EU4Health
Auf einen Blick
Was wird gefördert:
Ergänzende Maßnahmen zur Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung in den Mitgliedstaaten, Maßnahmen zum Schutz vor grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren, Verbesserung des Zugangs zu und der Verfügbarkeit von Arzneimitteln, Innovationen, Digitalisierung, Koordinierung und Vernetzung im Gesundheitsbereich.
Wer wird gefördert:
Juristische Personen, also z.B. Kommunen, Kreise, Verbände, Unternehmen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen.
Wie wird gefördert:
Zuschuss, Preise und Vergaben. Ko-Finanzierung max. 60-80%. Üblicherweise werden Projektpartner benötigt.
Beratung
Nationale Kontaktstelle EU4Health
Friedrichstr. 149
10117 Berlin
Die Details
Ziele
Allgemeine Ziele:
- Verbesserung und Förderung der Gesundheit in der Union
- Schutz vor grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren
- Innovation und Verbesserung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln
- Stärkung der Resilienz und Effizienz nationaler Gesundheitssysteme
Das Programm erbringt einen europäischen Mehrwert und ergänzt die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Verbesserung der Gesundheit der Menschen in der Europäischen Union.
Maßnahmen
Förderschwerpunkte:
- Maßnahmen im Kampf gegen COVID-19 und zum Schutz der Menschen in der Union vor schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren, einschließlich der Bevorratung mit krisenrelevanten Produkten
- Maßnahmen zur Umsetzung des Europäischen Plans zur Krebsbekämpfung
- Digitalisierung im Bereich Gesundheit, einschließlich eines europäischen Gesundheitsdatenraums
- Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Initiative gegen übertragbare Krankheiten
- Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Arzneimittelstrategie
- Verbesserung des Zugangs zu einer hochwertigen Gesundheitsvorsorge
- Unterstützung von Maßnahmen der WHO
Förderung
Budget:
- Gesamtbudget: 4,4 Mrd. Euro
Teilbudgets:
- Mindestens 20% des Budgets sind für Gesundheitsförderung und zur Krankheitsprävention vorgesehen
- Höchstens 12,5% des Budgets sind für die Beschaffung krisenrelevanter Produkte auf Unionsebene vorgesehen
- Höchstens 12,5% des Budgets sind für die Unterstützung globaler Verpflichtungen vorgesehen
- Höchstens 8% des Budgets ist für administrative Aufgaben vorgesehen
Förderinstrumente:
Die Mittel werden im Wesentlichen über Zuschüsse (Grants) und öffentliche Beschaffung (Procurements) verausgabt.
Ko-Finanzierung:
- Bei Zuschüssen beträgt die Ko-Finanzierung grundsätzlich max. 60%.
- Für außerordentlich zweckmäßige Vorhaben kann die Ko-Finanzierung auf max. 80% angehoben werden (bei Teilnahme von Mitgliedstaaten, deren Pro-Kopf-Bruttonationaleinkommen weniger als 90% des Unionsdurchschnitts beträgt).
- Maßnahmen der WHO und europäischer Referenznetzwerke können vollfinanziert werden.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigte:
- Antragsberechtigt sind juristische Personen, also z.B. Kommunen, Kreise, Hochschulen, Unternehmen und Forschungseinrichtungen.
- Die genauen Bestimmungen zu den Antragsberechtigten sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.
Teilnahmeberechtigte:
- Alle Rechtsträger aus allen Ländern sind grundsätzlich teilnahmeberechtigt.
- Rechtsträger mit Sitz in einem nicht assoziierten Drittland tragen die Kosten ihrer Teilnahme grundsätzlich selbst.
Förderberechtigte Länder:
- EU-Mitgliedstaaten
- Assoziierte Drittstaaten (derzeit Island, Liechtenstein, Moldawien, Norwegen, Ukraine)
Projektpartner:
- Es gibt sowohl Einzelförderungen als auch Konsortialförderungen.
- Die Anforderungen an Konsortien entnehmen Sie dem jeweiligen Aufruf.
Aktuelle Aufrufe
Arbeitsprogramme:
- Grundlage aller Aufrufe sind die einjährigen Arbeitsprogramme. Diese werden von der EU-Kommission verabschiedet.
- In den Arbeitsprogrammen werden die geplanten Aufrufe, Prioritäten und Mittel festgelegt.
Aktuelle Aufrufe:
- Aufrufe werden über das EU Funding & Tenders Portal veröffentlicht:
- Zur Antragstellung wird eine Registrierung im EU Funding & Tenders Portal benötigt.
- Antragstellende Institutionen benötigen eine mehrstellige Identifikationsnummer, den sogenannten „Participant Identification Code“ (kurz: PIC).
Weitere Informationen
Verordnung:
Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2021/522
Programmwebsite:
Programmwebsite der EU-Kommission, Generaldirektion SANTE
Newsletter:
Newsletter der Nationalen Nationalen Kontaktstelle EU4Health
Verwaltung:
EU4Health wird von der EU-Kommission direkt verwaltet. Die Umsetzung erfolgt durch die Europäische Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales (HaDEA). In den Mitgliedstaaten wird die Umsetzung von EU4Health durch nationale Kontaktstellen begleitet. Die nationalen Kontaktstellen beraten umfassend zu den Fördermöglichkeiten im Programm.
Für Deutschland wird die Nationale Kontaktstelle EU4Health im Auftrag des BMG von der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH betreut. Die NKS EU4Health berät auch zur Antragstellung.
Letzte Aktualisierung: 29.01.2026
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Der RVR hält eine exemplarische Auswahl EU-geförderter Projekte vor.
Andrea Höber
Andrea Höber
Referatsleiterin und EU-Beauftragte
Referat Europa
hoeber@rvr.ruhr
+49 201 2069 6362
Kronprinzenstraße 6 45128 Essen