahr geöffnet.

Website: EUKI

Weitere Informationen


Website:

Website und Newsletter der Europäischen Klimaschutzinitiative.

Website: EUKI


Verwaltung:

Die Europäische Klimaschutzinitiative wird im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GiZ) verwaltet. Die GIZ berät im Vorfeld der Antragstellung. 

Europäische Klimaschutzinitiative (EUKI)
Potsdamer Platz 10
10785 Berlin
Deutschland

Website: EUKI

Letzte Aktualisierung: 29.01.2026

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