EU4Health

Auf einen Blick

Was wird gefördert:

Ergänzende Maßnahmen zur Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung in den Mitgliedstaaten, Maßnahmen zum Schutz vor grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren, Verbesserung des Zugangs zu und der Verfügbarkeit von Arzneimitteln, Innovationen, Digitalisierung, Koordinierung und Vernetzung im Gesundheitsbereich.

Wer wird gefördert:

Juristische Personen, also z.B. Kommunen, Kreise, Verbände, Unternehmen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen.

Wie wird gefördert:

Zuschuss, Preise und Vergaben. Ko-Finanzierung max. 60-80%. Üblicherweise werden Projektpartner benötigt.

Beratung

Nationale Kontaktstelle EU4Health
Friedrichstr. 149
10117 Berlin

+49 (0) 30 257 679 476
Kontakt: NKS EU4Health
Die Nationale Kontaktstelle EU4Health wird im Auftrag des BMG durch die PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH betreut. 

Die Details

Ziele


Allgemeine Ziele:

  • Verbesserung und Förderung der Gesundheit in der Union
  • Schutz der Menschen in der Union vor schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren
  • Verbesserung der Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Arzneien und Medizinprodukten und Förderung von Innovation im Hinblick auf solche Produkte
  • Stärkung der Gesundheitssysteme durch Verbesserung ihrer Resilienz und Ressourceneffizienz

Das Programm erbringt einen europäischen Mehrwert und ergänzt die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Verbesserung der Gesundheit der Menschen in der Europäischen Union.

Maßnahmen


Förderschwerpunkte:

  • Unterstützung von Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung u.a. durch die Verringerung von Gesundheitsschäden durch illegale Drogen, Verbesserung der Patientenrechte und der grenzüberschreitenden Versorgung sowie Verbesserung der Überwachung, Diagnose und Behandlung von Krankheiten, insbesondere Krebs
  • Stärkung der Fähigkeit der Europäischen Union zur Prävention, Vorsorge und raschen Reaktion hinsichtlich schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren
  • Verbesserung der Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und Erschwinglichkeit von Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie Förderung nachhaltiger Produktions- und Lieferketten und von Innovationen in der Union
  • Bedarfsbezogene Ergänzung der nationalen Bevorratung mit unentbehrlichen krisenrelevanten Produkten auf Unionsebene
  • Einrichtung von Schulungsressourcen für eine Reserve von Gesundheitspersonal, das im Fall einer Gesundheitskrise mobilisiert werden kann
  • Stärkung der Verwendung von Gesundheitsdaten für Gesundheitsversorgung, Forschung und Innovation sowie Förderung der Einführung digitaler Dienste
  • Verbesserung des Zugangs zu hochwertiger, patienten- und ergebnisorientierter Gesundheitsversorgung
  • Unterstützung der Entwicklung, Umsetzung und Durchsetzung des Unionsrechts im Gesundheitsbereich
  • Unterstützung abgestimmter Vorgehensweisen zwischen den Mitgliedstaaten und Ausbau der Vernetzung über transnationale Netzwerke
  • Unterstützung globaler Verpflichtungen und Gesundheitsinitiativen sowie der Zusammenarbeit mit Drittländern

Förderung


Budget:

  • Gesamtbudget: 4,4 Mrd. Euro

Teilbudgets:

  • Mindestens 20% des Budgets sind für Gesundheitsförderung und zur Krankheitsprävention vorgesehen
  • Höchstens 12,5% des Budgets sind für die Beschaffung krisenrelevanter Produkte auf Unionsebene vorgesehen
  • Höchstens 12,5% des Budgets sind für die Unterstützung globaler Verpflichtungen vorgesehen
  • Höchstens 8% des Budgets ist für administrative Aufgaben vorgesehen

Ko-Finanzierung:

Finanzhilfen (Grants):

  • Der Ko-Finanzierungssatz beträgt grundsätzlich max. 60%.
  • Für außerordentlich zweckmäßige Vorhaben kann der Ko-Finanzierungssatz auf max. 80% angehoben werden (bei Teilnahme von Mitgliedstaaten, deren Pro-Kopf-Bruttonationaleinkommen weniger als 90% des Unionsdurchschnitts beträgt).
  • Maßnahmen der WHO und europäische Referenznetzwerke können vollfinanziert werden.

Auftragsvergaben (Procurement)

  • EU-Ausschreibungen, die bei Zuschlag voll finanziert werden. 

Antragsberechtigte


Antragsberechtigte:

  • Antragsberechtigt sind juristische Personen, also z.B. Kommunen, Kreise, Hochschulen, Unternehmen und Forschungseinrichtungen.
  • Die genauen Bestimmungen zu den Antragsberechtigten sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.

Teilnahmeberechtigte:

  • Alle Rechtsträger aus allen Ländern sind grundsätzlich teilnahmeberechtigt.
  • Rechtsträger mit Sitz in einem nicht assoziierten Drittland tragen die Kosten ihrer Teilnahme grundsätzlich selbst.


Förderberechtigte Länder:

  • EU-Mitgliedstaaten
  • Assoziierte Drittstaaten (derzeit Island, Liechtenstein, Moldawien, Norwegen, Ukraine)

Projektpartner:

  • Es gibt sowohl Einzelförderungen als auch Konsortialförderungen.
  • Die Anforderungen an Konsortien entnehmen Sie dem jeweiligen Aufruf.

Aktuelle Aufrufe


Arbeitsprogramme:

  • Grundlage aller Aufrufe sind die einjährigen Arbeitsprogramme. Diese werden von der EU-Kommission verabschiedet.
  • In den Arbeitsprogrammen werden die geplanten Aufrufe, Prioritäten und Mittel festgelegt.

Website: EU-Kommission


Aktuelle Aufrufe:

Website: EU-Kommission

Weitere Informationen


Verordnung:

Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2021/522

Website:EU-Kommission

Programmwebsite:

Programmwebsite der EU-Kommission, Generaldirektion SANTE

Website: EU-Kommission

Programmwebsite des Nationalen Focal Points PD

Website: NKS EU4Health

Newsletter:

Newsletter der Nationalen Nationalen Kontaktstelle EU4Health 

Website: NKS EU4Health


Verwaltung:

EU4Health wird von der EU-Kommission direkt verwaltet. Die Umsetzung erfolgt durch die Europäische Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales (HaDEA). In den Mitgliedstaaten wird die Umsetzung von EU4Health durch nationale Kontaktstellen begleitet. Die nationalen Kontaktstellen beraten umfassend zu den Fördermöglichkeiten im Programm. 

Für Deutschland wird die Nationale Kontaktstelle EU4Health im Auftrag des BMG von der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH betreut. Die NKS EU4Health berät auch zur Antragstellung. 

Letzte Aktualisierung: 08.10.2024

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