Digitales Europa

Auf einen Blick

Was wird gefördert:

Digitaler Wandel der europäischen Wirtschaft, Industrie und Gesellschaft.

Wer wird gefördert:

Juristische Personen, also z.B. Kommunen und Kreise.

Wie wird gefördert:

Zuschuss. Ko-Finanzierung 50-100%. Üblicherweise werden Projektpartner benötigt.

Beratung

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Invalidenstraße 44
D-10115 Berlin

+49 (0) 30 183 00 6529
Kontakt: BMDV

Die Details

Ziele


Allgemeine Ziele:

  • Unterstützung des digitalen Wandels der europäischen Wirtschaft, Industrie und Gesellschaft
  • Förderung von Verbreitung und Akzeptanz digitaler Technologien durch Erprobung, anwendungsorientierte Umsetzung und Rollout
  • Stärkung der digitalen Kapazitäten Europas ("digitale Souveränität")
  • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Europas in der globalen digitalen Wirtschaft


Spezifische Ziele (SZ):

  • Spezifisches Ziel 1: Hochleistungsrechnen
  • Spezifisches Ziel 2: Künstliche Intelligenz
  • Spezifisches Ziel 3: Cybersicherheit und Vertrauen
  • Spezifisches Ziel 4: Fortgeschrittene digitale Kompetenzen
  • Spezifisches Ziel 5: Einführung und optimale Nutzung digitaler Kapazitäten und Interoperabilität

Maßnahmen


Maßnahmen in SZ 1:

  • Einrichtung einer Supercomputer-Infrastruktur, die insbesondere für KMU und Forschungszwecke leicht zugänglich ist

Maßnahmen in SZ 2:

  • Aufbau und Stärkung der Kapazitäten und des Basiswissens im Bereich der KI
  • Zugang zu diesen Kapazitäten für Unternehmen, Zivilgesellschaft, Forschungseinrichtungen und öffentliche Verwaltungen
  • Stärkung und Vernetzung von Experimentiereinrichtungen für KI
  • Entwicklung und Stärkung der kommerziellen Nutzung und der Einführung KI gestützter Lösungen in Bereichen von öffentlichem Interesse

Maßnahmen in SZ 3:

  • Unterstützung der Entwicklung und Beschaffung von Cybersicherheitsausrüstung und Dateninfrastrukturen
  • Unterstützung der Entwicklung und Nutzung europäischer Kenntnisse, Kapazitäten und Kompetenzen im Bereich Cybersicherheit
  • Sicherstellung einer breiten Einführung wirksamer moderner Cybersicherheitslösungen, insbesondere in Behörden und KMU
  • Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen
  • Stärkung der Abwehrfähigkeit gegenüber Cyberangriffen
  • Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen dem zivilen und dem Verteidigungsbereich bei Cybersicherheits-Projekten

Maßnahmen in SZ 4:

  • Unterstützung von Konzeption und Durchführung langfristiger Schulungen und Kurse für Studierende und Arbeitskräfte
  • Unterstützung von Konzeption und Durchführung kurzfristiger Schulungen und Kurse für Arbeitskräfte, insbesondere in KMU und im öffentlichen Sektor
  • Unterstützung hochwertiger Schulungen am Arbeitsplatz und von Praktika für Studierende und Arbeitskräfte, insbesondere in KMU und im öffentlichen Sektor


Maßnahmen in SZ 5:

  • Unterstützung für den öffentlichen Sektor, damit digitale Technologien, wie z.B. Hochleistungsrechnen, KI und Cybersicherheit tatsächlich genutzt werden
  • Einführung und Betrieb transeuropäischer Infrastrukturen für digitale Dienste
  • Integration transeuropäischer Infrastrukturen für digitale Dienste im öffentlichen Sektor
  • Erleichterung der Entwicklung und Nutzung von Lösungen im Rahmen öffentlicher Verwaltungen
  • Angebot insbesondere an den öffentlichen Sektor und KMU digitale Technologien zu testen und zu erproben
  • Unterstützung der Erprobung und Einführung fortgeschrittener digitaler Technologien, insbesondere in der öffentlichen Verwaltung und KMU
  • Unterstützung der Einführung interoperabler digitaler Lösungen für öffentliche Dienste auf Unionsebene
  • Stärkung der Kapazitäten für eine führende Rolle der EU beim digitalen Fortschritt
  • Unterstützung der Verwirklichung eines europäischen Ökosystems für vertrauenswürdigen Datenaustausch und vertrauenswürdige digitale Infrastrukturen
  • Aufbau und Stärkung der Europäischen Digitalen Innovationszentren und ihres Netzes

Europäische Digitale Innovationszentren:

Im ersten Jahr der Durchführung des Programms wird ein Netz Europäischer Digitaler Innovationszentren eingerichtet (mindestens ein Zentrum je Mitgliedstaat). Diese üben folgende Tätigkeiten aus:

  • Bereitstellung von Fachwissen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem digitalen Wandel, einschließlich Test- und Experimentiereinrichtungen
  • Unterstützung von insbesondere KMU, um ihre Geschäftsmodelle durch vom Programm erfasste Technologien zu verbessern
  • Förderung des Transfers von Fachwissen zwischen den Regionen
  • Bereitstellung von Dienstleistungen, insbesondere im Bereich KI, Hochleistungsrechnen sowie Cybersicherheit und Vertrauen für öffentliche Verwaltungen und KMU
  • Bereitstellung von Finanzhilfen für Dritte im Rahmen des SZ 4 (fortgeschrittene digitale Kompetenzen)

 

 

Förderung


Budget:

  • Gesamtbudget: 7,6 Mrd. Euro

Teilbudgets:

  • SZ 1 „Hochleistungsrechnen“: 2,2 Mrd. Euro
  • SZ 2 „Künstliche Intelligenz“: 2,1 Mrd. Euro
  • SZ 3 „Cybersicherheit und Vertrauen“: 1,6 Mrd. Euro
  • SZ 4 „Fortgeschrittene Kompetenzen“: 0,58 Mrd. Euro
  • SZ 5 „Einführung und optimale Nutzung digitaler Kapazitäten und Interoperabilität“: 1,1 Mrd. Euro


Ko-Finanzierung:

  • Für die Mehrzahl der Zuschüsse beträgt die Ko-Finanzierungsrate 50% (z.B. einfache Zuschüsse, Unterstützungsmaßnahmen für KMU, Beschaffungszuschüsse).
  • Bei bestimmten Maßnahmen ist ein erhöhter Ko-Finanzierungssatz (z.B. 75% in bestimmten Fällen für Unterstützungsmaßnahmen für KMU) bis hin zur Vollförderung (z.B. Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen) vorgesehen.
  • Die Projektdauer variiert je nach Aufruf.
  • Die Förderhöhe variiert je nach Zuwendungsinstrument.

Antragsberechtigte


Antragsberechtigte:

  • Antragsberechtigt sind grundsätzlich juristische Personen, also z.B. Kommunen und Kreise.
  • Die genauen Bestimmungen zu den Antragsberechtigten sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.

Teilnahmeberechtigte Länder:

  • EU-Mitgliedstaaten
  • Assoziierte Drittstaaten


Kernzielgruppen:

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Start-Ups
  • Forschungseinrichtungen und Hochschulen
  • Öffentliche Verwaltungen

Dabei sollen die geförderten digitalen Dienstleistungen insbesondere KMU und öffentlichen Einrichtungen zugutekommen.

Beantragung


Arbeitsprogramme:

  • Die EU-Kommission verabschiedet mehrjährige Arbeitsprogramme, die üblicherweise für zwei Jahre gelten.
  • Für die verschiedenen Programmereiche werden separate Arbeitsprogramme beschlossen.
  • In den Arbeitsprogrammen werden die geplanten Aufrufe und Mittel festgelegt.

Veröffentlichte Arbeitsprogramme:

  • "Hauptarbeitsprogramm" Digitales Europa 2021-2022
  • Europäische Digitale Innovationszentren 2021-2023
  • Cybersicherheit 2021-2022
  • Hochleistungsrechnen 2022


Antragstellung:

  • Aufrufe werden über das EU Funding & Tenders Portal veröffentlicht.
  • Zur Antragstellung wird eine Registrierung im EU Funding & Tenders Portal benötigt.
  • Antragstellende Institutionen benötigen eine mehrstellige Identifikationsnummer, den sogenannten „Participant Identification Code“ (kurz: PIC).

Website: Antragstellung

Projektpartner:

  • Es handelt sich um eine Konsortialförderung. Die Zusammensetzung des Konsortiums wird im jeweiligen Aufruf festgelegt.

Weitere Informationen


Verordnung:

Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2021/694

Website: EU-Kommission

Arbeitsprogramm:

Funding & Tenders Portal: Digital Europe Dokumente

Website: EU-Kommission

Programmwebsite:

Programmwebsite der EU-Kommission, Generaldirektion CNECT

Website: EU-Kommission


Verwaltung:

  • Die Maßnahmen in SZ 1 werden in erster Linie vom Gemeinsamen Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen durchgeführt.
  • Die Maßnahmen in SZ 2 werden in erster Linie unter direkter Mittelverwaltung durchgeführt.
  • Die Maßnahmen in SZ 3 werden in erster Linie durch das Europäische Kompetenzzentrum für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung sowie durch das Netz nationaler Koordinierungszentren durchgeführt.
  • Die Maßnahmen in SZ 4 werden in erster Linie unter direkter Mittelverwaltung durchgeführt.
  • Die Maßnahmen in SZ 5 werden in erster Linie unter direkter Mittelverwaltung durchgeführt.

Die Zuständigkeit für das Programm insgesamt liegt in Deutschland beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Für einzelne Themenfelder und Teilbereiche können andere Bundesministerien zuständig sein. 

Letzte Aktualisierung: 24.06.2022

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